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Geplante neue Regeln zum Jugendschutz


macplanet

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Habt Ihr das hier gelesen?

"Jugendschutz soll stärker zulasten des Kinos gehen"

https://www.mediabiz.de/film/news/x/458287?Nnr=458287&NL=LIBlitz&uid=8511

(Dürfte aktuell frei zugänglich sein, später dann nur noch mit B:F-Abo.)

 

Kurz gesagt: Der Bundestag hat neue Jugendschutz-Regeln beschlossen (aber noch nicht der Bundesrat), die unter anderem vorsehen, dass man vor einem Film generell nur noch Werbung für Filme derselben oder höherer Alterseinstufung zeigen darf - vor einem FSK 6-Film also keine Werbung für FSK 12-Filme, auch wenn der Trailer so geschnitten ist, dass er eine FSK 6 bekäme.

 

Das würde also bedeuten, dass wir vor sehr vielen Filmen (die ja oft FSK 6 oder FSK 0 sind, auch wenn es überhaupt keine Familienfilme sind) keine Trailer für FSK 12-Fime mehr zeigen dürften. Im Arthouse (und sicher auch im Mainstream) würde das einen erheblichen Teil des Trailering unmöglich machen.

Vermutlich bliebe der Ausweg, Vorstellungen generell erst ab 12 freizugeben (wir haben im Arthouse ja ohnehin in Nicht-Familienfilmen quasi keine Kinder im Publikum).

 

So wichtig Jugendschutz auch ist - diese Regelung geht an der Realität weit vorbei. Ich hoffe, dass die Verbände es hinkriegen, das noch aufzufangen.

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Hm.

Also ich achte eigentlich schon darauf, welche Fsk Freigabe ein jeweiliger Trailer hat. Oftmals dauert es zwar ewig, bis bekannt wird ob 0/6/12/16/18 aber ich versuche dann schon einen Fsk 0 Trailer vor einem Fsk 0 Hauptfilm zu setzen. Manchmal entscheide ich auch nach eigenem Ermessen, da es mir oft etwas willkürlich erscheint, wenn ein Actionfilm mit Fsk 6 Freigegeben wurde welcher meiner Meinung eher ab 12 wenn nicht sogar ab 16 sein könnte...

Das ganze fällt doch sowieso immer aufs Kino zurück.

Es ist auch schon mal vorgekommen, dass vor einem Familienfilm (Fsk6 oder so) ein Fsk16 Horror-Film-Trailer lief (der Titel klang recht harmlos), da kommen dann von einigen Eltern dann auch berechtigt Beschwerden, was das soll.

 

Auch gibt es von manchen Filmen bereits mehrere Fassungen (12 / 16) um ihn möglichst flexibel einsetzen zu können.

 

Jedenfalls seh ich das so. Ob es dafür jetzt wieder extra ein Gesetz braucht, naja...

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Gerade für die Programmkinos eine absurde Regel. Da kommt die finale FSK-Prüfung gerne mal kurz vor dem Start, die Filme ließen sich dann nicht mehr betrailern.

 

ANDERERSEITS: Das erhöht den Druck auf die Verleiher ihre Filme nicht kurz vor knapp bei der FSK einzureichen - gerade bei einem gedruckten Monatsprogramm wäre das sinnvoll dort auch schon die FSK Freigaben mitteilen zu können.   

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Dann muß man dagegen Einspruch erheben beim Bund. Steht m.W. jedem frei, während der Gesetzgebungspahse und auch nacher noch für eine gewisse Zeit. Verstehe ich eigentlich als Aufgabe der Verbände AG Kino und HDF. Und was es sonst noch so gibt fürs Kino.

Jens

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vor 55 Minuten schrieb Alex35:

Auch gibt es von manchen Filmen bereits mehrere Fassungen (12 / 16) um ihn möglichst flexibel einsetzen zu können.

 

Jedenfalls seh ich das so. Ob es dafür jetzt wieder extra ein Gesetz braucht, naja...

 

Genau das ist nach dieser Regelung dann aber nicht mehr möglich - Du darfst einen Film nur dann bewerben, wenn der Hauptfilm dieselbe FSK hat. Die FSK eines Trailers ist nicht erheblich.


