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carstenk

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Alle erstellten Inhalte von carstenk

  1. Ich habe mich vor einiger Zeit mal mit dem Justitiariat der ARD darüber unterhalten. Leider nicht ganz erschöpfend. Bloß, weil das Anschauen der Übertragung im privaten Umfeld kostenlos ist bzw. mit der 'GEZ' Gebühr abgegolten ist, gilt das eben nicht für die Wiedergabe in der Öffentlichkeit (egal ob gegen Geld oder nicht). Ähnlich wie bei DVDs/BluRays, die üblicherweise nur für den Privatgebrauch lizensiert sind. Ob das Programm verschlüsselt ist oder nicht, hat mit der Frage der Aufführungslizenzen garnichts zu tun. Darüberhinaus sind die Fußballübertragungen ja keine originär 'öffentlich-rechtliche Eigenproduktionen', bei denen die ÖRs selbst bestimmen dürfen, was damit erlaubt ist und was nicht, sondern die sind in diesem Fall von der UEFA eingekauft - und letztlich bestimmten die Verträge zwischen UEFA und Öffentlich-Rechtlichen dann darüber, was mit den Inhalten erlaubt ist und was nicht. Öffentlich-Rechtlich heisst ja nunmal nicht automatisch 'Allgemeingut'. Wenn die vollständige Übertragung ausschließlich über PayTV stattfindet, muss man sich mit dem PayTV Sender verständigen. Die lizensieren ihre Programme aber meines Wissens nach fast ausschließlich für ihre SportsBars. Hier die Antwort des BR-Jusitiariats, damals im Hinblick auf die WM: --- Ein Zuschauer hatte Ihnen am Montag wegen "Public Viewing" unserer Programme (z.B. European Song Contest) geschrieben und bat um Auskunft, ob Public Viewings unserer Sendungen trotz Zahlung der Rundfunkgebühren stets zustimmungspflichtig seien und - wenn ja - wo der Veranstalter eine passende Lizenz erwerben könne. Wichtig ist zunächst die Abgrenzung zwischen Rundfunkgebühren ("GEZ") und urheberrechtlichen Lizenzen: jeder, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält, hat dafür grundsätzlich Rundfunkgebühren zu entrichten. Zusätzlich zur Zahlung von Rundfunkgebühren sind bei urheberrechtlich relevanten Nutzungen aber immer auch Lizenzen zu erwerben. Wer also privat fernsieht und Rundfunkgebühren entrichtet, darf damit nicht ohne weiteres auch alle Fernsehsendungen weiterverkaufen, kommerziell DVDs verbreiten oder auch Public Viewings veranstalten. Öffentliche Live-Übertragungen ("Public Viewings") von Fernsehsendungen auf öffentlichen Plätzen, in Gaststätten und Kneipen fallen unter das im Urheberrechtsgesetz geregelte Wiedergaberecht. Vor der öffentlichen Wiedergabe unserer Sendungen ist deshalb grundsätzlich die Zustimmung aller Betroffenen einzuholen. Um die Abwicklung in der Praxis kümmert sich die sog. Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehwerken (ZWF). Sie ist bei der Verwertungsgesellschaft GEMA angesiedelt und nimmt die Rechte aller von einem Public Viewing Betroffenen (z.B. Rundfunkanstalten, Komponisten, Sänger, Regisseure usw.) in einer Hand war. Vor einem Public Viewing sollte man sich also grundsätzlich mit der GEMA in Verbindung setzen. Informationen speziell zu Public Viewing finden sich auf deren Website unter dem folgenden Link: https://www.gema.de/...ussball-wm.html --- (der Link ist nicht mehr gültig - alternativ https://www.gema.de/...wing&id=578&L=0 ) Also glaubt man denen, ist in diesem Falle die GEMA zuständig, abseits der ansonsten mit der GEMA befassten urheberrechtlichen Aspekte im Kinoumfeld. Ich frag mich aber schon immer noch, ob die ganzen Kneipen, Imbisse, Kioske etc. tatsächlich Verträge mit der GEMA haben. Da laufen ja den ganzen Tag sämtliche Programme rauf und runter... Offizielle Public Viewings KÖNNEN tatsächlich kostenlos sein, wenn man die Bedingungen dafür einhält. Bei der WM gab es solche lizenzrechtlichen Varianten. Aber dennoch, auch solche kostenlosen PublicViewings mussten ANGEMELDET werden. Ich würde sicherheitshalber auch mal bei der UEFA nachfragen. Hört sich nach ziemlich viel und unerfreulichem Aufwand an, aber das wird ja sicher nicht das letzte Mal sein, dass man sowas machen will, und bevor man sich jedes Mal erneut mit einem Bein in den Lizenzfettnapf stellt... In dem Bereich könnte der HDF mal etwas aktiver werden, und wenn nur als Hilfe zur Klärung der Zuständigkeiten. - Carsten
