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Fragen zur Arriflex 16 ST


Fabian

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vor 10 Minuten schrieb jacquestati:

Im übrigen bedeutet der Besitz einer Reparaturanleitung noch lange nicht, dass man seine Kamera damit auch repariert bekommt.

Das hat auch absolut niemand behauptet.

 

Davon abgesehen wirkt auch der Rest deines Posts relativ wirr. Mit mangelndem Respekt vor geistigem Eigentum oder sogenannten "Raubkopien" bei denen es um Softwareprodukte geht, hat das wahrlich nichts zu tun. Es geht hier zuerst einmal um physikalische Güter, nämlich um Kameras. Und diese Kameras, die wurden nicht gestohlen; für die wurde sehr viel gutes Geld bezahlt. Dafür hätte man seinerzeit eigentlich schon die Serviceunterlagen mit dazu bekommen sollen (nicht damit man, wie du hier unststellst, seine Kamera mal eben selbst reparieren kann. Sondern damit man sich mit den Serviceunterlagen an einen feinmechanischen Fachbetrieb seiner Wahl wenden kann. Und nicht auf die 'autorisierten Fachbetriebe' angewiesen ist). Heute ist man weiter und für viele Arten von Geräten ist es inzwischen verpflichtend, solche Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei anderen wird das demnächst geschehen. Siehe dazu auch den Link am Schluss.

 

Und zu guter letzt sprechen wir hier von einer 70 Jahre alten Kamera, die seit Jahrzehnten nicht mehr verkauft wird und für die besagter Hersteller auch schon lange keinerlei Service mehr anbietet. Um es direkt zu sagen: Dieser "Beitrag" war einfach mal 100% am Thema vorbei.

 

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/konsum-und-produkte/faq-recht-auf-reparatur

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Du machst es Dir aber auch ein bißchen einfach. Viele Hersteller lassen/ließen Reparaturen nur bei Vertragswerkstätten zu, um unfachmännische Reparaturen zu verhindern, was ich für völlig legitim halte.

Und natürlich sind deren Serviceunterlagen auch deren geistiges Eigentum, unabhängig davon, ob die Geräte noch produziert werden.

Es gab noch nie einen Anspruch auf die Überlassung der Serviceunterlagen an den Endkunden beim Kauf, das ist nichts weiter eine Legende.

Es gibt heute, für heute produzierte Geräte einen Anspruch darauf, daß der Hersteller auch andere als die eigenen Werkstätten mit Serviceunterlagen und u.U. mit Originalersatzteilen versorgt (aber nicht unbedingt den Endkunden). Das hat aber natürlich keine Rückwirkung auf über 40 Jahre alte Geräte.

Ich gebe Dir allerdings dahingehend recht, daß es heutzutage im Hinblick auf das Alter der Geräte und das Verschwinden von Herstellern (z.T. schon vor Jahrzehnten) eher positiv wäre gerade dafür noch irgendwo Serviceunterlagen zu finden. Aber das ist etwas ganz anderes, wenn es sich um einen noch existierenden Hersteller und Rechteinhaber handelt.

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Was ich Fabian mitgeben möchte:

 

Die Welt war damals eine andere, man ging nicht von sich alleine aus, sondern bezog den anderen ein. Das ist wie bei Freundschaften, die halten, so lange beide einander respektieren. So hat man bei ARRI gelassen, was ARRIs war, und sich um sein Eigenes gekümmert. Filmkamerareparateure gab es außerhalb der Hersteller eigentlich keine. Auf selber Grundlage haben viele Geschäfte stattgefunden, über die wir uns heute verwundern. Wenn ich von Techniktransfer erzähle oder Lizenzen, dann geht es um nichts anderes als den Du-und-ich-Antrieb, von dem wir nun maximal entfernt sind.

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vor 28 Minuten schrieb Helge:

Du machst es Dir aber auch ein bißchen einfach. Viele Hersteller lassen/ließen Reparaturen nur bei Vertragswerkstätten zu, um unfachmännische Reparaturen zu verhindern, was ich für völlig legitim halte.

Das mag sicherlich ein Stück Wahrheit dran sein. Aber aus dem Begriff Vertragswerkstatt geht ja schon hervor, dass beidseitige kommerzielle Interessen im Vordergrund standen. (Dieselbe Debatte gab/gibt es ja auch im Kfz-Bereich in Bezug auf Vertragswerkstätten vs. freie Werkstätten, wo letztere regelmäßig darum kämpfen müssen, nicht durch irgendwelche Tricksereien der Hersteller vom Markt ausgeschlossen zu werden.)

