Zum Inhalt springen

Helge

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    5.473
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    79

Alle erstellten Inhalte von Helge

  1. Helge

    UNBOXING BOLEX

    Hättest Du gerne…
  2. Helge

    UNBOXING BOLEX

    Ach was
  3. Helge

    UNBOXING BOLEX

    Die Spannung ist unerträglich, ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen 🤪
  4. Dafür würde ich eigentlich gerne 2 x👍 vergeben
  5. 2000 wurden in Deutschland fast 200 Millionen KB Filme verkauft. Der Anteil der Diafilme dürfte damals vielleicht noch bei 5-10% gelegen haben (10-20 Mill), davon vielleicht noch 10% Kodachrome, also 1-2 Millionen Filme. 2000 war der Höhepunkt des Filmabsatzes in Deutschland. In 2000 wurden allerdings nur noch knapp 100.000 Super8 Filme in Deutschland verkauft, dort war der Höhepunkt 20 Jahre früher, 1980 mit 19 Millionen mit vielleicht 80-90% Kodachrome. Genauere Zahlen konnte ich nicht finden, aber zu den Höchstzeiten des Kodachrome-Absatzes dürften es deutlich über 30 Millionen/Jahr gewesen sein (ungefähr halbe/halbe S8 & KB), was dann etwa 10.000/Tag entspricht. Heute sind es etwas über 20.000 S8/Jahr mit vielleicht 10-15% (?) E100D und vielleicht noch 1 Million KB-Filme mit m.E. höchstens 2% Diafilme…?
  6. Ja nun, das ist die logische Konsequenz, wenn man ein (nicht mehr lukratives) Geschäft aufgibt. Nicht jeder hat die Kapazitäten und/oder das Interesse, das dann in Hoffnung auf bessere Zeiten erst mal zu subventionieren.
  7. In der Lage vielleicht noch, aber vermutlich nicht interessiert. Ist halt immer die Frage, wieviel Geld sich damit verdienen lässt, bzw., ob sich überhaupt damit für ein so großes Unternehmen noch Geld verdienen lässt…
  8. Wie schade 😃😃😃 Wenn Du Dich angestrengt hättest, hättest Du das schon vor dem 25. März gewusst, was hätten wir alles verpasst… Oder Du hättest vorher hier mal gefragt, konnte ja keiner ahnen, wie unglaublich terminkritisch Dein Hobby ist 🤪
  9. Eingetroffen 19.11. = Mittwoch, also vermutlich am 26.11. entwickelt (sofern ausreichend Kapazität), oder eben am 3.12., der Rest ist Versandlaufzeit. Dein Gejammer ist völlig überzogen. Wer schmalfilmt und keine Geduld hat, hat Schmalfilm vermutlich nicht verstanden. Knapp 3 Wochen Gesamtlaufzeit ist völlig in Ordnung.
  10. Kleiner Hinweis: es sind mit ziemlicher Sicherheit keine Glimmlampen, sondern normale Glühlampen, wenn das mit den 22V Betriebsspannung ungefähr stimmt.
  11. @Film-Mechaniker den Film zu ölen sehe ich jetzt auch nicht als sinnvoll an, das Silikonöl bleibt ja für immer auf der Emulsion und kann dort so ziemlich alles anrichten. Eine homöopathische Mini-Anhaftung von Gate Lube auf den auf gleiten ausgelegten Teilen des Projektors kann aber gerade angesichts über die Jahrzehnte steifer gewordenen Filmen halte ich aber schon für sinnvoll. Eine Filmreinigung ist davon abgesehen immer sinnvoll, genauso wie die sorgfältige Reinigung des Projektors.
  12. Das muß sich nicht wirklich widersprechen. Silikonöl ist natürlich a priori ein sehr gutes Schmiermittel für alle Kunststoffe. Das heißt aber nicht, daß das über Jahre nicht die von Chris aus seiner jahrelangen Erfahrung erwarteten, negativen Auswirkungen hat. Ich gehe davon aus, daß der oben interviewte Sammler die Filme nicht mehr in ein Kopierwerk gibt, der Teil der Probleme also nicht auftritt. Und eine Unterwanderung der Schicht halte ich spätestens bei unsachgemäßer Anwendung definitiv für möglich, Slikonöl ist sehr dünnflüssig und hat extrem gute Löse- und Kriecheigenschaften (genau die, die es für die eigentlichen Zwecke, die auch auf der Flasche abgebildet sind qualifizieren). Da hatte der Sammler bisher vermutlich schlicht Glück. Gate Lube (auch ein Silikonöl) nutze ich auch (extrem selten), aber nie auf dem Film, nur in Kameras und in Projektoren und dort auch nur in sub-homöopathischen Mengen 😉(es wird direkt nach der extrem sparsamen Anwendung wieder mit Lappen vollständig entfernt, so daß nur ein völlig unsichtbarer Film zurückbleibt).