Es geht um die "zu erwartende" Freigabe:

 

Zitat

"Die neue Fallgruppe der altersgerechten Kaufappelle durch Verweisung auf andere Medien stellt zusätzlich klar, dass in die Altersbewertung eines Mediums auch die Altersfreigabe eines im Kontext des Mediums beworbenen anderen Mediums einzufließen hat. Ziel ist es zu verhindern, dass Werbevorspanne wie Trailer für Medien werben, die eine höhere Alterskennzeichnung haben oder erwarten lassen, als der Film oder das Spiel, in dessen Rahmen der Werbetrailer eingebunden ist; das gilt auch für die Anwesenheit bei öffentlichen Film- und Spielveranstaltungen."

 

Ich erwarte bei vielen Filmen aus unserem Programm eine FSK 12 oder 16 - und trailere sie dennoch vor Filmen mit FSK 0 oder 6, weil wir schlicht keine Kinder im Publikum haben, auch wenn eine Film FSK 6 ist. Natürlich unter Einhaltung der bisherigen Regeln, also Beachtung der FSK des Trailers - aber wie gesagt: Das wird in Zukunft hinfällig.

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Zitat

Verstehe ich eigentlich als Aufgabe der Verbände AG Kino und HDF. Und was es sonst noch so gibt fürs Kino.

Die haben sich im Vorfeld den Mund fusselig geredet - Leider ohne erfolg.

Hier haben sogar Verleiher und Kinoverbände mal auf der selben seite gekämpft. 😉

Der Passus mit dem Trailering kam erst kurz vor der Abstimmung in die Gesetzesvorlage.

 

Eigentlich müssten wir alle mal unsere Landtagsabgeordneten anschreiben um das Gesetzt vieleicht im Bundesrat noch zu stoppen.
Durch den Bundestag ist es ja schon durch.
Vermutlich hatt sich dort auch keiner das Gesetz mal genauer angesehen bzw. über die Konsequenzen nachgedacht 🙄

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vor 3 Minuten schrieb sir.tommes:

Hauptsache im Netz kann man sich alles anschauen. 

Ja, stimmt ... genau mein Humor 😮
Der nächste Stock zwischen die Beine, ... als ob das nicht schon alles traurig genug wäre. Aber schön, dass sie Zeit haben solche Gesetzte zuerlassen ...

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Naja, 'nicht passend' und 'falsche FSK', das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Klar, den FJG Trailer würde man vernünftigerweise nicht vor nem Kinderfilm spielen. Es gibt Kinobetreiber, die sind da nachlässig bis schmerzfrei bei der Playlistenerstellung, andere machen sich bei jeder Playliste Gedanken, was sinnvoll ist. Wir haben in der Regel für jeden Film, den wir zeigen auch ein Standbild mit Termin drauf als DCP. Wenn der Trailer nicht gezeigt werden soll oder darf, nehmen wir statt dessen das Standbild.

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vor 32 Minuten schrieb carstenk:

Naja, 'nicht passend' und 'falsche FSK', das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Klar, den FJG Trailer würde man vernünftigerweise nicht vor nem Kinderfilm spielen. Es gibt Kinobetreiber, die sind da nachlässig bis schmerzfrei bei der Playlistenerstellung, andere machen sich bei jeder Playliste Gedanken, was sinnvoll ist. Wir haben in der Regel für jeden Film, den wir zeigen auch ein Standbild mit Termin drauf als DCP. Wenn der Trailer nicht gezeigt werden soll oder darf, nehmen wir statt dessen das Standbild.

 

 

Genau. Und evtl. noch dazu schreiben, dass man den Trailer nicht zeigen darf (was ja auch richtig ist), man diesen aber problemlos im Netz schauen kann. Welch Ironie.

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Apropos Handy Aus Spots

 

Dieser hier kommt fast nur in Arthousekinos zum Einsatz. Er ist sehr anspruchsvoll zeitlos und passt auch gut zu jeder Vorstellung. Ist vor allem bildlich sehr wirkend in CinemaScope. Das richtige in der Schauburg Cinerama. Speichert euch diesen auf euren Doremi Server und zeigt ihn dann im Programm.