 

Unabhängig davon ist es unerheblich, was Hersteller zulassen. Mit seinem Eigentum kann man machen was man will; die freie Wahl der Reparaturstätte ist nichts, worum man beim Hersteller betteln muss.

 

vor 28 Minuten schrieb Helge:

Und natürlich sind deren Serviceunterlagen auch deren geistiges Eigentum, unabhängig davon, ob die Geräte noch produziert werden.

Es gab noch nie einen Anspruch auf die Überlassung der Serviceunterlagen an den Endkunden beim Kauf, das ist nichts weiter eine Legende.

Es gibt heute, für heute produzierte Geräte einen Anspruch darauf, daß der Hersteller auch andere als die eigenen Werkstätten mit Serviceunterlagen und u.U. mit Originalersatzteilen versorgt (aber nicht unbedingt den Endkunden). Das hat aber natürlich keine Rückwirkung auf über 40 Jahre alte Geräte.

Insbesondere in Bezug auf Rückwirkung gebe ich die hier natürlich Recht, was die aktuelle Rechtssituation angeht. Trotzdem ist dieser ganze Themenkomplex seit einigen Jahren schon eine Debatte, die hier (wie weltweit) sehr intensiv geführt wird. Wie die rechtliche Situation in 10 Jahren aussieht, mag ich mir hier noch nicht ausmalen; aber ich denke deutlich liberaler.

 

Ich wollte mich hier auch weniger auf den Aspekt "wie sieht es rechtlich aus?" (ich bin kein Jurist...) als "was ist legitim?" konzentrieren. Und in meiner Wahrnehmung geht die öffentliche Debatte (und mit ihr zeitverzögert die Gesetzgebung) zuletzt schon sehr in die Richtung, dass solche Veröffentlichungen nicht nur legtitm sind, sondern auch gefordert werden.

 

Ich zitiere dazu auch nochmal aus meinem Link des BMUV:

Zitat

Diese Pflicht gilt gegenüber fachlich kompetenten Reparateuren und für bestimmte Ersatzteile auch gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese sollen ihr defektes Gerät selbst reparieren können. Daher müssen die Hersteller auch Reparaturinformationen mitliefern.

 

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vor 18 Minuten schrieb Film-Mechaniker:

Die Welt war damals eine andere, man ging nicht von sich alleine aus, sondern bezog den anderen ein. Das ist wie bei Freundschaften, die halten, so lange beide einander respektieren. So hat man bei ARRI gelassen, was ARRIs war, und sich um sein Eigenes gekümmert. Filmkamerareparateure gab es außerhalb der Hersteller eigentlich keine. Auf selber Grundlage haben viele Geschäfte stattgefunden, über die wir uns heute verwundern. Wenn ich von Techniktransfer erzähle oder Lizenzen, dann geht es um nichts anderes als den Du-und-ich-Antrieb, von dem wir nun maximal entfernt sind.

Hmm, da tue ich mich irgendwie schwer damit. Siehst du da was Positives, an der Welt von damals? Ich meine, wieso gab es denn damals keine Reparateure außerhalb der Hersteller? Ich unterstelle einfach mal, weil die Marktmacht riesig war und die Hersteller das einfach erzwingen konnten. Zu ihrem erheblichen Vorteil. Von gegenseitigem Respekt sehe ich da garnichts. Man hatte wahlweise alles oder nichts. Und wer nichts hatte, bei dem blieb das auch so. Aber vielleicht lese ich dich auch völlig falsch.

 

Unabhängig davon nochmal zum ursprünglichen Thema: Ich kann mir doch gerade bei dir gut vorstellen, dass du in der Vergangenheit schon häufig verzweifelt bist, weil dir (offensichtlich irgendwo existierende) Unterlagen einfach nicht zugänglich waren? 

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vor 24 Minuten schrieb Helge:

Es gab noch nie einen Anspruch auf die Überlassung der Serviceunterlagen an den Endkunden beim Kauf, das ist nichts weiter eine Legende.

