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mibere

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Alle erstellten Inhalte von mibere

  1. Leider ist das in der Praxis kaum möglich - und genau hier liegt halt eine der potentiellen "Gefahren", die eine 100 %ige Rechtssicherheit so schwierig macht. @Fabian: Auch wenn Du es nicht wahrhaben willst. So sieht die aktuelle Rechtsprechung aus. Das habe ich selbst vor Gericht erleben müssen! @Lichtspieler: Ich sehe das genau so wie Du. Wenn hier aber aufgrund von Nichtwissen Kinobetreibern und Nutzern dieses Forums falsche Informationen zukommen, dann darf darauf doch noch hingewiesen werden. Ein ganz ähnlicher Tipp, wie du ihn gegeben hast, kam von mir bereits in Posting # 3. ;-)
  2. Nachtrag: Dazu kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein - aber so sieht die aktuelle Rechtsprechung aus.
  3. Hallo Depot, Du schreibst es ja selbst: Das trifft in diesem Fall überhaupt nicht zu. Um mal etwas deutlicher zu werden. Wissenschaftliche Werke: Dazu gehören u.a. "Doktorarbeiten" und andere Arbeiten an Universitäten im Bereich der Forschung - aber doch keine werbliche Nutzung eines Kinobetreibers! Klein/Großzitate: Damit ist (in diesem Fall) eine Bebilderung gemeint im Rahmen einer journalistischen Berichterstattung (Rezension) für den Film, in dem das Bildwerk unverändert (!) genutzt wird - aber keine werbliche Nutzug auf der gewerblichen Website des Kinobetreibers, in der auch noch ein Ausschnitt des Bildwerkes eingestellt wird. Beiwerk: Wird der Eifelturm oder das Brandenburger Tor abgelichtet mit Menschen davor, sind diese Menschen meist nur Beiwerk, weil die Wahrzeichen den Mittelpunkt der Aufnahme darstellen. Aber in einem vollbesetzten Kinosaal, in dem einzelne Zuschauer deutlich zu erkennen sind, weil die Aufnahme von der Leinwand in Richtung Zuschauer geschossen wurde, reden wir nicht mehr von einem Beiwerk. Hier sind die Zuschauer ein wesentlicher Teil der Aufnahme. Und da wird es möglicherweise Menschen geben, die nicht wollen, dass sie ungefragt für Werbung herhalten. Vielleicht wird nun allmählich klar, wie leichtfertig es für Laien sein kann, Paragraphen und unvollständige Wikipedia-Artikel zu interpretieren. Und abschließend noch ein Tipp aus der Praxis: Auch die Wort- und Bildbeiträge in Presseheften unterliegen dem Urheberrecht. Oftmals räumen Autoren (Urheber) nur zeitlich begrenzte Nutzungsrechte ein. Sind diese Lizenzen ausgelaufen, kann der Autor gegen jeden Publizisten vorgehen, der seine Texte unerlaubt veröffentlicht. Darauf weist auch der Deutsche Journalisten Verband hin. Mit den Bildwerken sieht es genau so aus. Um mal konkret zu werden: Der Nutzer/Publizist/Kinobetreiber ist grundsätzlich verpflichtet, die Rechtekette bis zum Anfang zurück zu verfolgen und sich eine Erlaubnis beim Urheber einzuholen, bevor er Bildwerke und Pressetexte von Dritten auf seine gewerbliche Website einstellt. Tut er das nicht und wird für die VÖ auf Unterlassung/Schadensersatz belangt, hilft es ihm nicht, wenn die Werbeagentur/Pressestelle ihm die "Erlaubnis" erteilt hat. Er kann dann allenfalls nur nachträglich die Werbeagentur/Pressestelle in Regress nehmen. Einige Unternehmen/Publizisten/Kinobetreiber haben da tickende Zeitbomben liegen. Noch nach Jahren können Urheber ihre Ansprüche geltend machen, mit teilweise heftigen Aufschlägen für alles, was über 1 Jahr hinaus geht. Allein nicht gemachte Urhebervermerke werden heutzutage mit 50 % von einer ordentlichen Lizenzgebühr vor Gericht durchgewunken. Da sei es mir erlaubt, nur mal so am Rande anzumerken: die Suchprogramme werden immer besser!
  4. Das halte ich für wenig hilfreich. In meinem 1. Posting in diesem Thread habe ich (aus der Praxis) Beispiele genannt, wie Ärger IMO weitgehend umgangen werden kann. :)
  5. Es ist meiner Ansicht nach nicht notwendig, mit jeder Frage zum Anwalt zu laufen. Oftmals reicht auch der "normale" Menschenverstand. Aber in Fällen, wo es um rechtliche Unsicherheit geht, die im Zweifel tausende von Euro an Schadensersatz, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten verschlingen, sind 150 bis 250 Euro Erstberatungsgebühr IMO gut angelegt. Bei einfachen Fragen, wie der des TE, wird ein Fachanwalt, der ohnehin für das Unternehmen regelmäßig tätig ist, sicherlich kurz telefonisch Auskunft erteilen, ohne etwas dafür zu berechnen. Darüber hinaus bietet der Justiziar der Arbeitgebervereinigung oftmals (und vor allem kostenlose) Hilfestellung. Letztendlich muss der Inhaber/Geschäftsführer eines Kinobetriebes entscheiden, ob er bestimmte Risiken eingeht. Sollten "rechtswidrige Dinge" eine Zeitlang gut gehen, heißt das nicht, dass es immer so weitergeht. Wenn das Kind erst mal in den Brunnen gefallen ist, hilft ein reumütiges "Das habe ich nicht gewußt!" nämlich nicht weiter.
