Zum Inhalt springen

Foyermusik


Stand-By

Empfohlene Beiträge

Hi,

 

ich hätte da gern mal ne Frage....Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das Abspielen von Foyermusik völlig legal ist, vor allem was die Versorgung mit Musik betrifft, hat da jemand Kentnnisse ??

 

Gruss

 

Stand-By

 

 

P.S. Nein, das Teil hat weder SDDS noch Dolby-D, bitte auch keine Diskusion über die Qualität unterschiedlicher mp3 Codecs, mir geht es hier um die rechtliche Seite.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

da man wohl kaum einen Unterschied zwischen GEZ und GEZ-dts hören kann und GEMA-Digital vs. GEMA-Analog sowieso... und GEMA-SDDS eine viel höhere Datenrate hat...

 

 

Nein, Schurz beiseite, die regionale Niederlassung der GEMA ist jederzeit gerne bereit deinen Umsatz zu schmälern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

es gibt auch GEMA freie lala...aber- ob die das publikum ertragen kann ist fraglich... :wink:

 

ferner dürfte wohl jedes "filmtheater" fleißig GEMA zahlen, schließlich beschallt ihr doch auch die auditorien mit vormusik...oder habt ihr etwa eine liveband :?: somit wäre auch die foyerbeschallung eingeschlossen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nicht zu vergessen, das jedes Kino auch für die im Film vorkommende Musik fleißig an die GEMA abdrücken muß :cry:

 

Gruß

HAPAHE

 

PS Auch für die "LIVE Band" müsste GEMA gezahlt werden

es sei denn es handelt sich ausschließlich um eigenproduktionen :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hy,

 

es ging mir da eher weniger um GEMA und Co sondern eher um die Frage ob ich denn z.B. Titel von ner SoundtrackCD rippen und im Kino auf die Festplatte zwecks Wiedergabe im Foyer packen darf, ich denke das dazu die CD als Original im Besitz des Kinos sein muss, oder ??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Grundsätzlich ist in den Gema - Kinoverträgen (ich glaube, die fangen alle mit "TF-" an) die Musikwiedergabe im Foyer enthalten.

Als ausschließlich Musikkassetten verwendet wurden, waren dabei auch die Vervielfältigungsrechte enthalten. Mit dem Aufkommen der CDs konnte man Gebühren sparen, in dem man die Wiedergabe auf CDs umstellte, da dann ja keine Vervielfältigung möglich war. Dieses Argument zieht heute nicht mehr, so dass eigentlich die Vervielfältigungsrechte enthalten sein müßten. Einfach mal die Verträge daraufhin durchleuchten.

Bei Radiowiedergabe kommen auf jeden Fall die zur Gema auch noch die Rundfunkgebühren dazu. Ich vermute, dass diese für öffentliche Nutzung etwas höher sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

man sollte das neue Urheberrechtgesetz nicht ausser acht lassen! Ein Rippen auf PC ist zumindest dann verboten wenn du dadurch einen Kopierschutz umgehen musst! Aber mal ehrlich, wenn du die Beine schön still hälst und die original CD´s im Kino hast, dann wird da sicher nie jemand nach fragen werden!

 

Gruß

Guido

 

es gibt immer noch den Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

man sollte das neue Urheberrechtgesetz nicht ausser acht lassen! Ein Rippen auf PC ist zumindest dann verboten wenn du dadurch einen Kopierschutz umgehen musst! Aber mal ehrlich, wenn du die Beine schön still hälst und die original CD´s im Kino hast, dann wird da sicher nie jemand nach fragen werden!

 

Gruß

Guido

 

es gibt immer noch den Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter...

 

Genau darauf wollte ich ja hinaus, wenn ich das ganze richtig verstehe, ist also eine Ansammlung diverser Musiktitel auf einem beliebigen Medium ohne im Besitz des Originals zu sein, nicht erlaubt, oder ?? Dabei langt es doch auch nicht, wenn ich im Besitz des Originals bin, die CD aber im Kino gespielt wird ??

