Zum Inhalt springen

Empfohlene BeitrÀge

Geschrieben

Kann dieses Format im Doremi eingelesen und ĂŒber Christie wiedergegeben werden?

 

Der Verleih sagt ja. Einige Kollegen sagen nein.

 

Wer weiß Konkretes.

 

HdGehres

Geschrieben

Was soll das fĂŒr ein Format sein ?

Ich hatte mal Petterson und Findus von Salzgeber bekommen.

Der Film lief ohne KDM und war in 2 Versionen drauf , einmal mit 2channel und einmal mit 6channel sound.

Geschrieben

Ein spezielles "Salzgeber" Format gibt es nicht ... allerdings verschickt Salzgeber meistens MPEG MXF Interop DCP's (6-channel und 2-channel sound), die unsere Doremi's ohne Probleme annehmen und abspielen. Um welchen Titel handelt es sich?

Geschrieben

Ich habe mal 'Salzgeber Format' von Bewegte Bilder o.Ă€. gezogen und angeschaut. Ist was komplett anderes als DCI, und dĂŒrfte von keinem DCI Server wiedergegeben werden können - es sei denn, er hĂ€tte eben eine spezielle KompatibilitĂ€tsoption dafĂŒr - sowas habe ich aber noch bei keinem der ĂŒblichen DCI Server gesehen.

 

 

- Carsten

Geschrieben

Ein spezielles "Salzgeber" Format gibt es nicht ... allerdings verschickt Salzgeber meistens MPEG MXF Interop DCP's (6-channel und 2-channel sound), die unsere Doremi's ohne Probleme annehmen und abspielen. Um welchen Titel handelt es sich?

 

Der Titel ist "The One Man Village".

 

In der TB steht wörtlich: "... im Festplatten-Format (Salzgeber System) OmU mit ..."

 

Der Film lÀuft zwar erst im November, aber ich werde die Platte jetzt schon anfordern und testen. Wenn es klappt ok; wenn nicht kann das Programm noch geÀndert werden.

 

 

HdGehres

Geschrieben

Hallo

 

Bei den "Salzgeber" Servern handelt es sich um relativ alte GDC Server. Diese wurden im August 2006 mit einem Update versehen, so dass sie das damals ĂŒbliche (weil auch vom XDC G2 gespielte) MXF Interop Format abspielen können. Es gibt jedoch einige EinschrĂ€nkungen bezĂŒglich Untertitel und GOP Struktur, so dass man diese Server in keinem Fall als vollstĂ€ndig MXF Interop kompatibel bezeichnen kann.

Von den aktuell in Deutschland vertretenen D-Cinema Systemen können alle außer Sony und dem T-Systems Server dieses Format abspielen. Beim Doremi gibt es noch leichte EinschrĂ€nkungen was die VerschlĂŒsselung angeht. Ich weiß das Salzgeber inzwischen zumindest auch MXF Interop Kopien verschickt. Ob das ausÂŽschließlich der Fall ist kann ich nicht sagen. UrsprĂŒnglich hat der GDC ein eigenes Format gespielt, ich denke aber das dieses auch von Salzgeber selbst nicht mehr unterstĂŒtzt wird. Alle anderen Postproduktionen bespielen die SZ Server im MXF Interop Format.

Das MXF Interop Format sieht auf den ersten Blick ĂŒbrigens genau so aus wie das JPEG2000 Format. Die Audiodateien sind sogar kompatibel. Nur im Videocontainer steckt statt j2k ein mpeg2 file. Eine ganz andere Struktur haben dagegen die Files fĂŒr die Ropa CS1. Diese ist jedoch zum GlĂŒck vom Aussterben bedroht. Immer mehr Verleiher lassen ihre Filme nicht mehr fĂŒr dieses System Mastern.

 

Gruß Harald

  • Like 1
Geschrieben

Ich weiß das Salzgeber inzwischen zumindest auch MXF Interop Kopien verschickt.

 

Schon seit lĂ€ngerer Zeit werden von Salzgeber MXF Interop DCP's verschickt, mittlerweile, wenn vom Verleih gewĂŒnscht, auch j2k DCP's - mit VerschlĂŒsselung. Wie jeder andere digitale Dienstleister auch, weiß Salzgeber, welche Server im jeweiligen Kino installiert sind und wird sicher die richtige Version schicken. Der Belieferungsdurchsatz mit Salzgeber Festplatten hat (zumindest bei uns) in den letzten Monaten stetig zugenommen.

