Jump to content

Neulich an der Kinokasse...


Jens-D

Recommended Posts

Das mit den Madagascar- Pinguinen kommt öfters vor.

Bei uns standen sogar neulich zwei Kinder an der Kasse,

die "Madagascar 2" sehen wollten, für den "doch schon Werbung

gemacht wird".

 

Und in Kino 2 direkt nebenan läuft "Die Reise der Pinguine", und damit

ist das Chaos perfekt... :roll:

Link to comment
Share on other sites

Wer es nicht versteht: Vomit mal im english dictionary nachschlagen ;-)

 

Herzlich willkommen im Forum,

 

ob Deines Nicks solltest Du vielleicht selbst mal dort nachschlagen. :wink: :D

Link to comment
Share on other sites

Wer es nicht versteht: Vomit mal im english dictionary nachschlagen ;-)

 

Herzlich willkommen im Forum,

 

ob Deines Nicks solltest Du vielleicht selbst mal dort nachschlagen. :wink: :D

 

ich steh wohl auf der Leitung, versteh´ ich net, T-J :?:

Link to comment
Share on other sites

Wer es nicht versteht: Vomit mal im english dictionary nachschlagen ;-)

 

Herzlich willkommen im Forum,

 

ob Deines Nicks solltest Du vielleicht selbst mal dort nachschlagen. :wink: :D

 

Mir ist bewusst, dass die richtige Schreibweise "Tyler Durden" lautet. Habe

es bewusst falsch geschrieben, so wie man es auch häufig an anderen Stellen

zum Beispiel hier:

http://www.cineclub.de/filmarchiv/fight_club.html

findet !

 

Keine Ahnung warum, ist einfach so.

 

Greetz

 

Tyler

 

P.S.: Im Dictionary werde ich bestimmt nicht das finden wonach ich suchen soll ;-)

Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...

Gast 1 (Dame, ca. 60 J): Was läuft denn heute im großen Kino?

Ich: NVA

Gast 1: Worum geht's?

Ich: erzähl, erzähl, erzähl....

Gast 2 (Dame ca. 65 J): Ach ne, nicht son' Ossi Film. (zu Gast 1) Du weißt doch was ich davon halte !

Gast 1: Aber wir sind doch ein Deutschland! (Dann ein paar Sekunden Pause und ein tiefer Blick) und DU BIST DEUTSCHLAND !!!!

 

Die beiden haben übrigends im Film so laut und herzlich gelacht, dass sie fast vom Stuhl gefallen wären.

Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...

es kommen derzeit immer wieder anfragen von gruppen die gerne in den potter gehn wollen um kindergeburtstag zu feiern - problem die kinder sind unter 12.

 

im gesetz steht in begleitung einer personensorgeberechtigten person.

wie erkläre ich den zt aufgebrachten eltern dass es leider nicht ausreichen ist wenn von einem kind die mutter mitkommt.

bin juristischer laie aber was ich mir in google so angelesen hab' interpretiere ich das so dass die personensorgeberechtigung nicht so ohne weiteres zu übertragen ist so dass es korrekt ist die ganze gruppe wieder wegzuschicken.

 

genauso wollte ich mich versichern dass es nicht ausreichend ist wenn die eltern zur kasse mitkommen und es "erlauben" dass ihre kinder in den film gehen dürfen, sondern dass sie mit in den saal müssten.

Link to comment
Share on other sites

ja das jugendschutzgesetz ist jedes mal wenn ich arbeite ein thema. die mutter muss auf jeden fall mit ins kino. und zwar für jedes kind die jeweilige mutter. zettel schreiben und so is nich. ausser der chef oder vf oder wer auch immer die verantwortung trägt ist gnädig und geht das risiko einer polizeikontrolle ein... .

Link to comment
Share on other sites

....ausser der chef oder vf oder wer auch immer die verantwortung trägt ist gnädig und geht das risiko einer polizeikontrolle ein... .

 

Wieso sollte der Vorführer die Verantwortung tragen, wenn der Mitarbeiter an der Kasse die Karten an Kinder verkauft?

 

Ich würde sagen, das derjenige verantwortlich ist , der die Karten verkauft!

Link to comment
Share on other sites

Da stimme ich dir zu, aber bei unserem kleineren Kino haben wir keine Einlasskontrolle, außer bei solchen Filmen wie HP o.ä.. Ansonsten macht die Kassiererin die Einlasskontrolle mit...

 

O.K. aber ich glaube wir sollten back to Topic

Link to comment
Share on other sites

ja ok is offtopic, aber trotzdem:

bei uns ist es so, dass die kasse ausweiskontrolle macht. wenn den pls was spanisch vorkommt, müssen die bei den gästen nochmal nachhaken. aber letztendlich, für alles was im kino passiert ist der vorführer verantwortlich. sprich wenn die polizei ne kontrolle macht und ne 6 jährige allein in nem film ab 18 ist dann muss ICH mit der folgenden geldstrafe wegen nichteinhaltung des jugendschutzgesetzes rechnen.

 

ok, back to topic...

Link to comment
Share on other sites

Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen.

