Zum Inhalt springen

macplanet

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.688
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    30

Alle erstellten Inhalte von macplanet

  1. Das halte ich für seeehr unwahrscheinlich. Es gibt ja keinen Verbandstarif sondern nur einen Verbandsrabatt, der auf den normalen Tarif angewandt wird. Schöne Grüße, Matthias
  2. Tja ... -- hier wäre es wirklich mal interessant zu erfahren, wie viel Geld da letztlich bei einem Künstler ankommt. Schöne Grüße, Matthias
  3. Das stimmt - aber die öffentliche Vorführung ist der Zweck, zu dem ein Film hergestellt wird. Das ist was anderes als die öffentliche Vorführung eines Tonträgers, der für eine private Nutzung verkauft wird. Aber egal - solange die 1%-Regelung jetzt erst mal zementiert ist, solls mir recht sein ... Der spannendere Punkt ist hier in der Praxis wohl die Gastronomie - da ist auch der neue Tarif deutlich günstiger als das was eine normale Gastronomie bezahlt. Schöne Grüße, Matthias
  4. Leider nicht einfach. Das Hotel Kosmos, das früher so was wie das inoffizielle Tagungshotel war, gibt es leider nicht mehr; die günstigen brauchbaren Hotels (Motel One & Co) in der Innenstadt dürften längst voll sein. Ich finde es sehr angenehm, die Messe fußläufig erreichen zu können - in den letzten Jahren hab ich jeweils ein Zimmer per AirBNB in der Innenstadt gemietet. Vgl. auch https://filmkunstmesse.de/locations.html - die Tagungskontingente dürften aber längst ausgebucht sein. Schöne Grüße, Matthias
  5. Vermutlich nicht. Es gibt aber am DIenstag (Eröffnungsempfang), Mittwoch (Verleiherpary) und Donnerstag (Gilde-Preisverleihung und Abschlussparty) jeweils ein Event, bei dem es auch was zu essen gibt. Arthouse-Kinomacher sind aber üblicherweise in der Lage, sich mit dem Angebot der Leipziger Gastro-Szene über Wasser zu halten ;-) Schöne Grüße, Matthias
  6. Ah, um den Punkt gehts. Danke, verstanden. Der ist m.E. aber noch nicht geklärt - da brauchts jetzt einen Mutigen, der den neuen Tarif nicht abschließt aber Trailer-Posting der Verleiher teilt oder LInks auf Verleiher-Seiten setzt. Dann könnte man das vor Gericht klären lassen. Der Punkt, der mich persönlich mehr wurmt ist dass wir 1% für Musik zahlen, die in den Filmen verwendet wird. Hier würde ich ja davon ausgehen, dass der Urheber der Musik vom Produzenten bereits entsprechend entlohnt wurde - wofür hier die GEMA noch ihre Hände im Spiel hat, scheint mir nicht evident. Beste Grüße, Matthias
  7. Warum Doppelfinanzierung? Die GEMA verlangt jetzt Geld für etwas, was früher im 1%-Tarif mit drin war, aber nicht zweimal Geld für dieselbe Sache. Das ist erst mal zumindest vom Prinzip her nachvollziehbar. Du kannst es natürlich doof oder zu teuer finden - finde ich auch. Aber nach dem, was ich von den Verhandlungen mitbekommen habe, hätte es viel schlimmer kommen können - die GEMA sägt schon lange kräftig am 1%-Tarif, der ist jetzt zumindest erst mal festgeschrieben. Ansonsten solltest Du dringend den Theaterverband wechseln, wenn Du in Deinem niemanden persönlich kennst. Schöne Grüße, Matthias