Geschrieben

Aber Boxhagener Platz ist doch von Pandora?

 

Und? ... der aktuelle Film von Pandora, "MĂ€nner im Wasser", wird auch von Salzgeber digital distributiert. Salzgeber arbeitet ja auch als digitaler Dienstleister fĂŒr andere Verleihfirmen und offensichtlich sehr zufriedenstellend, denn wir bekommen in letzter Zeit mehr DCP's via Salzgeber als von den anderen digitalen "Kopierwerken".

  • Like 1
Geschrieben

Man lernt nie aus. Da ich nicht digital spiele, wusste ich nicht, dass die Dispo bei Boxhagener Platz fĂŒr Digital und Analog bei verschiedenen Anlaufstellen liegt.

Geschrieben

Man lernt nie aus. Da ich nicht digital spiele, wusste ich nicht, dass die Dispo bei Boxhagener Platz fĂŒr Digital und Analog bei verschiedenen Anlaufstellen liegt.

 

Die Dispo liegt nicht bei verschiedenen Anlaufstellen, nur die Kopiendistribution bzw. -logistik.

Geschrieben

Ja, und dahin zielte vielleicht auch die Nachfrage von @Tomcat. Denn ein Distributor kann niemals ein Kopierwerk sein, wie leider aber aus einigen Zeilen in diesem Thread herauszulesen war.

 

Die Beziehungen umschrieb "rmc Filmtheaterkaufmann" (in einer Uraltausgabe von 1995):

 

Der Produzent (Lizenzgeber) ist der Inhaber von verschiedenen Leistungsschutzrechten, die er an Dritte (Lizenznehmer) verĂ€ußern kann. Diese Leistungsschutzrechte lassen sich nach den Kriterien Zeit, Raum und Auswertungsart unterscheiden. (Bd. 3, H. 11, S. 7).

Die rechtzeitige Versorgung der Filmtheater mit Filmkopien erfordert einen hohen logistischen Aufwand. Wenn Sie an die AnfĂ€nge der Cinematographie denken und dabei die langsamen Transportmittel und die fehlenden Informationsmedien wie Telefon und Telefax berĂŒcksichtigen, dann konnte nur eine Regionalisierung des Auswertungsgebietes eine befriedigende Versorgung und Information der lokalen Filmtheater gewĂ€hrleisten. Die Fortschritte der Informationstechnologie wie Telefon, Telefax, EDV, DatenfernĂŒbertragung via BTX, Datex-P und Modem haben aber auch bei fast allen Verleihern zu organisatorischen Anpassungen gefĂŒhrt. Heute hat nur noch UIP ein sachlich, rĂ€umlich und personelle voll ausgestattetes Verleihsystem. Die anderen Verleiher begnĂŒgen sich mit einzelnen Ansprechpartnern in den Verleihbezirken, einige Verleiher haben das Filialsystem gĂ€nzlich aufgehoben und haben alle TĂ€tigkeiten in der Zentrale konzentriert. Trotzdem wird das Verleihsystem solange seine GĂŒltigkeit behalten, wie die Filmtheater mit 35mm-Kopien beliefert werden. (Bd. 3, H. 11, S. 19)

Wegen der hohen Transportkosten verbietet sich eine Auslieferung der Filmkopien fĂŒr die gesamte Bundesrepublik von einer zentralen Stelle. Deshalb existieren in allen Verleihbezirken zentrale Filmlager, von denen aus die Filmtheater von den Filmspediteuren beliefert werden. (Bd. 3, H. 11, S. 20).

 

Zu den [Verleih]konditionen gehören die Filmmiete, die Spielzeit, die Prolongationszahlen, die ReklamekostenzuschĂŒsse und die Informationen ĂŒber die voraussichtlichen Mitspieler. [bd. 3, H. 11, S. 33].

 

 

Seit 1921 sind nun erste Bezugsbedingungen vom Verleiherverband erlassen worden. Die Mittler sind die Verleiher, nicht etwa die "Kopierwerke". AuffĂŒhrungsrechtlich festgelegt durch zwei Vertragspartner: a. Filmverleih und b. Kinobetrieb.