 

 

Und diese beiden passten auch gut zu Kindervorstellungen.

 

 

 

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Am 10.3.2021 um 12:33 schrieb marktgerecht:

Nein, es geht nicht um die FSK des Trailers.

Logo dass ein Trailer mit FSK 16 nicht bei einem Film mit FSK 12 gezeigt werden kann.

Aber ein Trailer mit FSK 12 auch wenn irgendwann späte der Hauptfilm FSK 16 erhält.

Oh dann hab ich das missverstanden.

Das ist ja dann wieder mal absoluter Blödsinn. Aber wie es mit fast allem ist, wer solls kontrollieren? Wo kein Kläger da kein Richter...

 

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  • 2 Wochen später...

Update: Ich habe diverse Landtags-Abgeordnete dazu angeschrieben und u.a. folgende Antwort erhalten:

 

Zitat

Die Darstellung und Schlussfolgerungen in dem Schreiben aus dem Kreis der Kinobetreibenden sind nicht zutreffend. Das 2. JuSchG-ÄndG enthält gerade – bewusst – keine starre, spezifische Regelung zu Werbetrailern in Kinos. Stattdessen enthält § 10b, der die Entwicklungsbeeinträchtigung normiert, in Absatz 3 Satz 2 einen Beispielkatalog von so genannten Interaktionsrisiken, die unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der Alterskennzeichnung Berücksichtigung finden können, „wenn diese auf Dauer angelegter Bestandteil des Mediums sind und eine abweichende Gesamtbeurteilung rechtfertigen“ (§ 10b Abs. 2). Hierzu zählen unter anderem „Risiken […] durch nicht altersgerechte Kaufappelle insbesondere durch werbende Verweise auf andere Medien“. Diese sind „unter Einbeziehung etwaiger Vorsorgemaßnahmen […] angemessen zu berücksichtigen.“ (§ 10b Absatz 3 Satz 1).
 
Der Bundestagsbeschluss enthält hierzu folgende Begründung (BT-Drs. 19/27289, S. 14): „Die neue Fallgruppe der altersgerechten Kaufappelle durch Verweisung auf andere Medien stellt zusätzlich klar, dass in die Altersbewertung eines Mediums auch die Altersfreigabe eines im Kontext des Mediums beworbenen anderen Mediums einzufließen hat. Ziel ist es zu verhindern, dass Werbevorspanne wie Trailer für Medien werben, die eine höhere Alterskennzeichnung haben oder erwarten lassen, als der Film oder das Spiel, in dessen Rahmen der Werbetrailer eingebunden ist; das gilt auch für die Anwesenheit bei öffentlichen Film- und Spielveranstaltungen.“
Bei der Umsetzung ist zu beachten, dass Hauptansatzpunkt der Regelung nicht Kinovorstellungen sind, sondern Trailer im Trägermedienbereich und vor allem im Zusammenhang mit Online-Spielen und Online-Filmen; gerade hier sind die größten Defizite festzustellen. Der Gesetzgeber hat sich gerade gegen eine starre „Lex Kino“ für öffentliche Filmveranstaltungen in § 11 JuSchG entschieden, so dass hier weiterhin die notwendige Flexibilität in der Umsetzung besteht, um altersgerechte Trailer zu programmieren, die dem konkreten Publikum gerecht werden. Ansatzpunkt für die Alterseinstufung ist der konkrete Trailer und der mit dem Trailer beworbene Film. Durch die Regelung wird sichergestellt, dass neben dem Inhalt der Trailer-Schnittfassung auch die – zumeist zeitlich spätere – Alterseinstufung des beworbenen Films berücksichtigt werden kann. Das kann auch nachträglich durch entsprechende Nebenbestimmungen geschehen, wenn – wie häufig – die Alterseinstufung des Hauptfilms erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegt. Damit wird das in dem „offenen Brief“ als selbstverständlich hervorgehobene gemeinsame Ziel, dass „vor Filmen mit einem jugendlichen Zielpublikum ausschließlich Trailer für diese Zielgruppe gezeigt“ werden, gerade unterstützt und bestätigt. Maßstab ist also nicht die abstrakte Altersfreigabe des Films im Hauptprogramm, sondern weiterhin das konkret anwesende Publikum. Aufgrund der Darstellungen in dem „offenen Brief“ dürfte sich also für dergestalt verantwortungsvolle Kino-Betreibende kaum Änderungen ergeben.
 