  6. Ich empfehle eindringlich, einen Fachanwalt für Medienrecht zu kontaktieren, bevor hier mit Halbwissen Schlussfolgerungen aus Paragraphen gezogen werden. Eine Erstberatung ist oftmals preiswerter als auch nur ein einziger kleiner Urheberrechtsverstoß und gibt Rechtssicherheit. Ich bin "leider" regelmäßig von Urheberrechtsverstößen betroffen und finde es teilweise erschreckend, mit welcher Leichtfertigkeit, Unwissenheit und auch Dreistigkeit (teilweise vorsätzlich!) Urheberrechtsverstöße praktiziert werden. Hinterher ist das Geschrei dann leider immer sehr groß, wenn Schadensersatzforderungen im 5-stelligen Eurobereich durchgesetzt werden. Andererseits bin ich nicht hier, um Euch vor Euch selbst zu schützen. Ihr seid alt genug - und es ist im Zweifel Euer Geld... ;-)
  7. Das ist leider nicht richtig, Carsten, auch wenn Verleiher das (noch) tolerieren sollten. Aufnahmen von der Veranstaltung durch den Veranstalter sind IMO unproblematisch, wenn Zuschauer nicht erkannt werden (weil in der Masse von hinten fotografiert) oder wenn die Zuschauer eingewilligt haben, dass die von ihnen gemachten Fotoaufnahmen für Zwecke der Dokumentation, Werbung usw. genutzt werden dürfen. Liegt so eine Einwilligungserklärung durch den Zuschauer nicht vor, werden zweifelsfrei Persönlichkeitsrechte verletzt, wo gegen der Zuschauer vorgehen kann. Glücklich kann sich der Kinobetreiber schätzen, der nur darum gebeten wird, dass das Bild aus dem "Netz" genommen wird - was er dann auch tunlichst machen sollte. Auf keinen Fall darf ein Screenshot (eine selbst gemacht Fotoaufnahme) von einem Filmbild öffentlich zur Schau gestellt werden! Das unerlaubte Abfotografieren von der Leinwand stellt streng genommen einen Urheberrechtsverstoß dar. Wenn mit diesen Fotoaufnahmen dann auch noch Werbung gemacht wird, beispielsweise durch die öffentliche Zurschaustellung auf der gewerblichen Website/Facebook des Kinobetreibers, wird dem Lizenzinhaber/Urheber Tür und Tor geöffnet, um dagegen vorgehen zu können. Von Unterlassungsansprüchen des Lizenzinhabers bis zu begründeten Schadensersatzforderungen dürfte alles problemlos vor Gericht durchgewunken werden. Das kann und wird für den Kinoinhaber teuer werden! Aus diesen Gründen würde ich keine Fotos öffentlich zur Schau stellen, auf denen einzelne Zuschauer und/oder Filmausschnitte zu erkennen sind. Besser die Zuschauer von hinten (in der Masse) fotografieren bevor ein Film läuft. Schick sieht es auch aus, wenn der Name/Schriftzug des Kinos auf die Leinwand projiziert wird oder nachträglich per Bildbearbeitung eingefügt wird. Dann sollte der Kinobetreiber relativ sicher sein, wenn er diese Bilder auf seiner Website hochlädt. Darüber hinaus gibt es keinen "anderen Zusammenhang". Das Zitatrecht findet hier keinerlei Anwendung, weil sich das Zitatrecht an einem urheberrechtlich geschütztem Werk nicht auf die Veranstaltung bezieht, sondern einzig und allein auf eine "wissenschaftliche Arbeit" oder eine "Filmbesprechung" des entsprechenden Titels. Das liegt beides in derartigen Fällen nicht vor. Bei Unklarheiten bitte unbedingt einen Fachanwalt für Medienrecht kontaktieren. Ansonsten kann es wirklich und unnötig teuer werden!
  8. Darüber hinaus darf der Projektor nicht außerhalb des Leinwandrahmens installiert sein. Er muss also zwingend (!) Leinwand-Mittig positioniert werden - und zwar zwischen der Oberkante und der Unterkante der Leinwand. Dann funktioniert die Umschaltung zwischen den Bildformaten vorzüglich.
  9. Eine knapp 80-jährige Dame hatte mich angesprochen. Sie möchte gerne mal wieder den Film "Die Zeit mit Dir" sehen. http://de.ofdb.de/film/83994,Die-Zeit-mit-dir Der Film ist aus 1948, und sie verbindet damit tief bewegende Kindheitserinnerungen. Beispielsweise mussten die Zuschauer damals neben dem Eintritt noch ein Stück Holz mitbringen, damit das Kino geheizt werden konnte. Da es den Film weder auf VHS, DVD noch auf Blu-ray gibt, hat jemand Kenntnis über den "Verbleib" des Films?
  10. mibere