Ich weiss ja nicht in was für einem Kino du arbeitest, aber ist eigentlich auch egal. Warum sollte der VF für so etwas die Verantwortung tragen. Du rennst irgendwo im Kino rum, legst ein oder machst Anlaufkontrollen während unten Karten verkauft werden und die Leute die Kinos betrten. Da kannst du also nichts kontrollieren sprich hast du auch nicht die Verantwortung. Sowas steht bestimmt auch nicht in deinem Arbeitsvertrag. Wenn ist dafür die Theaterleitung verantwortlich.

Ich arbeite zwar nur als Aushilfe, aber meine Vollzeitkollegen würden sich bedanken, wenn auf einmal die Polizei an einem der Vorführräume klopft und sagt. "So, kommen sie mal mit. Da unten 2 Treppen, 4 Türen und 3 Flure weiter ist ein Kind ins Kino gegangen und sie haben nicht aufgepasst".

Link to comment
Share on other sites

1. ich habe keinen arbeitsvertrag. arbeite auf 400€ basis.

2. ich kann nur das weitergeben, was der chef sagt.

 

Zu 1.: Doch, hast Du damit automatisch. Kann sein, dass Dein Arbeitgeber gegen die Dokumentationspflicht verstößt, aber wenn Du Geld für Arbeit bekommst, stehst Du unter Vertrag. Kuckst Du hier.

 

Zu 2.: So isses wohl leider...

 

Viele Grüße

Yoda

Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...

Also demletzt schoss eine Kundin an der Consession echt den Vogel ab. Dass die Leute immer wieder "Pommes" anstelle von Popcorn ordern wundert mich ja schon längst nicht mehr.

 

Sie setzte noch einen drauf und bestellte erst mal im vollen Wortlaut "Pommes frittes" (ausgesprochen wie geschreiben). Nach dem freundlichen Hinweis dass sie wohl Popcorn meint kann sie sich selbst das Lachen nicht verkneifen und entschuldigt sich für den Zustand der geistigen Umnachtung.

 

Doch damit noch nicht genug. Auf die Frage ob sie das Popcorn süß oder salzig möchte blickt sie mich völlig entrüstet an, als hätte ich etwas furchtbar dämliches und/oder unanständiges von mir gegeben.

 

Ich fange also an die große Tüte mit salzigem Popcorn zu füllen. Als ich mich gerade umdrehen möchte um ihr das Popcorn zu geben werden ihre Augen ganz groß.

 

"Süß. Ich wollt süßes Popcorn. Bei salzig dachte ich an Pommes." :roll:

 

Was will man da noch sagen??

 

 

 

P.S.: Aber ich muss zugeben im Zusammenhang mit Popcorn hab ich mich auch mal ziemlich verhaspelt.

 

Gast: Ne kleine Popcorn bitte.

Ich: Süß oder Sauer? :?:

Link to comment
Share on other sites

2. ich kann nur das weitergeben, was der chef sagt.

Da hast du ja einen tollen Chef!

 

Entweder weiß er es selbst nicht besser (was sehr traurig wäre), oder er schiebt das Ganze einfach mal auf dich, weil er nicht verantwortungsbewusst ist bzw. damit nichts zu tun haben will.

 

Ich vermute eher letzteres - Der VF ist auf keinen Fall verantwortlich für Alterskontrollen etc.!!

 

(Die Kasse bzw. der Einlass ist ja auch nicht dafür verantwortlich, dass der Bildstrich stimmt oder??)

 

Gruß >> Schizo.

Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...
Es geht auch andersrum:

 

Ich an der Popcorntheke: "Eine mittlere Portion Pocorn, bitte"

Thekenkraft:"Süß oder salzig?"

Ich:"Klassisch"

Thekenkraft:"Hä??????"

 

:lol: :lol: :lol:

 

 

PERFO.

 

Kinomitarbeiter sind ohnehin die schlimmsten Gäste :-)

Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...

Vor ca. 2-3 Jahren hatten wir eine Kundin gehabt ca. 40 Jahre alt und hatte wohl etwas mit der FSK missverstanden.

Sie kam zu uns rein um zu fragen welche Filme bei uns aktuell laufen.

Kasse gab die Infos ab, mit den Hinweis auf unserem Programmheft wo alles drinsteht zum Mitnehmen.

Kundin studiert unser Programmheft an der Kasse durch.

Sie zu unserer Kasse: "Sagen sie mal, zeigen Sie nur Kinderfilme ?"

Kasse: :shock:

Kundin:" Ja, hier steht: ab 6, ab 16, ab 12 usw. Jahren sind die Filme freigegeben(Originalzitat Kundin), sie zeigen ja nur Kinderfilme, also so etwas möchte ich nicht sehen..."

Die Dame meinte, (als Beispiel) Film X mit FSK 12 ist nur für 12-jährige geeignet!

Was noch schlimmer ist, dieser Dame konnte man nichts erklären, den Unterschied zwischen ab und für XX Jahren, für sie ist das komplette Programm nur "Kinderkino", also nichts nach ihrer Meinung in ihrer Altersklasse.

Kundin:"Da fahre ich lieber ins Kino Y, da zeigen sie Filme für mein Alter!!!" und warf ein bischen unfreundlich das Programmheft in unser Kassenhäuschen.

(Als Info: Kino Y hatten zu diesen Zeitpunkt fast genau die gleichen Filme wie wir, nur andere Spielzeiten...)

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Privacy Policy, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.