 

Zu unterscheiden ist dann zwischen "Auslieferer" (Filmlager, Spediteur, in AusnahmefĂ€llen das Kopierwerk) und dem VerfĂŒgungsberechtigten einer Filmverteilung, sprich dem Rechteinhaber und Distributor. Wenn das im digitalen Zeitalter zunehmend diffundiert, dann lösen sich auch die GefĂŒge einer "Vorzugsbelieferung" der Filmtheater auf und das eine oder andere digitale Kopierwerk schafft sich seine eigenen MĂ€rkte.

 

 

Beitrag anzeigenTomCat sagte am 23 August 2010 - 12:11:

Aber Boxhagener Platz ist doch von Pandora?

 

Preston Sturges sagte 23 August 2010 - 12:34:

Und? ... der aktuelle Film von Pandora, "MĂ€nner im Wasser", wird auch von Salzgeber digital distributiert. Salzgeber arbeitet ja auch als digitaler Dienstleister fĂŒr andere Verleihfirmen und offensichtlich sehr zufriedenstellend, denn wir bekommen in letzter Zeit mehr DCP's via Salzgeber als von den anderen digitalen "Kopierwerken".

 

Das heißt nach normaler Lesart gemĂ€ss @preston sturges also:

Pandora ist der Produzent oder Regisseur von "MĂ€nner im Wasser" und Salzgeber & Co. Medien GmbH der distribuierende [bitte nicht schreiben "distribuTierende", danke!] Dienstleister, von dem man die TBs bekommt. Und: außer der digitalen "Distribution" durch Salzgeber & Co. Medien GmbH ist eine andere Distributionsart nicht vorgesehen. MerkwĂŒrdigerweise ist aber "MĂ€nner im Wasser" kein Bestandteil des Verleihkatalogs von Salzgeber & Co. Medien GmbH.

Geschrieben

Schön, dass Du im "Filmtheaterkaufmann" geblÀttert hast, das kann nie schaden ...

 

Allerdings musst Du im Filmtheaterbereich zwischen Disposition und Distribution unterscheiden. Die Disposition liegt in diesem konkreten Fall bei Pandora Filmverleih und die Disposition von Pandora fĂŒhrt die Vermietung an die Kinos durch - die Distribution der digitalen Kopien (das ist die Herstellung und physische Verteilung der DCP's an die Kinos) obliegt in diesem Falle der Firma Salzgeber.

 

Das Aufgabengebiet der Distribution mag in anderen Branchen unterschiedlich sein .... aber wir reden ja hier konkret von Filmen/Kinos und nicht von Bofrost, wo der VerkÀufer (=Disposition)auch gleichzeitig der physische Lieferant (=Distributor)der Ware ist ...

 

Hatte vorausgesetzt, dass die meisten Leser sich mit aktuellen Branchengewohnheiten auskennen ...

Geschrieben

Da hilft vielleicht schon der erste Klick auf - zum Beispiel - UPI/UIP:

dort

 

"Who We Are":

 

"United International Pictures is one of the world's leading film distribution companies".[http://www.uip.com/]

 

Das beinhaltet die Disposition eben so wie der Art der Auslieferung/Verteilung. "Wohin" verteilt wird, entscheidet nun einmal nicht das Filmlager oder das Kopierwerk. ;-)

Geschrieben

Ich antwortete @TomCat: "Der aktuelle Film ... wird auch von Salzgeber digital distributiert. Salzgeber arbeitet ja auch als digitaler Dienstleister fĂŒr andere Verleihfirmen ...".

 

Mit etwas Branchenerfahrung kann man aus dem Kontext des Gesagten die richtigen SchlĂŒsse ziehen und die angesprochene Aufgabe der Distributionslogistik von Salzgeber richtig einordnen.

 

Warum Du damit jetzt ein Problem hast, entzieht sich meinen Kenntnis. Könnte sich um "ErbsenzÀhlen" in Reinkultur handeln :-)

Geschrieben

Ich denke Cinerama wollte uns nur mal wieder demonstrieren, wie sehr er in der Vergangenheit festhĂ€ngt und wie gern er lĂ€ngst ĂŒberholte Texte zitiert.