    Disney hasst Kinder

    Stimmt. Mein Fehler. Ich hab vergessen, dass wir in Deutschland sind. Da muss man grundsätzlich ein "Jetzt Lachen" einblenden, damit den Humor auch jeder verstehen kann. Und bevor ich es vergesse: "Das war ein Witz, nicht ernsthaft sondern humoristisch gemeint!" :mrgreen: ;-) Um wieder topic zu werden. Was hättest Du der Mutter empfohlen?
  11. mibere

    Disney hasst Kinder

    Schon mal einen erwachsenen Kinobetreiber erklärt, was Humor ist und das man auch mal Lachen darf? ;-)
  12. Was hat die Künstlersozialkasse damit zu tun? - Der Kinobetreiber bezahlt doch die Puppenspieler (Künstler) nicht. In sofern fallen auch keine Abgaben an die Künstlersozialkasse an. Der Kinobetreiber vermietet lediglich seine Räumlichkeiten an einen Künstler - und dass Vermieter an die KK Abgaben leisten müssen, wäre mir neu.
  13. Eine 6-Tage-Woche ist in einigen Branchen normal. Hierzu einfach mal in den Arbeits- oder Tarifvertrag schauen. Bis 13 Tage darf (meines Wissens) in Deutschland am Stück gearbeitet werden - danach ist ein freier Tag vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ab 6 Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben, deren Einhaltung der Arbeitgeber zu kontrollieren und gegebenenfalls auch nachzuweisen hat (z. B. mit einer Stempeluhr). Eine Überstunden-Regelung sollte aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen, wenn keine andere betriebliche Vereinbarung besteht (wie z. B. Überstunden-Konten). Sonn/Nacht/Feiertagszuschläge sind im Tarifvertrag geklärt. Ungeachtet der gesetzlichen/betrieblichen Regelung sollte jedem Angestellten klar sein, wenn er in einem Kino arbeitet, dass die Arbeitszeiten in aller Regel in den "Freizeitbereich" der "Allgemeinheit" fällt. Die Arbeit am Wochenende, am Abend und am Feiertag sind doch üblich in der Branche.
  14. mibere