  8. Wenn Du im weitesten Sinne Arthouse spielst (aber ich meine jetzt nicht "Monsieur Claude in der 3. Woche ins Programm nehmen") ist Leipzig ein Pflichttermin. Eigentlich der einzige Pflichttermin im Jahr -- wegen der Filme aber vor allem weil einfach alle da sind. Schöne Grüße, Matthias
  9. Ah, alles klar. Wobei die AG Kino sicher keine Meldung in der Form macht, die die GEMA hier fordert (inklusive Kurzfilme und (ja, tatsächlich) Wochenschauen ...). Aber wird schon seine Richtigkeit haben ... Danke und schöne Grüße, Matthias
  10. Ok, ich hab mein "Vertragsangebot" jetzt auch bekommen - und die GEMA zur Nachbesserung aufgefordert: - Der BKM-Rabatt wurde nicht berücksichtigt - Es werden die vierteljährlichen Beträge angesetzt, die aber höher sind als der jährliche Betrag - Der von Sascha genannte Passus mit der Übermittlung der Programme ist drin Schöne Grüße, Matthias
  11. Vermutlich würde sie einfach den Jahresbetrag einziehen. Was auch immer man über die GEMA sagen kann - sie sind immer bereit zu verhandeln ... Schöne Grüße, Matthias
  12. Hallo Sascha, Danke. Ich hab den Vertrag selbst noch nicht bekommen, daher die Nachfrage. Aber was soll das bringen? (Rhetorisch gefragt - GEMA-Fragen lassen sich selten sinnvoll beantworten.) Weder für das Abspiel im Saal noch für die neuen Nutzungen außerhalb ist es irgendwie relevant, wie das Programm aussieht. Schöne Grüße, Matthias
  13. Noch zwei Zusatzinfos: - Von dem neuen Tarif geht der Verbandsrabatt noch ab. - Aufpassen mit den Zahlungsmodalitäten: Offenbar besteht die GEMA teilweise auf vierteljährlicher Zahlung - und der vierteljährliche Betrag ist höher als ein Viertel des jährlichen. Ich hänge das PDF mit dem Tarif an, wie von der AG Kino/Gilde übermittelt. tarif_t_f_version39_31.3.2016_2.pdf
  14. Weil es um Abspiel außerhalb des Saales geht - der Hinweis zu den Trailern im Saal von mir war falsch - sorry. Das war bisher im Vertrag enthalten (oder vielleicht auch aus Sicht der GEMA nicht geregelt) - und jetzt kannst Du halt wählen, ob Du das willst oder nicht. Dieses Recht gibt es in der Form nicht - Live-Konzerte sind z.B. nicht abgedeckt, früher nicht und zukünftig auch nicht. Woraus leitest Du ab, dass Du ein Spielprogramm an die GEMA schicken musst? Schöne Grüße, Matthias
  15. Ok, ich ziehe den EInwand zurück. Ich finde die neue Regelung auch sehr ärgerlich, wobei es nach dem, was man so hört, noch viel schlimmer hätte kommen können. Immerhin konnten die Verbände ja offenbar immerhin verhindern, dass die GEMA die 1%-Regelung antastet. Auch dass selbst genutzte Gastronomie jetzt immerhin in dem neuen Zusatztarif pauschal enthalten ist, ist für die, die so was haben, sehr beruhigend. Dazu, ob die GEMA generell der richtige Weg ist, Musik-Rechteinhaber zu entlohnen, habe ich auch eine Meinung, aber die schreibe ich jetzt nicht ... Ärgerlich ist bei der GEMA m.E. vor allem, dass die ihre eigenen Regeln nicht kennen. Wir bekommen hier immer wieder Mahnungen für nicht angemeldete Stummfillm-Vorführungen - die allerdings auch gar nicht angemeldet, geschweige denn abgerechnet werden müssen. Oder wir bekommen Mahnungen für Konzerte, die wir als bei uns im Haus durchführen, bei denen aber ein Mitveranstalter die GEMA-Abrechnung gemacht hat. Auch darauf, dass der Verbandsrabatt berücksichtigt wird, muss man immer drängen. Beste Grüße, Matthias