Es gab da auch den Unterschied zwischen Consumer-Geräten und Investitionsgütern. Für letztere war die Lieferung der technischen Dokumentation selbstverständlich,
wenn auch nicht kostenlos. Service-Unterlagen für Studiogeräte, z.B. MAZen, kosteten schonmal 4-stellige Beträge.

 

Für eine Modifikation von AKAI Consumer-Videorekordern hatte ich selbst seinerzeit über "Schaltungsdienst Lange" die Servicemanuals erworben,

für jeweils ca. 80 DM.

 

Wenn man nach Unterlagen für ältere Geräte sucht, kann man ja auch erstmal anrufen und sich durchfragen.
Manchmal können/wollen die Leute helfen, manchmal halt nicht.

 

 

 

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Man kann den Zwiespalt zwischen Urheberrecht, und anderem, persönlichen Interesse auch klarer herausarbeiten:

 

Wenn ein Urheberrecht rein juristisch verletzt wird, bedeutet das auch, daß dadurch jemand geschädigt wird ?

 

Wenn ein Kamerahersteller schon vor Jahren seine Arbeit eingestellt hat, oder ein anderer Gerätehersteller seine analogen Kunden absichtlich verhungern lässt, oder eine Erbengemeinschaft aus 54 Leuten auf 2 Kontinenten gar nicht weiß, oder sich nicht dafür interessiert, daß sie Urheberrechte eines Romans besitzt, oder eines Films, oder einer Filmsynchronisation... dann fehlt dem verletzten Rechtsgut zumindest die Grundlage, deretwegen wir Rechtsgüter überhaupt erst haben wollen.

 

Oder kurz: Vergehen ohne Geschädigten.

 

Man kann sich also (als Inhaber einer Reparaturanleitung) die Frage stellen, ist das System für die Menschen da, oder die Menschen für das System. Schützt ein Urheberrecht andere Menschen vor Schädigung, oder schwebt es als rein formaljuristischer Selbstzweck nur im luftleeren Raum ?

 

In Amerika gibt's wohl dieses "Recht auf Forschung und Bildung" durch "fairen Gebrauch". Grundsätzlich sicher überlegenswert, was wir davon übernehmen sollten. Manchmal aber wirkt es schon erstaunlich, was so alles als "Bildung" bezeichnet wird.

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vor 2 Stunden schrieb Fabian:

wieso gab es denn damals keine Reparateure außerhalb der Hersteller? Ich unterstelle einfach mal, weil die Marktmacht riesig war und die Hersteller das einfach erzwingen konnten. Zu ihrem erheblichen Vorteil. Von gegenseitigem Respekt sehe ich da garnichts. Man hatte wahlweise alles oder nichts. Und wer nichts hatte, bei dem blieb das auch so. Aber vielleicht lese ich dich auch völlig falsch.

 

Ich kann mir doch gerade bei dir gut vorstellen, dass du in der Vergangenheit schon häufig verzweifelt bist, weil dir (offensichtlich irgendwo existierende) Unterlagen einfach nicht zugänglich waren? 

 

Es gab keine unabhängigen Reparateure, weil es keine Ersatzteile gab. Zudem, wie ich zu erklären versuche, hat niemand an den Fähigkeiten der ARRI-Leute gezweifelt. Bis vor eine Generation zurück konnte man seine 16 ST nach München senden und sie wurde gewartet. Chris weiß genauer, wann der Service eingestellt worden ist.

 

Wegen fehlender Unterlagen bin ich noch nie verzweifelt. Ich bin gelernter Mechaniker.

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Am 16.6.2023 um 21:35 schrieb Fabian:

Die nächste Frage:

 

3) An einem der drei Drehhebel des Revolvers (hier konkret links unten) befindet sich so ein Mini-Hebelchen. Es ist gefedert, man kann es nach rechts drehen und wenn man es loslässt, dann springt es wieder in die abgebildete Ausgangsposition zurück. 

 

Weder im Handbuch noch via Google konnte ich rausfinden, wozu das Ding dient. 

 

 

Das Hebelchen dient zu Arretierung des Revolvers damit er nicht versehentlich bei der Aufnahme verdreht wird. Drehe es im Uhrzeigersinn um ca 300° und dann zieht es an. Gefedert ist es, damit es im losen Zustand nicht herumeiert? 🥚

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vor 2 Stunden schrieb Ray Van Clay:

Es gab da auch den Unterschied zwischen Consumer-Geräten und Investitionsgütern. Für letztere war die Lieferung der technischen Dokumentation selbstverständlich,
wenn auch nicht kostenlos. Service-Unterlagen für Studiogeräte, z.B. MAZen, kosteten schonmal 4-stellige Beträge.

