Bildungsfilme sind natürlich NICHT rechtefrei. Sie sind nur für die öffentliche Vorführung durch eine Kommune oder deren angeschlossene "Abteilung" freigegeben. Bei den Altbeständen sind diese Rechte theoretisch unendlich, das dies rechtlich ein ungünstiges Konstrukt ist, das hat man seinerzeit auch bei FWU, IWF und WBF bemerkt (IWF war zum Zeitpunkt der Umsetzung aber schon in Liqidition) und hat dann zeitlich befristete Lizenzen verteilt.
Als schönes Beispiel was sowas kostet ist der Film "Die Kreuzotter - Dem Leben am Boden angepasst" vom WBF aus 1995. Da hat der Erwerb des Filmes inkl. der Verwertungsrechte 780,- DM gekostet - für 12 min. 16mm Film. Dazu kamen nochmal pauschale Jahresgebühren die sich nach Größe der Bildstelle etc pp.
Bist du also eine Schule oder andere kommunale Einrichtung, darfst Du diese Filme öffentlich zeigen (ohne Eintritt natürlich). Als Privater nur im geschlossenen Kreis und ohne Bewerbung.
Die Schmuddelfilmchen sind für die kommerzielle Verwertung hergestellte Produkte, für die einst ein Lizenznehmer gelöhnt hat. Jetzt ist es so, dass bei Löschung diverser Firmen immernoch ein Produzent im Spiel ist, an den dann die Rechte gefallen sind, oder der sie nur für einen bestimmten Zeitraum verkauft hat... Oder die Rechte sind an einen Dritten gefallen, der sich um die Verwertung (oder auch nicht) kümmert. Im Zweifelsfalle gibt es dann noch den Designer der Logos der plötzlich daherkommt und die Hand aufhält. Ist jetzt eine Gemeinde/Kommnue der Veranstalter, zieht das einen Verwaltungsrechtlichen Rattenschwanz nach sich, den man sich sparen könnte, von zivilrechtlichen Schritten einmal ganz abgesehen.
Aktuell ist ja der Disnerkel (die mögen es ja nicht mal, wenn man deren Namen irgendwo schreibt) Konzern da in den Schlagzeilen wegen den Rechten an der schwarzweißen "Ratte" auf dem Dampfschiff die in Amerika (anderes Urheberrechtssystem als hier) ausgelaufen sind.
Bezüglich Privatkopien für den Eigenbedarf gibts im Netz auf speziellen Anwaltsseiten genug rechtssichere Beratung - gilt prinzipiell für jedes Medium. Die gängige Rechtssprechung ist hier derzeit so auszulegen, dass man eine private Kopie ausschließlich für eigene, private Sicherungen herstellen und nutzen darf. (Az. hab ich grad nicht zur Hand).
Weiter gehe ich jetzt nicht drauf ein, sonst wäre das unerlaubte rechtsberatung 😉