 

Es geht mir da auch nicht um "was wäre wenn", sondern um zu wissen was erlaubt ist, und was eventuell zu rechtlichen Problemen führen könnte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Odiug schrieb:

man sollte das neue Urheberrechtgesetz nicht ausser acht lassen! Ein Rippen auf PC ist zumindest dann verboten wenn du dadurch einen Kopierschutz umgehen musst!

 

Hallo Odiug, so ganz stimmt das nicht. Eine CD mit Kopierschutz ist rechtlich gesehen nicht mal eine CD, weil sie dem Red-Book-Standard nicht entspricht. Ein funktionierender Kopierschutz bei Audio-CDs ist also ein Mangel, der Umtausch/Rückerstattung des Kaufpreises rechtfertigt (was man auch praktisch durchexerzieren sollte, wenn sich gekaufte CDs etwa im Auto-Player nicht spielen lassen!) :!:

 

Im Zweifelsfall müßte ein Kläger beweisen, daß ein digitales "Rippen" erfolgte, denn bei der Überspielung auf MP3 oder andere Formate kann ja ohne weiteres der analoge Weg gewählt werden, der rechtlich überhaupt nicht zu beanstanden ist, solange es sich um Benutzung im Rahmen der Privatkopie handelt.

 

Nach der von Dir gebrachten Deutung dürfte z.B. keine Radiostation Musik spielen, da die Programmabläufen heute größtenteils zeitversetzt von der Harddisk laufen! :)

 

Sofern Stand-By also die Original-CDs hat (wahrscheinlich ist nicht mal das erforderlich!) und brav seine GEMA-Gebühr für's Kinocenter zahlt, wird kein Musikverlag oder Label einhaken, denn schließlich verdienen sie ja an der "Beschallung". Mehr hier:

 

http://www.gema.de/kunden/direktion_aussendienst/tarife/t_f_tarif.shtml

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Odiug, so ganz stimmt das nicht. Eine CD mit Kopierschutz ist rechtlich gesehen nicht mal eine CD, weil sie dem Red-Book-Standard nicht entspricht. Ein funktionierender Kopierschutz bei Audio-CDs ist also ein Mangel, der Umtausch/Rückerstattung des Kaufpreises rechtfertigt (was man auch praktisch durchexerzieren sollte, wenn sich gekaufte CDs etwa im Auto-Player nicht spielen lassen!) :!:

 

Im Zweifelsfall müßte ein Kläger beweisen, daß ein digitales "Rippen" erfolgte, denn bei der Überspielung auf MP3 oder andere Formate kann ja ohne weiteres der analoge Weg gewählt werden, der rechtlich überhaupt nicht zu beanstanden ist, solange es sich um Benutzung im Rahmen der Privatkopie handelt.

 

Nach der von Dir gebrachten Deutung dürfte z.B. keine Radiostation Musik spielen, da die Programmabläufen heute größtenteils zeitversetzt von der Harddisk laufen! :)

 

Sofern Stand-By also die Original-CDs hat (wahrscheinlich ist nicht mal das erforderlich!) und brav seine GEMA-Gebühr für's Kinocenter zahlt, wird kein Musikverlag oder Label einhaken, denn schließlich verdienen sie ja an der "Beschallung". Mehr hier:

 

http://www.gema.de/kunden/direktion_aussendienst/tarife/t_f_tarif.shtml

 

Nun ja, das der Weg über den analogen Ausgang z.B. legitim ist, wurde auch noch nicht bewiesen. Es soll wohl Hersteller geben die meinen das der Aufdruck "Kopiergeschützt" vor Umtausch und den Rechtsanspruch reicht. Ich selber meine, das das erst noch durch Grundsatzurteile untermauert werden muss. Das Gesetz lässt viel Spielraum in der Auslegung. Ich persönlich glaube nicht, das alleine der Besitz, oder der Besitz durch einen Mitarbeiter ausreicht, um eine CD zu Rippen und als Foyermusik zu benutzen.