  2. Naja, die Sichtweise des Vorführers ist natürlich primär ne andere - solange das Ding im Alltagsbetrieb mit üblichem Content nicht auffällig wird, zählt maßgeblich die Ergonomie. Vom Grundsatz her und wieder aus Sicht des 'Abspielers gegen Eintritt' muss man sicher wünschen, dass die Wiedergabegeräte so 'liberal' wie möglich sein sollten, und die Software zur Content-Erzeugung so streng wie möglich. - Carsten
  3. Im Grunde finde ich es genau richtig und irgendwo auch nachvollziehbar, dass Doremi und Dolby die maßgeblichen Server hierzulande sind. Da ist im Grunde für die beiden maßgeblichen Mentalitäten das Richtige dabei. Etwas simplifizierend ausgedrückt - der Dolby ist ein DCI-Player, der Doremi ein Computer. Aber beide sind sehr zuverlässig (wie eigentlich alle DCI Systeme, klopf, klopf...). Aber zurück zu den NECs - klappen die Speicherfunktionen für das Objektiv mittlerweile? Zunächst konnte man die Optik ja motorisch verstellen, aber keine Positionen speichern/abrufen. Wie groß sind eure Bildwände? -Carsten
  4. Für den Sony wurden doch schon 44.000 inkl. Untergestell, Einbau und 3 Jahresgarantie aufgerufen. Oder war das ein temporäres Angebot? - Carsten
  5. Welche Kosten und Wechselintervalle liegen denn bei diesem speziellen Filter an? - Carsten
  6. Naja, auf Dauer wird das Zeugs bei denen ja auch nicht mehr hausintern erledigt, sondern übergeordnet von Leuten, die dann nichts mehr anderes machen als TMS/Playlistenverwaltung. So wie es ja jetzt auch schon teilweise bei der Dispo ist. - Carsten
  7. Einordnen würde ich ihn da auch, nur BEKANNT ist er halt nicht so. Aber das liegt vermutlich auch nur an seinem unaussprechlichen Namen ;-) - Carsten
  8. 'Unausgereift' kann man sicher nicht sagen, die Doremis haben etliches mehr an Features. Die Dolbys haben schlicht ein ganz anderes Bedienkonzept, wesentlicher schlichter und übersichtlicher. Das sieht vielleicht so aus, als ob Doremi erst noch lernen sollte, den größten Teil der Oberfläche zu verstecken und zu verschlanken, aber das ist schlicht Absicht so, die Doremis sehen ja schon seit jeher so aus und waren ja schon vor Dolby auf dem Markt. Ist eigentlich eine Mentalitätsfrage. Die Dolbys haben in einigen Bereichen leider ein paar echte Mankos - z.B. keine freien Automationsfunktionen über Ethernet, keine Backup/Restore Funktionen, etc. pp. Mir persönlich liegen die Doremis eher, aber ich kann nachvollziehen, dass in vielen Betrieben die Dolbys bevorzugt werden, wenn erstmal alles eingerichtet ist und die Automationsfrage geklärt ist. Aber merkwürdig, dass Doremi die IMS1000 immer noch nicht liefern kann. Wann habt Ihr die Kisten eingebaut? - Carsten
  9. Ja, habe ich auch. Der Autor ist hierzulande wenig bekannt, aber in Skandinavien eine maßgebliche Größe im Bereich Kinoprojektion. Einige Ausgaben dieses Buches lagen übrigens auf der SRX-R515 Demo in den Hackeschen Höfen zur Ansicht herum, vermutlich hatte Charlie die mitgebracht? - Carsten
  10. Ja, scheint, dass es da einen herstellerübergreifenden Standard gibt. Jedenfalls sind diese Rundungen auf einer Seite schon auffällig. Ich habe bei Reichelt jetzt ähnliche Steckverbinder von WAGO und RIACON gesehen. Vielleicht bestelle ich die einfach mal testweise und berichte dann. Der DECA kommt den Dingern am XD10P aber am nächsten.