    Disney hasst Kinder

    Doch hat es. Da wären Kosteneinsparungen beim Filmversand, durch entlassene Filmvorführer, Vollautomatisierung (eventuell startet auch die Kassiererin den Film per Tablet). Die Zuschauer profitieren von einer wahrnehmbar besseren Bild- und Tonqualität. Einzig die Filmvorführer, welche das System liebevoll mit integriert haben, wurden vielfach (auch entgegen damaligern Arbeitsplatz-Erhalts-Versprechen) entlassen. Zum Thema: Leider werden Versprechen der Filmverleiher nicht immer gehalten, alle Kinos gleichermaßen mit neuen Filmen zu versorgen - trotz Digitalisierung. Wenn der Kassierer/Theaterleiter einem Zuschauer trotzdem vorab versprochen/angekündigt hat, dass "Biene Maja" dort läuft, ist das für den Zuschauer ärgerlich, aber sicherlich nicht die Schuld von Disney. Die Mutter hat nun die Wahl: 1. Sie fährt mit ihrem Kind ins nächste Kino, welches den Film spielt. 2. Sie fährt nicht mit ihrem Kind ins nächste Kino, welches den Film spielt, sondern wartet ab, bis der Film im örtlichen Kino läuft. 3. Sie verzichtet gänzlich auf den Kinobesuch und besorgt sich den Film später auf DVD/Blu-ray... 4. Sie erklärt ihrem Kind, dass die Biene Maja doof ist - und damit hat sich das Thema insgesamt erledigt.
  15. Wenn ich mich richtig erinnere, besitzt der Panasonic PT-AE4000 mehrere Bildmodi (Aspekt-Funktion). Sollte das Bildformat so auf eine Cinemascope-Leinwand ausgerichtet sein, das ein Film im Bildformat 2,39:1 die gesamte Scope-Leinwand richtig ausleuchtet, muss nicht zwingend gezoomt werden, wenn 16:9-Filmmaterial richtig dargestellt werden soll. Hierfür reicht es aus, wenn die "Aspekt-Funktions"-Taste auf der Fernbedienung durchgeschaltet wird. Eines der abgelegten Presets positioniert das 16:9-Bild (allerdings mit reduzierter Auflösung) genau in die Mitte der Scope-Leinwand. Auf diese Weise sollten Trailer und Werbung projiziert werden können. Für den Scope-Hauptfilm einfach wieder zurück schalten. Wenn der Projektor optimal vor der Leinwand positioniert wurde, erkennt der Projektor, ob ein Film im 16:9-Format oder 2,39:1 vorliegt. Auf Wunsch kann das Gerät so eingestellt werden, dass es dann selbständig (!) das jeweilige Bildformat auf der Leinwand automatisch anfährt/einstellt. Zusätzliche Skaler sind beim Pansonic PT-AE4000 also nicht erforderlich.
  16. Hallo Jörg, es gibt gleich mehrere probate Möglichkeiten. Zunächst einmal: Gar nicht filtern ist auch keine Lösung. Ich würde empfehlen, in Kritischen Szenen (viel Himmel, Wolken, Bäume) nicht zu schwenken, sondern in einer Totalen Verlauffilter einzusetzen. Idealerweise Verlauffilter, die (beispielsweise) von Rot => Transparent übergangslos verlaufen. Mit einem Filterhalter von Cokin können gleich mehrere dieser Filter (gegenlaufend) verwendet werden. Sind Schwenks "unumgänglich" müssen halt Kompromisse geschaffen werden. Farbige Reflektoren (Gold/Gelbreflektoren) haben sich hier bewährt, um Gesichter hervorzuheben. Damit lassen sich sowohl die Filter einsparen als auch das Tages/Kunstlich gezielt auf die Person richten. Finde ich ganz praktisch.
  17. mibere