 

Für eine Modifikation von AKAI Consumer-Videorekordern hatte ich selbst seinerzeit über "Schaltungsdienst Lange" die Servicemanuals erworben,

für jeweils ca. 80 DM.

 

Wenn man nach Unterlagen für ältere Geräte sucht, kann man ja auch erstmal anrufen und sich durchfragen.
Manchmal können/wollen die Leute helfen, manchmal halt nicht.

 

 

 

Da hast Du recht, ich meinte auch mit „Endkunden“ natürlich den Verbraucher einer Konsumware.

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vor 32 Minuten schrieb Film-Mechaniker:

 

Es gab keine unabhängigen Reparateure, weil es keine Ersatzteile gab. Zudem, wie ich zu erklären versuche, hat niemand an den Fähigkeiten der ARRI-Leute gezweifelt.

Ja und warum gab es wohl keine Ersatzteile? An den Fähigkeiten der ARRI-Leute damals habe aber auch weder ich noch sonst jemand hier je gezweifelt. Ich verstehe nicht so ganz, wie da überhaupt drauf kommst. Es geht u.A. viel mehr darum, dass es m.M. nach nicht ok ist, gezwungen zu sein, deren Dienste in Anspruch zu nehmen.

 

vor 27 Minuten schrieb YOLKLAB:

 

Das Hebelchen dient zu Arretierung des Revolvers damit er nicht versehentlich bei der Aufnahme verdreht wird. Drehe es im Uhrzeigersinn um ca 300° und dann zieht es an. Gefedert ist es, damit es im losen Zustand nicht herumeiert? 🥚

Oh, das war die Antwort, nach der ich gesucht hatte! Ich hatte schon sowas in die Richtung vermutet, aber ich hab mich nicht wirklich getraut, das Hebelchen fester nach rechts zu drehen. Danke, jetzt weiß ich Bescheid!

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vor 36 Minuten schrieb Fabian:

Oh, das war die Antwort, nach der ich gesucht hatte! Ich hatte schon sowas in die Richtung vermutet, aber ich hab mich nicht wirklich getraut, das Hebelchen fester nach rechts zu drehen. Danke, jetzt weiß ich Bescheid!

 

Nun, dann ist  nach dem fundamentalistischen Diskurs die Welt ja wieder in Ordnung. Dem Himmel sei dank, dass Fabian nun endlich weiß, wozu das Hebelchen gut ist.

Bearbeitet von jacquestati (Änderungen anzeigen)
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Ich muß tatsächlich mal @jacquestatirecht geben.

Die Diskussion über Vergangenes ist eher überflüssig. Das war damals alles richtig, heute ist es anders. Heutige Geräte und heutige Serviceanleitungen werden zunehmend auf die von Fabian vermutete Zukunft konstruiert und formuliert, damit auch ein 3rd Party Fachmann ohne Zugriff auf den Hersteller bestimmte Standard-Reparaturen durchführen kann.

Das spielt aber für 40 Jahre alte Geräte keine Rolle.

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Ich fand die Diskussion hochinteressant, und kann Fabian da voll zustimmen. Chris hat natürlich auch recht, eine Firma die es noch gibt (Arri) sollte man fragen, bevor man Dinge wie Service Manuals publiziert. 
Nur: Die meisten Firmen gibt es ja nicht mehr, oder das Thema Film ist längst tot. Und da ist es oft ein Jammer, wenn es keine SM gibt. 
 

Simon sagt, er braucht keine SM, da er ausgebildeter Mechaniker sei. Hilft halt zB nicht, wenn Elektronik im Spiel ist. Wieviel mehr Technik wäre heute noch einsetzbar, wenn es die SM dazu noch gäbe? 
 

Und das betrifft ja nicht nur Kameras und Projektoren. Bis heute weiß kein Mensch, in welchem Prozess genau AGFA Moviechrome entwickelt wurde. E6 ist es nicht. Nicht mal Agfa weiß es. Unterlagen gibt es keine, nirgends. 
 