  11. Audio ist schon verbunden, ich brauche ein paar Signale, die nur auf diesen Schraubverbindern liegen. - Carsten
  12. In welcher Ecke Deutschlands ist denn euer Kino? Habt Ihr schon die integrierten IMS1000 drin, oder noch externe ShowVault Server+IMB? - Carsten
  13. Scheint Phoenix MSTB Serie zu sein, Raster sicher 5.08, nachdem ich massenweise Bilder gegoogelt habe scheint das ungewöhnliche an der Klemme in meinem Bild zu sein, dass Schraube und Steckkontakt inline sind. Man kann also die Schrauben bei aufgestecktem Verbinder auch bei eingebautem Gerät von hinten drehen, Kabelzugang dann von unten. Genau diese Ausführung brauche ich nicht unbedingt, mir wäre auch mit der scheinbar eher üblichen Variante geholfen, bei der Schraube und Steckkontakt 90Grad zueinander stehen (s.u.). Muss man dann abgezogen verschrauben, aber wäre mir in diesem Fall egal, solange der Verbinder auf die Steckerleiste am XD10P passt. - Carsten
  14. Ja, JSD-80 bzw. dts XD10P. Habe leider keinen Zugriff auf das Gerät, würde aber gerne vorab den Stecker besorgen. - Carsten
  15. Das weiss ich, aber die haben noch mehr verschiedene Typen als mir lieb ist. Und leider gibts den Laden in Düsseldorf nicht mehr, wo die Mitarbeiter am Geruch eines Musters die Typenbezeichnung auswendig runterleiern konnten. http://www.conrad.de/ce/de/overview/6130118/Steckerteil-Schraubtechnik - Carsten
  16. Hat jemand zufällig sowas hier noch einmal in 10polig rumliegen? Also nur das vordere, aufsteckbare Teil. Kennt jemand die genaue Phoenix Typenbezeichung dafür? Such mir grad nen Wolf bei den üblichen Verdächtigen. Wird bei DTS XD10P und JSD80 rückseitig vewendet. - Carsten
  17. Achso, normaler Ingest? Da sind mehr als 2-3h schon ein Indiz für ein technisches Problem, 20-30MByte/s sind so ein Richtwert bei USB 2.0 Ingests. - Carsten
  18. Bei nem 2220 könnte je nach Vertrag noch Garantie drauf sein. Wie lange steht die Kiste denn bei Euch? - Carsten
  19. Im Kinoumfeld hat man entweder einen Individualvertrag mit der GEMA, oder, verbreiteter, einen Rahmenvertrag über z.B. HDF. Damit sind die reinen Abspielrechte im Rahmen üblicher Kinoumstände abgegolten. - Carsten
  20. Nur ein Schönheitsfehler - aber als ich grade Testbilder mit DCPC erzeugen wollte fiel mir auf, dass DCPC neben 2k und 4k BW und CS zwar einen 2k full container akzeptiert (2048*1080), aber keinen 4k full container (4096*2160). Das ist aber sicher doch ein eher trivial zu korrigierender pre-check, oder? - Carsten
  21. Das kann man buchhalterisch auch anders abwickeln, keine Notwendigkeit, das an einen Film zu koppeln. Und selbst wenn, könnte man diese Kopplung immer noch für die Disposition per ordre die mufti aushebeln, also per eindeutiger Ansage an die Disponenten, die Treuhand-VPF bei der Buchung nicht einzurechnen. Denn was die Buchhaltung tut oder lässt muss ja die Dispo nicht zwangsläufig kratzen. - Carsten