 

Zugegeben ist die Bezeichnung "Distributor" (gerade wenn man es auch noch mit dem englischen Begriff zusammenschmeißt) etwas verwirrend, aber wĂŒrde heutzutage den Bereich Erstellung/Verteilung des Materials eigentlich sehr gut treffen.

(Und wenn wir in Deutschland den Rechteinhaber fĂŒr Kinoauswertung meinen, dann reden wir immer noch gleich vom "Filmverleih")

 

Man könnte hier ja mal NamensvorschlÀge sammeln. Diese Kombination eines Herstellers (sonst Kopierwerk) und Lieferanten (sonst Lager/Spedi) im Auftrage des Verleihs ist ja doch eher relativ neu.

"GrĂ¶ĂŸtes" Beispiel wohl jetzt ARRI fĂŒr Disney.

 

 

Ach und zu den Salzgeber-Platten ... prinzipiell und theoretisch kein Problem fĂŒr Doremis/G3s, aber ab und zu zickten bei uns die Files doch ein wenig - ist jetzt aber schon wieder lĂ€nger her, daß wir eine solche Platte hier hatten. Nehme an, das hat sich mittlerweile auch gebessert.

  • 4 Wochen spĂ€ter...
Geschrieben

Obwohl der thread schon etwas Àlter ist, habe ich hierzu fRAGEN.

 

 

DCI konform ist ausschließlich JPEG2k, und damit sind fĂŒr den Einsatz in Konos Dateien mit MPEG2 im Container ĂŒberhaupt nicht geeignet.

Meine RĂŒckfrage bezĂŒglich dieser Dateiformate an entsprechender, normenkundlicher Stelle verneinte die "LegalitĂ€t der Möglichkeit zum Abspiel andere Formate, als dem o.g. Containerformat. Es könnte sein, daß bestimmte Server/ Firmwareversionen so etwas spielen, diese dĂŒrften dannn aber eigentlich nicht fĂŒr DCI Kino zugelassen sein."

WĂŒrde ja bedeuten, daß derartige Dateien zurĂŒckzuweisen sind, wenn sie als Digitales Kino verkauft werden.

 

Weitere Frage: Der Dateiname der DCI Filmdatein muß vollstĂ€ndig "upper case" sein, es soll aber auch da Server geben, die unkritisch gegenĂŒber "lower case" caracters sind. Auch dieses an Sich positive Verhalten wĂ€re nicht DCI Konform.

 

Ist das so?

 

GrĂŒĂŸe.

 

Stefan

Geschrieben

Obwohl der thread schon etwas Àlter ist, habe ich hierzu fRAGEN.

 

 

DCI konform ist ausschließlich JPEG2k, und damit sind fĂŒr den Einsatz in Konos Dateien mit MPEG2 im Container ĂŒberhaupt nicht geeignet.

Meine RĂŒckfrage bezĂŒglich dieser Dateiformate an entsprechender, normenkundlicher Stelle verneinte die "LegalitĂ€t der Möglichkeit zum Abspiel andere Formate, als dem o.g. Containerformat. Es könnte sein, daß bestimmte Server/ Firmwareversionen so etwas spielen, diese dĂŒrften dannn aber eigentlich nicht fĂŒr DCI Kino zugelassen sein."

WĂŒrde ja bedeuten, daß derartige Dateien zurĂŒckzuweisen sind, wenn sie als Digitales Kino verkauft werden.

 

Weitere Frage: Der Dateiname der DCI Filmdatein muß vollstĂ€ndig "upper case" sein, es soll aber auch da Server geben, die unkritisch gegenĂŒber "lower case" caracters sind. Auch dieses an Sich positive Verhalten wĂ€re nicht DCI Konform.

 

Ist das so?

 

GrĂŒĂŸe.

 

Stefan

 

 

Wegen der groß/klein Schreibung der Dateinamen habe ich jetzt noch nichts gelesen.

Aber was die KonformitÀts-tests betrifft, wenn ich mich noch recht entsinnen kann, ist es ja so das auf LauffÀhigkeit von diesem oder jenen getestet wird. Wenn der Server also mehr kann als gefordert sollte das kein Grund sein das er nicht konform ist.

 

Das MPEG2 DCP stammt ja eigendlich noch auf E-Cinema zeiten.

Geschrieben

Danke @ Reptile,

 

hatte ich auch gedacht, daß etwas mehr nicht schadet.