Die vom Gesetzgeber gewählte Regelungstechnik in § 10b JuSchG bietet damit jede erdenkliche Flexibilität, um den genannten Konstellationen und auch zukünftigen Entwicklungen in der Gesetzesumsetzung praxisnah gerecht zu werden; der Fokus liegt hierbei insbesondere auf dem Trägermedien- und Online-Bereich. Die Festlegung der konkreten Kriterien für die Umsetzung erfolgt durch Oberste Landesjugendbehörden und Freiwillige Selbstkontrollen, deren Belange (also im Fall der FSK auch die Belange der Kino-Betreibenden) damit berücksichtigt werden können. Der Gesetzgeber war sich der besonderen und verantwortungsvollen Situation der Kino-Betreibenden somit sehr bewusst. Das kommt auch in der Öffnung der Parental-Guidance-Regelung des § 11 Abs. 2 JuSchG für erziehungsbeauftragte Personen zum Ausdruck.

 

Die Interpretation überlasse ich Euch - aber hebt Euch diesen Text mal auf, falls es mal Ärger gibt.

Offenbar dürfen wir einfach flexibel tun, was wir für richtig halten ...

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Man muss ja auch berücksichtigen, dass anders als bei vielen anderen jugendgefährdenden Produkten oder Medien, im Kino weiterhin die Zugangskontrolle zieht. Selbst WENN ein Kind oder Jugendlicher sich nach dem Anschauen eines Trailers für einen Film jenseits seiner Alterseinstufung interessiert - gerade im geschlossenen Rezeptionskreis Kino würde ihm ja ein Zugang verwehrt bleiben. Diese Zugangskontrolle gibt es bei anderen Produkten oder Medien nicht in diesem Umfang.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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vor 9 Stunden schrieb macplanet:

Update: Ich habe diverse Landtags-Abgeordnete dazu angeschrieben und u.a. folgende Antwort erhalten:

 

 

Die Interpretation überlasse ich Euch - aber hebt Euch diesen Text mal auf, falls es mal Ärger gibt.

Offenbar dürfen wir einfach flexibel tun, was wir für richtig halten ...

Moin

von welchem Landtagsabgeordneten ist denn der Artikel ?

Sollte man doch auch an den HDF schicken.

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Also das Kino für Kinder unter 14 Jahren bzw. unter 12 Jahren zu sperren, ist wohl die dümmste Idee, die ich je gehört habe.

Die Erziehung zum Kinogeher passiert als Kleinkind. Aber die Kinobesitzer waren nie in der Lage, ihr Publikum zu halten, immer wieder passiert ihnen das unbegreifliche Abhandenkommen von Publikum und immer sind die anderen Schuld.

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vor 5 Stunden schrieb filmhans:

Also das Kino für Kinder unter 14 Jahren bzw. unter 12 Jahren zu sperren, ist wohl die dümmste Idee, die ich je gehört habe.

Die Erziehung zum Kinogeher passiert als Kleinkind. Aber die Kinobesitzer waren nie in der Lage, ihr Publikum zu halten, immer wieder passiert ihnen das unbegreifliche Abhandenkommen von Publikum und immer sind die anderen Schuld.

 

Scheuklappen runter. Im Arthouse-Bereich gibt es viele Filme, für die der Publikumsanteil im jugendlichen Alter gleich Null ist - und auch nie höher sein wird.

Und wir kümmern uns dennoch um den Nachwuchs - aber nicht mit den Filmen, die hier gemeint wird.

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vor 14 Stunden schrieb BALU:

Moin

von welchem Landtagsabgeordneten ist denn der Artikel ?

Sollte man doch auch an den HDF schicken.

 

Der Text kommt aus dem Büro von Stefan Schuster (SPD, Nürnberg) und bezieht sich auf eine Aussage von Svenja Stadler (Hauptberichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion zum 2. JuSchG-ÄndG).

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