  22. Also, GEMA (Rahmenvertrag) und Aufführungsrechte ('Trailerfreiheit') dürften im Kinoumfeld kein Problem sein - problematisch sind aber die 'Synchronisationsrechte'. Die meisten Leute glauben, mit GEMA wäre das Thema gegessen, GEMA reicht aber nur, wenn man ein Werk unverändert in der ursprünglichen Form wiedergibt - also einen Originalfilm, Trailer, oder Einlassmusik. Sobald man Material mit anderen Bild- oder Tonsequenzen verknüpft, unterlegt, etc. ist das eine Bearbeitung, und dafür muss man beim Rechteinhaber um Erlaubnis fragen, was je nachdem bei wem diese Rechte liegen eben mit viel Geld bezahlt werden muss. In der Tat, wenn man Material selbst 'einspielt', ist das Synchronisationsrecht nicht mehr anwendbar, in dem Fall bist DU der diesbezügliche Ansprechpartner geworden, und GEMA für die Nutzung reicht. Das spielt sich also wieder mal im Spannungsfeld ab zwischen 'Dann lieber nicht' und 'Wo kein Kläger da kein Richter'... - Carsten
  23. Ja, auch grade gesehen. Andererseits sind 190 wenige Monate nach Beginn des Programms auch nicht eben wenig. Ebenso wie 13.000€ haben oder nicht haben eben auch nicht wenig ist. Je mehr Kinos dran teilnehmen, desto schwerer wird es den Verleihern, oder vielmehr, Disponenten gemacht, die Kinos gegeneinander auszuspielen. Irgendjemand muss da halt mal ein Machtwort sprechen. Die Verleiher kommen eh nicht raus aus der Nummer, das ist ein Fixposten und sollte nicht zur Differenzierung genutzt werden. - Carsten
  24. Naja, so eine ganz grobe Auswahl, die sich ein bißchen an der Zielgruppe orientiert ist ja schon nicht verkehrt. Meiner Meinung nach reichen da so 4-6 Einteilungen. Problem ist eher, dass manche Zielgruppe recht spezifisches KnowHow erfordert ;-) Das ist sicher nicht so furchtbar wichtig, aber es rundet eben zumindest für das ältere Publikum den Kinobesuch schon etwas ab. Und für das Mainstreamprogramm ist man mit einer aktuellen TOP50 Auswahl sicher gut genug bedient. - Carsten
  25. Etwas pointierter, Stephan Lehmann am 11.1.2013: "Selbstverständlich ist der Beruf des Filmvorführers noch zeitgemäß und wird es auch bleiben, so lange es Kino gibt", sagt Cinestar-Chef Stephan Lehmann. Die Digitalisierung erweitere das Berufsbild eher noch, was den Job "sogar zukunftsfähiger macht, als je zuvor". Und nun, 4 Monate später: 'Durch die Optimierung von Arbeitsabläufen und die Digitalisierung der Kinos ist es betriebsbedingt leider der Fall, dass Filmvorführer nicht mehr in dem Umfang wie zuvor eingesetzt werden können", erklärt Cinestar-Geschäftsführer Stephan Lehmann, will sich im Detail aber nicht zu den Maßnahmen äußern. Betroffen ist zum Beispiel das Haus in Ludwigshafen, das erst seit Kurzem komplett mit Digitalprojektoren ausgerüstet ist – hier haben alle Vorführer ihre Kündigung erhalten.' - Carsten von: http://www.martin-perscheid.de/inhalt/zeug/datenbank/cartoons/2292.html
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