Eine Firma, die eben diese Kaufhaus oder Foyerbeschallung verkauft (technisch sowie die Musikversorgung), war zumindest der Meinung (in einem ganz privaten Gespräch) das genau dieses vorgehen illegal ist und sie konnte das auch zumindest mündlich belegen. Obs letzendlich stimmt ..... :?

 

Gruß

Guido

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich würde mal vermuten, dass man noch nicht mal die Originale besitzen muss. Denn wenn man mp3s spielt als DJ in einer Kneipe oder Disco (also öffentlich), so zahlt man lediglich einen Aufschlag bei der GEMA. Hier wird von der GEMA auch nicht unterschieden, ob man die CD besitzt oder nicht. Denn wenn man die CD besitzt, aber die Mp3s spielt wird der gleiche Aufschlag fällig, wie wenn man die CD nicht besitzt.

 

Was das Kopieren angeht, haben die Vorredner alles gesagt. Es darf nach §95a UrhG beim Kopieren kein Kopierschutz umgangen werden. Was man bei einer Analogkopie nicht tut, aber beim normalen rippen auf dem PC wohl.

Eine Analogkopie auf dem PC kann man z.B. erstellen, indem man den CD-Player via Audiokabel mit der Soundkarte verbindet und dann die Songs aufnimmt. Und die Aussage, die von manchen kommt, dass im Gesetz steht, dass der Kopierschutz wirksam sein muss, ich ihn aber umgehen kann ohne Probleme, also wäre er nicht wirksam, ist Schwachsinn! Denn im gleichen Paragraphen ist auch erklärt, was wirksam ist und zwar das Vorhanden sein ist eine wirksame technische Maßnahme. Also ist ein Kopierschutz drauf, darf man keine digitale Kopie erstellen, weil es eine wirksame technische Maßnahme darstellt.

Man darf auch von CDs, die man besitzt die entsprechenden mp3s aus dem Netz laden, vorausgesetzt es handelt sich bei der Datei um eine nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte. (§53 UrhG) Ist die Frage, wie man das kontollieren kann!

 

Hoffe geholfen zu haben!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der GEMA-Vertrag für Kinos unterscheidet auch klar für Musik im Foyer. Es werden für die einzelnen Lokalitäten gesonderte Verträge abgeschlossen. Wer keine Musik darin spielt, braucht auch nicht dafür bezahlen.

Jedoch konnte mir noch keiner sagen, wie die GEMA die Gelder an die Komponisten und Texter verteilt, auch nicht die von der GEMA.

 

Servus

Theo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Theo,

 

ich kann Die sagen, wie die GEMA das Geld verteilt. In meiner Studiozeit habe ich unter anderem eine Platte produziert auf der ausschliesslich selbstkomponierte Titel eines Musikers waren, der auch selber Mitglied der GEMA war.

Für diese Platten musste er ca. 900,00 DM an GEMA-Gebühren zahlen und erhielt nach Abrechnung ca. 250,00 DM als Tantiemen.

Dieses Verhältnis findet sich in etwa bei allen Unternehmen die nichts produzieren sondern hauptsächlich für die eigene Tasche bei anderen abzocken. Das nennt man dann Verwaltung.

 

Gruß FH99

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

jetzt haben wir noch eine undurchsichtige Vereinigung an Bord.

 

GEZ, FSK und GEMA.

 

Solange diese "Ehrenwerten Gesellschaften" ihre Strukturen nicht offenlegen, werde ich sie hier als >Fäkalvokabel< outen und solange für Aussenstehende nicht erkennbare Verteilstrukturen existieren, sind das für mich elende Haufen mit mafiösen Anbandelungen!