Früher gab's das Agfa Rezeptbuch. Dadurch ist nicht nur jeder dort erwähnte Film noch entwickelbar, sondern es ist auch randvoll mit absolutem Spezial-Nischenwissen, das heute sonst längst verloren wäre. Und trotzdem hat damals jeder seine Agfa-Filme zu Agfa zum Entwickeln geschickt. 

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Es wäre gut, von allen alten Geräten untergegangener Servicemanuals zu bekommen. Die Frage stellt sich allerdings völlig unabhängig von irgendwelchen heutigen, rechtlichen Entwicklungen und dazugehörigen Fundamentalfragen, das ist nicht vergleichbar.

Ich habe selbst erst vor einiger Zeit ein Servicemanual für den Visacustic 2000 gesucht, gefunden habe ich nicht viel, das für den 1000er, leider nur bedingt hilfreich.

Und gerade da ging es ja um Elektronik, die, da hast Du völlig recht, kaum ohne SM reparierbar ist.

 

Man müßte diese Dinge irgendwo sammeln, nicht nur SM, auch Reparaturtipps.

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vor 3 Stunden schrieb Helge:

Die Frage stellt sich allerdings völlig unabhängig von irgendwelchen heutigen, rechtlichen Entwicklungen und dazugehörigen Fundamentalfragen, das ist nicht vergleichbar.


Aber Fabian hat doch nur mehrfach gesagt, dass es gut wäre, wenn schon damals gegolten hätte, was auch jetzt hier bald gelten wird. 


Was ist daran "überflüssig" oder gar ein "fundamentalistischer Diskurs"?

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vor einer Stunde schrieb Friedemann Wachsmuth:

Aber Fabian hat doch nur mehrfach gesagt, dass es gut wäre, wenn schon damals gegolten hätte, was auch jetzt hier bald gelten wird.

 

Er hat viel, viel mehr gesagt. Auch viel Respektloses. So unterschiedlich kann Wahrnehmung sein. 🙃

Egal.

Wenn ich ausgehend von drei Fragen zum Kabel, zum Transportkoffer und zum Hebelchen am Objektivrevolver ein Faß aufmache, in dem es dann u.a.  um das "Recht zur Reparatur", die Möglichkeit zur Auswahl eines Technikers der eigenen Wahl und die Kritik  an der Marktmacht von Herstellerfirmen geht, dann finde ich das "fundamentalistisch". Marktmacht und Monopolismus gibt es heute und in Zukunft übrigens genauso und wird sich nicht ändern.

Bin deshalb sehr gespannt, über wieviele (erfolglose) Reparaturversuche (nicht nur an Kameras!) trotz zukünftig pflichtgemäßer Bereitstellung von Serviceunterlagen berichtet wird, wenn höchstintegrierte Elektronik zur Reparatur ansteht, Ersatzteile benötigt oder spezielle Meßgeräte zum Abgleich benötigt werden. Da hilft der Servicetechniker der eigenen Wahl dann gar nicht, auch wenn ihm die Reparaturunterlagen übergeben werden.

 

Für mich ist das Thema damit durch. Meine Bolex ging zum Filmmechaniker, trotz Vorhandensein aller Serviceunterlagen. Kam perfekt zurück, dank seines immensen Wissens und Könnens. Hab ich hier mal gepostet, wiederhole ich gerne noch einmal.

 

"Siehst du da was Positives, an der Welt von damals?" Ja, lautet meine Antwort. Sie war bestimmt nicht besser als die heutige, aber um beim Thema zu bleiben: in der Welt von damals wurden phantastische mechanische Kameras gebaut.

 

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vor 9 Stunden schrieb Friedemann Wachsmuth:


Aber Fabian hat doch nur mehrfach gesagt, dass es gut wäre, wenn schon damals gegolten hätte, was auch jetzt hier bald gelten wird. 


Was ist daran "überflüssig" oder gar ein "fundamentalistischer Diskurs"?

Oh, da ist im Zuge der Diskussion viel verloren gegangen, denn eigentlich gebe ich Dir ja recht.

Ich habe nicht (nicht, daß ich mich erinnere) von „überflüssig“ gesprochen, und ach nicht selbst von „fundamentalistisch“, ich halte eine Diskussion über heutige Möglichkeiten sogar für wichtig.

Ich glaube aber kaum, daß eine Bereitstellung von Serviceunterlagen an andere Reparaturwerkstätten als an die unter Vertrag damals tatsächlich immer möglich gewesen wäre. Komplexität und Schulungsbedarf auf der einen und fehlende tatsächliche Notwendigkeit auf der anderen Seite hätten das früher vermutlich torpediert.

