@macplanet:
Ich meinte schon bis einschließlich Punkt b).
Er setzt die angesprochenen Corona-Maßnahmen weder mit den Nürnberger Gesetzen gleich noch vergleicht er sie damit. Er weist aber darauf hin, daß aus den Erfahrungen des Dritten Reichs heraus in Grundgesetz und Gesetzgebung das Verbot gruppenbezogener Diskriminierung verankert wurde (z.B. in §§ 2 und 3 GG).
Ob eine 2G-Regelung im nachhinein von Gerichten als verfassungwidrig beurteilt werden wird, weiß ich nicht. Es gibt aber eine Reihe von Verfassungsrechtlern und ehemaligen Verfassungsrichtern, die das ebenfalls vermuten. Herrn Söder ist ja gerade vom Bayrischen VGH bescheinigt worden, daß seine Ausgangssperren gesetzwidrig waren.
Deshalb würde ich sagen, bis dahin ist es sachlich und nachvollziehbar. Man muß nicht alle Schlußfolgerungen daraus teilen, das ist eine andere Sache.