 

Die GEMA ist eine Gelddruckmaschine für >Fäkalvokabel< wie Dieter B..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

...vorsicht mit der Angabe "Dieter B...", ich weiß zwar wen Du meinst, aber die Initialen treffen auch noch auf andere zu...

 

Hallo,

@FH99 da muß ich mal kräftig insistieren, es handelt sich natürlich um meinen alten Schulfreund Dieter Polen.

Welcher niemals mit Thomas Andersrum irgendwelche Platten aufnehmen würde! :) :o :shock:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hy,

 

es ist völlig schnuppe ob die Foyermusik von Schallplatte, Tondraht oder einem mp3 Server läuft, wenn die Original CD, Schallplatte etc. nicht im Besitz des Kinos ist, sind es illegale Kopien..... das hat mit GEMA nichts zu tun.

Die GEMA kümmert sich nur um den Einzug der Gebühren für Aufführungsrechte (bla bla....egal ob diese angebracht sind oder nicht), und hat nichts mit Verletzungen des Urheberrechts zu tun, auch mit GEMA sind Raubkopien Raubkopien.

 

Wenn man wissentlich einen Kopierschutz umgeht, ist es egal ob anlog oder digital, es ist illegal

 

Stand-By

 

P.S. Radiosender spielen zwar auch mittlerweile von HD, bekommen ihr Material aber (normalerweise, es sei denn der Sender heisst Piratensender Powerplay :lol: ) von den Plattenfirmen und somit legale mp3 oder was auch immer.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man wissentlich einen Kopierschutz umgeht, ist es egal ob anlog oder digital, es ist illegal

 

Wenn man eine CD analog vom CD-Player auf z.B. Cassette überspielt, dann ist das kein Umgehen des Kopierschutzes! Der Kopierschutz soll ja dazu dienen, dass die CD nicht gerippt, gebrannt (oder was auch immer) wird. Wenn ich sie im normalen CD-Player abspiele, sie also ihrem ursprünglichen Verwendungszweck zuführe *g* und das dabei aufnehme, dann umgehe ich keinen Kopierschutz, denn der existiert ja in dem Moment gar nicht!

Fazit: Analoges Überspielen ist legal!

 

mfG Schizo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich würde heute einfach dazu übergehn eine DVD mit MP3 zu brennen (ca.1000) Lieder. Die einfach in einen DVD Player und auf "Random" fertig.

Natürlich die CDs als Originale haben, aber einfach beim Kauf drauf achten das kein Kopierschutz drauf ist. Denn ich mache es ganz einfach so, dass ich keine CDs kaufe auf denen ein Kopierschutz ist. Würde das jeder machen dann hätte sich das Thema auch erledigt.

Denn in meinen Augen ist es eine Frechheit dem ehrlich zahlenden Kunden eine "schlechtere" Ware zu verkaufen als er sich sowieso "kostenlos" aus dem Internet ziehen könnte.

 

Deswegen würde ich am Liebsten auch bei unseren Kopien den Text wegschneiden bez. Copyright und nichts aufnehmen etc. Die Leute die im Kino sitzen sollen m.M. nach nicht immer wieder aufgezeigt bekommen was sie nicht machen sollen. Es werden einfach die falschen Leute angesprochen.

Alleine wenn ich an die zahlreichen Plakate im Foyer, den seperaten Trailer in der Werbung sehe, dann muß man nicht vor dem Hauptfilm den Text noch mal runter leiern.....

 

 

Gruß

Cedric

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...beim Kauf drauf achten das kein Kopierschutz drauf ist. Denn ich mache es ganz einfach so, dass ich keine CDs kaufe auf denen ein Kopierschutz ist. Würde das jeder machen dann hätte sich das Thema auch erledigt.

 

Denn in meinen Augen ist es eine Frechheit dem ehrlich zahlenden Kunden eine "schlechtere" Ware zu verkaufen als er sich sowieso "kostenlos" aus dem Internet ziehen könnte.

 

Hallo,

ähem, hüstel, was soll ich zu diesem Statement sagen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.