Andererseits wurde mir gesagt, Gerade die strikte Normung, ohne irgendwelcher "Seitenwege" war ja gewĂ€hlt worden, um sicherzustellen, daß eine "Digitale Kopie" ĂŒberall ohne EinschrĂ€nkungen lĂ€uft, so wie es 35 mm Film mit Monoton tut. Und das wĂ€re nur bei "Einhaltung der Spezifikationen >down to the letter<" möglich. Abweichungen wĂŒrden dann u.U. Probleme in bestimmten Kombinationen geben.

Ein "Salzgeber" Sonderformat wĂ€re damit tatsĂ€chlich ein "E- Cinama" Format, das im DCI Kino nichts verloren hĂ€tt, und daher wohl kaum von denen an DCI Kinos geliefert wĂŒrde. Oder sehe ich das falsch?

 

GrĂŒĂŸe

 

Stefan

Geschrieben

... Andererseits wurde mir gesagt, Gerade die strikte Normung, ohne irgendwelcher "Seitenwege" war ja gewĂ€hlt worden, um sicherzustellen, daß eine "Digitale Kopie" ĂŒberall ohne EinschrĂ€nkungen lĂ€uft, so wie es 35 mm Film mit Monoton tut. Und das wĂ€re nur bei "Einhaltung der Spezifikationen >down to the letter<" möglich. Abweichungen wĂŒrden dann u.U. Probleme in bestimmten Kombinationen geben.

Ein "Salzgeber" Sonderformat wĂ€re damit tatsĂ€chlich ein "E- Cinama" Format, das im DCI Kino nichts verloren hĂ€tt, und daher wohl kaum von denen an DCI Kinos geliefert wĂŒrde. Oder sehe ich das falsch?

 

GrĂŒĂŸe

 

Stefan

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

 

DCI stellt im wesentlichen (ganz vereinfacht ausgedrĂŒckt) sicher, dass

1.) eine verschlĂŒsselte DCI-konforme Filmkopie nicht irgendwo auf einem Heimkino-Beamer vorgefĂŒhrt wird

2.) diese verschlĂŒsselte DCI-konforme Filmkopie nicht kopiert werden kann

3.) diese verschlĂŒsselte DCI-konforme Filmkopie nur in dem Zeitfenster, das mir der Verleih gestattet hat, vorgefĂŒhrt werden kann.

 

Wieso sollte ich auf meinem DCI-konformen Projektor nicht nebenbei noch alternativen Content ausgeben können, wenn ich das will? OpernĂŒbertragungen, BluRays oder eben auch E-Cinema Kopien im "Salzgeber"-Format? Sonst mĂŒĂŸte ja auch der Anschluß eines Scalers strikt verboten sein.

Geschrieben

Die DCI spec verbietet keine anderen Formate. Der eine oder andere Server kann sowas auch. Qube z.B. kann VC1 (und andere nachrĂŒstbare Codecs). Getestet wird in der Compliance nur, ob der Server die vorgeschriebenen Anforderungen erfĂŒllt, nicht, dass er eine unendliche Anzahl anderer Anforderungen nicht erfĂŒllt.

 

Viele Dinge hat die DCI ja auch offen gelassen. Und dann gibts in dem Bereich ja noch andere StandardisierungsbemĂŒhungen, auf welcher formalen Ebene auch immer. Was soll man auch machen, wenn sich aus der Praxis ein gewisser Bedarf an Standardisierung in abgegrenzten Bereichen ergibt, aber keiner der bisher in diesem Bereich tĂ€tigen Lust hat, sich darum zu kĂŒmmern (z.B. Festplattencarrier).

 

Die SMPTE dagegen wird sich eher um sehr konkrete technische Implementierungsfragen kĂŒmmern als um allgemeine Handlingfragen.

 

 

http://www.digitalcinemanamingconvention.com/

 

 

- Carsten

Geschrieben

Warum lassen wir Kinobetreiber und alle anderen Beteiligten uns eigentlich von den Majors, bzw. den Amerikanern so einen irren finanziellen Aufwand vorschreiben, wie das eben im Moment geschieht ?