    IMAX

    Ist das wirklich so? - Als ich die letzten Male im Géode in Paris war, kamen kaum einmal 10 Personen in die Vorstellungen. Eine Kontrolle gab es nur unten am Eingang. Am Ausgang stand lediglich ein Karton, in den die 3D-Brillen gelegt werden sollten. Viele Zuschauer sind sitzen geblieben und haben sich gleich den nächsten Film noch mit angeschaut, ohne dafür extra zu bezahlen, weil nach der Vorstellung kein Personal im Saal erschien, um aufzuräumen oder den Saal zu reinigen. Die Filme selbst wurden gnadenlos zu den angegebenen Uhrzeiten gestartet, egal ob die Zuschauer schon eingelassen worden sind oder nicht. So startete bereits das Vorprogramm zur nächsten Vorstellung, obwohl noch nicht einmal alle Zuschauer den Saal verlassen hatten... Das Personal war (soweit ich das beobachten konnte) auf 2 bis 3 Personen beschränkt. - Kassiererin - Einlassmitarbeiter unten an der Rolltreppe (da stand auch schon mal der Filmvorführer, mangels Personal) - Filmvorführer
  18. mibere

    IMAX-Bildformat...

    Ungeachtet dessen, ob der ganze Film mit IMAX-Kameras gefilmt hätte werden sollen oder nicht, frage ich mich nach dem Sinn dieser "wahllos" und teilweise nur in Sekundenlänge eingestreuten Filmszenen im IMAX-Format. Die "Tunnelszene" gibt es komplett im IMAX-Format, in anderen zusammenhängenden Szenen gibt es nur kurze Panoramaaufnahmen im IMAX-Format - einen künsterlisch begründbaren oder inhaltlichen Zusammenhang erschließt sich mir nicht. Noch schlimmer finde ich TRON: LEGACY. IMAX-Format und 3D bunt gemischt auf Blu-ray. Währen die Aufnahmen im "Computer" allesamt in 3D und im IMAX-Format, würde ich einen stilistischen, künstlerischen und inhaltlichen Zusammenhang erkennen. Dem ist aber nicht so. Sowohl IMAX-Aufnahmen als auch (zugegeben wenige) 3D-Aufnahmen finden ebenfalls außerhalb des "Computers" in der "realen Welt" statt. Ich habe das Gefühl, dass in beiden Fällen (THE DARK KNIGHT und TRON: LEGACY) die IMAX-Aufnahmen mehr aus finanziellen Aspekten heraus gedreht worden sind, um (warum auch immer) dem IMAX-Kino ein "Alleinstellungsmerkmal" zu liefern. Wirklich funktionieren tut das meiner Ansicht nach so aber nicht - und deshalb stört das "Format-Hopping" mehr als es Spaß bereitet. Wären hingegen sämtliche "Batman"-Szenen (oder nur der Showdown) und alle "In-Computer"-Szenen im IMAX-Format, wäre das IMO ein grandioses Stilmittel, wenn sich plötzlich das Bild auf die maximal mögliche Größe "öffnet".
  19. mibere

    IMAX-Bildformat...