  16. Du verbannst auch die Trailer aus dem Vorprogramm? Schöne Grüße, Matthias
  17. Tja, den Fall, dass man eine BluRay bekommt aber kein DCP scheint es in solchen Situationen aber selten zu geben. Viel eher bekommt man eine obskure Datei auf einem Stick oder per Download. Die akzeptiert dann der Oppo zwar auch mit höherer Wahrscheinlichkeit als ein Billigplayer - aber dann spielt man beim Festival schon richtig Vabanque. Dass es nich besser wäre, dass da ein Oppo steht als ein 49,95-EUR-Player vom Mediamarkt, will ich aber nicht behauptet haben ... Schöne Grüße, Matthias
  18. Das ist auf der einen Seite richtig - an die Dinger kommt nichts anderes ran. Auf der anderen Seite spielt man halt doch wieder nur ne BluRay - ich würde lieber die Hälfte des Geldes in einen schnellen PC investieren, von der anderen Hälfte ne geile Weihnachtsfeier für die Mitarbeiter ausrichten und dazu übergehen, selbst DCPs zu rechnen. Das ist wenn man mal drin ist ein minimaler Aufwand und erspart erfahrungsgemäß viel Ärger. Aber: YMMV ... Schöne Grüße, Matthias
  19. Sinn machts ggf. bei einer Festivalauswertung bei der die UT von einer externen Untertitelungsanlage kommen. Schöne Grüße, Matthias
  20. Du liegst falsch. Das ursprüngliche Format war 1:1,33. Dann wurde es immer breiter. In einem historischen Saal, der für 1:1,33 ausgelegt war, CS als breitestes Format anzulegen ist Quatsch. Und auch in einem modernen hoch aufgeramptem Saal kann eine Höhenkaschierung durchaus das Mittel der Wahl sein. Schöne Grüße, Matthias
  21. Filmtipp: http://www.medienwerkstatt-franken.de/mediathek/soziales/soziales-detailansicht/news/die-langen/
  22. Hats geklappt? In der AG Kino-internen Rentrak-Liste (und in den EDI-Top 20) taucht der Film nicht auf - hat da jemand dafür gesorgt, dass die nicht weitergegeben werden? Für die Top20 reichten an diesem Wochenende weniger als 5.000 Besucher ... Schöne Grüße, Matthias
  23. NeoDCP Player Basic dürfte für den Zweck gut geeignet sein. Nur gibts für den leider keine Lizenzen ohne Ablaufdatum mehr - mit 79 Euro pro Jahr bist Du dabei ... http://www.neodcp.co...res-and-prices/ Falls es eine andere Alternative geben sollte, wäre ich auch interessiert. Ansonsten klappts mit VLC indem Du Bild und Ton getrennt öffnest. Das ist aber nicht wirklich brauchbar und wird auf üblichen Rechnern sehr rucklig. Um ganz grob in ein DCP reinzusehen, reichts aber vielleicht. Schöne Grüße, Matthias
  24. Zum Abkühlen für die Intermission-Fans: Pflichtprogramm für Euch ist in ein paar Wochen "Wiener Dog" für Todd Solondz. Der hat eine ganz wunderbare Intermission ... Beste Grüße, Matthias
  25. Die AG Kino-Mitglieder seien darauf hingewiesen, dass es einen Rahmenvertrag mit Naturstrom gibt. Tarife sind individuell anzufragen und zu vergleichen (in unserem Fall: Nicht der absolute Preisbrecher, aber für einen Öko-Tarif sehr gut). Es gibt zudem interessante Angebote, wenn man bereit ist, im Vorprogramm einen kurzen Werbespot zu schalten: Naturstrom bietet Neukunden, die über Flyer im Kino ihren Tarif wechseln Kino-Freikarten an und kauft dafür ein größeres Kontingent Gutscheine im Voraus. Schöne Grüße, Matthias
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.