Heutige Bedingungen und Notwendigkeit als übertragbar zu diskutieren ist m.E. nicht sehr fruchtbar, extrem spekulativ und vor allem für heutige Probleme kaum hilfreich.

Aber die Verfügbarkeit von Service Manuals für Kameras untergegangener Firmen für Werkstätten halte ich für eine absolut erstrebenswerte Situation, alles weitere wird zur Kür und wäre auch wichtig bis hin zur allgemeinen Verfügbarkeit aller heute für Altgeräte notwendigen SMs.

Offen sind nach wie vor Fragen nach Spezialwerkzeug (einfach und kompliziert). Wer erinnert sich noch an die Einstellung der Friktion an der S8 Beaulieu von @jacquestati(?), im SM stand nur eine Kraftangabe statt einem Moment, aber der Radius der Messung war nicht beschrieben, nur eine spezielle Beaulieu Messscheibe angegeben (ohne Dimensionen), die vermutlich heute kaum noch einer hat.

Ebenso ist natürlich bei nicht untergegangenen Firmen das Urheberrecht offen, das müßte man heute offensiv angehen.

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@Fabian
Ich weiß zwar nicht wieviel Du für die Arri ST 16 ausgegeben hast, aber Du kannst ja mal die Firma ARRI fragen, ob sie Dir die Service Manual für ein gewisses Entgelt als Download zur Verfügung stellt. Es gibt viele Dinge auch heutzutage nur auf konkrete Nachfrage. Die Gründe dafür sind vielfältig. Nehmen wir an, Du hast 950 € für Deine Arri ST16 ausgegeben. Dann sollte Dir sicherlich eine Service Manual auch bspw. 50 € Wert sein. Ich bin mir sicher, dass ARRI sie Dir sogar nur gegen Porto und ggf. für eine Bearbeitungsgebühr per Briefpost direkt zu Dir nach Hause liefert, wenn Du entsprechend Deine persönliche Intention z. B. für private Zwecke darlegst. Worauf ich hinaus will ist, dass ein Produkt, für das heute immernoch sehr Geld bezahlt wird, nicht zu erwarten ist, dass man eine Service Manual im Internet als Download findet, ganz gleich ob kostenpflichtig oder kostenlos.

Wenn Du eine hohe Summe für Deine Arri ST 16 bezahlt hast, würde ich Dir auch empfehlen, sie nicht zu öffnen bzw. zu zerlegen.

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Am 23.6.2023 um 14:15 schrieb Fabian:

 

 

Siehst du das jetzt vor allem rechtlich so, oder auch moralisch? Bei ersterem kann ich dir auf jeden Fall zustimmen: Wenn man weiß, dass es da eine Firma gibt, die "hinterher" ist, dann tut man sich da keinen Gefallen. Zumindest nicht wenn man das unter seinem Namen veröffentlicht und gleichzeitig in Deutschland wohnhaft ist. Die Amis z.B. scheinen da ja deutlich entspannter zu sein.

 

Im Endeffekt braucht man immer etwas Augenmaß.

 

(Nebenbei: Ich denke aber, da wird sich in den nächsten Jahren auch in Deutschland rechtlich viel ändern. Siehe 'Recht auf Reparatur'.)

Rein rechtlich! Moralisch seh ich das ein wenig anders. Aber hilft ja leider nix, wenn ein gelber Umschlag im Briefkasten liegt, weil man mal vor x Jahren eine Serviceanleitung einer FP20(!) Online gestellt hat.... 😤

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Am 24.6.2023 um 23:31 schrieb jacquestati:

Hier könnte man mal anfragen, ob noch ein Service für die ST angeboten wird.

 

http://cameraservice-bogner.de/album_5-2-3_003.htm

1A Service für ARRI - er hat meine 16SR wieder flott gemacht und überholt. Ist aber laut eigener Aussage (Dezember 2021) „semi retired“ und nimmt nichtmehr wirklich neue Kunden. Er war aber früher im Service bei ARRI und kennt alles wie seine Westentasche und hat auch entsprechende Ersatzteile und Equipment für Wartung und Reparatur. Am besten funktioniert die Kontaktaufnahme per Mail und Details (inkl Überzeugungsarbeit) bespricht man am besten telefonisch. 

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