    Und das im Editorial, welches üblicherweise vom Chefredakteuer verfasst wird...?! :oops: = Fremdschäm.
  20. Dass genau das passiert, hatte ich prophezeit. Warum? Erfahrung. In einigen mir bekannten Foren wurden die "Gefällt mir"- und "Gefällt mir nicht"-Button abgeschafft, weil diese "Instrumente" früher oder später zu Streit führten. Jemanden "eins auf den Deckel" zu geben, weil einem diese Art der Meinungsäußerung missfällt, zeigt wunderbar auf, worum es tatsächlich hier geht. Zuspruch ist in Ordnung, denn irgendwie schmeichelt einem ja eine positive Bewertung des eigenen Geschreibsels. Kritik gegen die eigenen Beiträge ist hingegen unerwünscht - und sei es, dass eine Kontrameinung ein "Gefällt mir" erhält. Darüber hinaus wurde nicht nur im "Schmalfilm-Bereich" das Feature als Häme eingesetzt... Wenn so ein Instrument eingeführt wird, wird es auch benutzt - das sollte nun auch allen hier klar geworden sein. Daher halte ich die Abschaffung des "Gefällt mir"-Buttons (nach einer "Testphase") für die richtige Entscheidung.
  21. @freedomland: Da die Erfahrung mit Heimprojektoren offenbar nicht vorhanden ist, empfehle ich, schau Dir erstmal die dort gängigen Techniken an. Ein-Chip-DLP, SXRD, D-ILA, LCD. Sollte nichts gegen einen Ein-Chip-DLP sprechen, gibt es diverse Full-HD-Projektoren in dieser Preisklasse (z. B. Benq W1080, Benq TH681) die problemlos Bildbreiten von über 4 Meter auszuleuchten vermögen, mit einer Maximalhelligkeit, die deutlich über der vom Titan HD-250 liegt. Bei einer Laufleistung von 1400 Stunden, dürfte der Titan bis zu 50 % seiner Maximalhelligkeit eingebüßt haben, da die Lampenlaufzeit mit 1500 Stunden angegeben wird. Da ist also (in Kürze?!) eine neue Lampe fällig. Zudem ist nicht bekannt, in welchem Zustand die Polfilter sind. Mir persönlich wäre das Risiko (ohne Hintergrundwissen) zu groß, für 800 Euro einen etwa 8 Jahre alten Projektor zu kaufen. Ich würde ein neueres Modell empfehlen. Ein Sony VPL-HW40 dürfte in etwa genau so hell sein wie der Titan HD-250, besitzt ab Werk aber eine vorzügliche Farbeinstellung, ist flexibel in der Aufstellung, 3D fähig, hat eine Full-HD-Auflösung und nimmt Bildsignale über alle aktuellen Zuspieler entgegen, dank der HDMI-Schnittstelle. Darüber hinaus ist der Screendoor deutlich geringer als beim Titan. 4,40 Meter Bildbreite beleuchtet der VPL-HW40 mit rund 12 fL (6500 Kelvin-D65). Mehr erreicht der HD-250 sicherlich auch nicht mit frischer Lampe. Auch die von Carsten alternativ empfohlenen Projektoren sind einen Blick wert. Bei Beisammen.de gibt es eine Zusammenfassung von vielen aktuellen und älteren Heimprojektoren, mit Benennung der Vor- und Nachteile. http://www.beisammen...&threadID=88917
  22. Allein die Ersatzlampe des Titan HD-250 kostet aktuell rund 900 Euro! http://www.hcinema.de/lampen/index.php?id=15409&hersteller=Digital%20Projection&scrollno=ja&m=16#_a Der Projektor selbst stammt aus dem Jahr 2006. So eine alte Kiste würde ich mir heute nicht mehr kaufen. Was soll der Projektor kosten? - Eventuell gibt es brauchbare Alternativen für Dich.
  23. Durchweg interessantes Eingangsposting. Natürlich ist jeder Verfasser für seine Beiträge selbst verantwortlich. Aber vielen Usern ist überhaupt nicht klar, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen, wenn sie Dinge posten wie "üble Nachrede" oder "Bildwerke" hier im Forum öffentlich zur Schau stellen. Ein Moderator ist aber dafür da, dass u.a. Schäden vom Forum ferngehalten werden. So eine Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadensersatzforderung kann schon dadurch Kosten verursachen, weil ein eigener Anwalt beauftragt werden muss, um diese Dinge vom Tisch zu bekommen. Das "Heise-Urteil" macht es Forumsinhabern natürlich leichter, weil diese erst ab Kenntnisnahme eines Verstoßes "haften", wenn sie nichts dagegen unternehmen. Da kann sich der Autor noch so sehr auf seine "Meinungsfreiheit" berufen. Darüber hinaus gibt es das Hausrecht. Ich habe Verständnis für jeden Moderator, der konsequent Beiträge zurück gibt und nicht selbst ändert. Damit gibt es keine "Haftungsfrage" im Problemfall, die bei einem geänderten Beitrag durchaus auftreten könnte, und der Moderator entgeht dem Vorwurf, er