  13. Danke, Chris! So qualifiziert und vollständig hätte ich das nie formulieren können. Silikonöl wird leider viel zu oft auch anderswo empfohlen und eingesetzt, meistens unnötig, eine echte Pesi.
  14. Das erledigt sich von alleine, wenn Du nächstes Jahr einen Film mit ausführlichem Titel (vom Title Writer) in Deidesheim voll superanalog vorführst 😎 Solange keiner versucht, Deinen Film auf einem Super-8-Projektor vorzuführen, gibt es vermutlich auch keine Kompatibilitätsprobleme.
  15. Dazu habe ich das gefunden: „M4V ist ein von Apple entwickeltes Video-Containerformat, das dem MP4-Format sehr ähnlich ist und häufig für Inhalte aus dem iTunes Store verwendet wird.“ „Kompatibilität: Inhalte können auf Apple-Geräten problemlos abgespielt werden. Für die Wiedergabe auf anderen Geräten wie Android-Telefonen oder Windows-PCs kann eine Konvertierung in das allgemeinere MP4-Format notwendig sein.“ VLC z.B. soll aber auch funktionieren Wäre eine plausible Erklärung für die Probleme
  16. @Matthias Bätzel weißt Du noch, welche Datei-Endung die hochgeladenen Videos hatten?
  17. Ich denke nicht, dass da tatsächlich ein echter Fehler vorliegt, eher eine Frage der Kompatibilität. Ich habe auch schon mal iPhone-Videos hier eingestellt, konnte auch nur die Hälfte abspielen. Es kann natürlich auch ein anderes, für Eure Endgeräte inkompatibles Format sein.
  18. @Matthias Bätzel: Sind das vielleicht iPhone-Videos und Ihr beide @k.schreier und @Theseus habt kein iPhone?
  19. Sehr später Stunde… Herrlich…😃 Auf alle Fälle 👍
  20. Ja, bei N8 gibt es durchaus noch immer wieder mal ein Schnäppchen. Mein Statement bezog sich allerdings auf Super 8.
  21. Das ist halt heutzutage leider die Crux. Kameras, die beliebt sind, weil sie robust, genau und mit einer guten Optik und sinnvollen Features ausgestattet sind, erzielen gute Preise, zwar sehr oft wartungsfreundlich, oft auch -nötig. Preiswert bekommt man meist nur noch Ramsch oder unbeliebtes.
  22. Vielleicht wirst Du hier fündig (3. Beitrag von unten):
  23. Die Urheber des Wikipedia Artikels stehen ja in der dortigen Versionsgeschichte. Chris mag ja faktisch recht haben, aber das ist dennoch etwas zu hart, vor allem, weil alles außer diesem einen, kleinen Detail zu stimmen scheint und auch schlüssig wäre.
  24. https://de.wikipedia.org/wiki/Tatis_Schützenfest?wprov=sfti1#Hintergrund „Tatis Film war der erste französische Farbfilm(„Thomson Color“) und wurde in einem recht komplizierten 3-Farb-Verfahren gedreht: Für jede Farbe (Rot, Gelb und Blau) wurde ein separater Film verwendet. Bei der Projektion mussten diese Filme mit drei Filmprojektoren übereinander projiziert werden, weil eine Technik zum Zusammenführen der drei Farben auf einem Filmstreifen noch nicht verfügbar war. Das 1932 eingeführte Technicolor-4-Verfahren war noch geheim und in Frankreich nicht bekannt. Tati hatte bei dem Farbverfahren seine Zweifel an der Technik und ließ den Film vorsichtshalber ebenfalls mit einer separaten Kamera in Schwarzweiß drehen. Da kaum ein Kino das Farbverfahren aufführen konnte, wurde der Film dann nur in der Schwarzweißkopie aufgeführt. Erst 1995 gelangte die unter anderem vom ZDFmitfinanzierte Fassung der auf einem Film zusammengefassten Farbversion zur Aufführung.“
  25. Beides sehr gute Ideen, eines von beiden vorführen?
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.