Wie viele hunderte, wenn nicht vielleicht tausende Kinos gibt es bei uns in Deutschland die aufgrund ihrer GrĂ¶ĂŸe/Sitzplatzzahl (viele, viele, viele unter 100 SitzplĂ€tzen) mit einer E-Cinema Lösung bestens ausgestattet wĂ€ren. (Diese Technik lĂ€ĂŸt sich mit Bestimmtheit noch verbessern, wenn ĂŒberhaupt nötig). Die Festplatten, die ich heute bekomme sind doch auch verschlĂŒsselt und geschĂŒtzt. Kein Mensch könnte, wenn er denn in den Besitz einer solchen Festplatte kommen wĂŒrde, mit dieser irgendwas anfangen. Um ĂŒberhaupt ein Bild auf die Leinwand zu bekommen benötige ich doch vom Rechteinhaber einen FreigabeschlĂŒssel.

Wer den nicht hat kann dann also mit einer solchen Festplatte, wenn er in den Besitz kommen wĂŒrde, ĂŒerhaupt nichts anfangen. (Ja er kann sie formatieren und als PC Festplatte weiterverwenden).

Auch bei der angeblich sooo sicheren DCI Norm kann irgendeine Person mit der entsprechenden Sachkenntnis einen wie auch immer getĂ€tigten Tonagriff herstellen. Mittels eines Tricks, den ich nun wirklich nicht veröffentlichen möchte, könnte dann (natĂŒrlich nicht bei 3D Filmen), auch eine Bildinformation ausge..... werden.

WofĂŒr dann dieser immens hohe finanzielle Aufwand fĂŒr ein (beispielsweise) 60 Platz Haus ?

Man kann doch nicht die Eintrittspreise auf 20 oder 30 € anheben (es bleibt uns ja sowieso nur ein Bruchteil davon um unsere Betriebe ĂŒberhaupt am Leben zu erhalten. Wie viele Jahre muss man denn da Kino machen bis sich das, wie im von mir dargestellten 60 Platz Beispielkino, ĂŒberhaupt amortisiert ?

Es ist ja hinreichend bekannt, daß wir mit dieser digitalen Technik keine 30, 40 oder gar noch mehr Jahre ĂŒberhaupt arbeiten können.

Da sollen Millionen von € verpulvert werden, die noch gar nicht vorhanden sind. Und wenn sie ĂŒberhaupt, durch was auch immer vorhanden sein sollten, könnte man sie weiß Gott wesentlicher sinnvoller im Kinoinvestieren. Ich denke da nur mal an WĂ€rmedĂ€mmung, Blockheizkraftwerk und und und.

Und jetzt setze ich noch einen drauf.

Wie hinlÀnglich bekannt, hinken die Gesetzesverfolgungsbehörden und ihre MitkÀmpfer den Verbrechern immer etwas hinterher.

Kopierschutz DVD = geknackt, Kopierschutz Blu Ray = geknackt. Ja glaubt denn einer ernsthaft, daß diese so sichere Technik nicht eines Tages auch dran glauben muß ? - Was dann ? - Alles fĂŒr die Katz ?

RĂŒsten wir dann wieder fĂŒr viel Geld und mit hohem Aufwand um/auf ?

Da wir dieses schÀndliche tun nicht verhindern, sondern nur aufschieben können, denke ich, können wir es auch preiswerter haben.

Und dann soll ja wohl in einigen Jahren (ich hoffe, daß ich dies nicht mehr erleben muß, auf den gleichen Termin ein Film im Kino starten, auf Video/DVD/Blu-Ray erscheinen, und ĂŒber Video on Demand im Bezahlfernsehen (habe ich hier noch etwas vergessen ?) verfĂŒgbar sein.

Wie soll das alles geschĂŒtzt werden ? - Ich werde halbwegs wahnsinnig dabei, wenn ich ĂŒber all dies auch nur nachdenke.....

Geschrieben

Ich glaube hier sind mittlerweile ausreichend kleine Kinobetreiber versammelt, die auch eine kleine Marktmacht darstellen.

 

Vereinigt euch!

 

Die Verleiher lesen auch mit. :grin:

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto fĂŒr unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

FilmvorfĂŒhrer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem GerĂ€t speichern und/oder abrufen
  • DatenĂŒbermittlung an Partner, auch n LĂ€nder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse ĂŒber Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem GerĂ€t bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen fĂŒr diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. DarĂŒber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die ĂŒbermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. WeiterfĂŒhrende Details finden Sie in unserer  DatenschutzerklĂ€rung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.