würde sich Themen zu recht moderieren. Wenn Topic-Beiträge gewünscht sind, kann der Moderator Off-Topic-Beiträge zur Überarbeitung doch zurück geben. Ich finde das gut, verhilft es dem Forum doch zu deutlich mehr Übersichtlichkeit. Allerdings wäre eine "klare Handschrift" hilfreich und ein frühzeitiges Einschreiten ebenso. Auch mal eine deutliche Ansage an die "Streitparteien" sind probate Stilmittel. Sollte es eine "Problemzone" geben, wird dieser Bereich eine Zeitlang halt stringenter geführt. Davon profitieren dann alle Teilnehmer, auch wenn es dem Moderator mehr Arbeit beschert. Letztendlich geht es hier im Forum aber doch recht entpsannt zu, wie ich finde. Das Chat-Niveau anderer Foren ist glücklicherweise noch nicht erreicht. Wer mit der Art der Moderation und den Nutzungsbedingungen des Filmvorführer-Forums ein Problem hat, kann sich ja nach einem (für ihn) geeigneter erscheinenden Spielplatz umsehen. Der TE hat dies gemacht. Das finde ich konsequent - aber schade. Allerdings hat er nach der "Selbstlöschung" die Möglichkeit, sich bei Bedarf auch wieder anzumelden. Das geben die NUB her.
  24. Sind es wirklich technische Limitationen, die für einen Farbreiz verantwortlich gemacht werden sollten? Schon die verschiedenen Kopiengenerationen von Filmband besitzen oftmals unterschiedliche Farbreize und Gradationen. Sind es heute nicht vielmehr Trends, die einen "modischen" Filmlook bestimmen - und war das nicht schon damals so? Ich denke an: - Grünverfärbungen (Matrix) - Blauverfärbungen (Underworld) - Teilweise Schwarz/Weiß-Optik mit farbigen Elementen (Sin City) - Wackelkamera (Cloverfield) - Starke Farbentsättigung mit künstlich hinzugefügtem Rauschen zwecks "Dokulook" (Der Soldat James Ryan) - Rot/Orange-Filterungen (Transformers) - Braunfarbtöne (alte Italo-Western) Wobei ich mich bei letztgenannten frage, ob diese gewollte Farbgebung auch im Kino so "angekommen" ist. Betrachte ich einige ältere 35mm-Filmbandprojektoren mit "heruntergebrannten" Xenonlampen, dann "färbten diese Projektoren" Filme schon mal stark gelblich ein. Es würde mich daher nicht wundern, wenn Filme heutzutage so "restauriert" und farbbestimmt werden, dass sie den im Kino wahrgenommenen (farbverfälschten) Bildeindruck (aus der Erinnerung heraus) entsprechen und so dann nun auf die neuen Medien portiert werden. Beispiels dafür: "Für eine Hand voll Dollar". Gruselig wird es vor allem dann, wenn Filmverleiher DVDs und Blu-rays empfehlen, weil sie es (aus Kostengründen?!) versäumt haben, diverse Filme zu archivieren. Nicht nur verlustbehaftete Komprimierungen (Bild und Ton) sind zu bemängeln mit all ihren Nachteilen, auch das geringere Farbspektrum, das diese Heim-Medien darzustellen vermögen, ist teilweise unschön, wenn man direkt mit DCI und/oder guten 35mm-Filmbandkopien vergleicht. Ich denke, dass hier technische/physikalische Limitationen (die gab es schon immer) zur Farbgestaltung einhergehen mit künstlerischen Ansprüchen der Filmschaffenden.
  25. Sind halt alles nur große "Jungs". Warum? - Oftmals reicht es aus, wenn sich der Moderator inhaltlich an der Diskussion beteiligt. Dies muss nicht immer aus Eigeninteresse am Thema sein, sondern kann auch ein Moderationsmittel zur Steuerung gegen Stimmungslagen sein. Ebenso mal eine klare Ansage per PM! Wenn das alles nicht hilft und der Moderator dort selbst involviert sein sollte im Thema, muss er sich halt "Hilfe" von Außerhalb holen. Kurz eine Ansage an einen Mod-Kollegen und dieser schreitet dann wie gewünscht dort ein. Damit entfällt augenscheinlich der Verdacht, dass sich ein Moderator die Beiträge "zurecht moderiert". Und bei aller Liebe zur Meinungsfreiheit, dürfen auch Beiträge mal an ihre Verfasser zurück gehen, wenn diese der Nettiquette widerlaufen - zwecks "Überarbeitung". Zum Thema Forumsupdate: Was ich vermisse, ist übrigens der "Vorschau"-Button unter meinem Beitrag, den ich aktuell verfasse. Ich kann nur auf "Antworten" und "Zum vollwertigen Editor wechseln" anklicken. Das erleichtert (IMO) die Kontroll-Lesefunktion auch nicht sonderlich. Den "Like"-Button vermisse ich hingegen nicht, war nur überrascht, dass dieser "plötzlich" verschwunden war.
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