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Jugendschutzbeauftragten für Website


GloriaKC

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Ab 1.Januar müssen wir als Anbieter für Telemedien - und das ist ja die Webseite uns verpflichten einen Jugendschutzbeauftragten für unser Unternehmen zu bestellen. Diesen Service bietet unter anderem die FSK.

Hat da schon jemand Infos über die entstehenden Kosten für die Kinos ?

 

Siehe auch : http://www.spio.de/index.asp?SeitID=467

 

 

cu

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Haben wir heute den 1. April?

 

Drei Klicks weiter ist harter Pornoinhalt verfügbar, wieder mal ein Beweis, wie sich unsere Politische Führung zum Hanswurst macht. :shock1:

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Ab 1.Januar müssen wir als Anbieter für Telemedien - und das ist ja die Webseite uns verpflichten einen Jugendschutzbeauftragten für unser Unternehmen zu bestellen.

Siehe auch : http://www.spio.de/index.asp?SeitID=467

cu

Zitat SPIO: "Geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, müssen einen Jugendschutzbeauftragten bestellen" und "Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Angebote, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, üblicherweise von Kindern und Jugendlichen der betroffenen Alterstufen nicht wahrgenommen werden."

Das einzige, was im Filmvorführerforum hochgradig kinder- und jugendgefährdend wirkt, ist die zuweilen haarsträubende Rechtschreibung. Wenn ich das richtig verstanden habe, brauchen wir also keinen JuSchuBetra, sondern allenfalls einen Deutschlehrer, und der sollte natürlich im Impressum genannt werden.

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Zitat SPIO: "Geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, müssen einen Jugendschutzbeauftragten bestellen" und "Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Angebote, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, üblicherweise von Kindern und Jugendlichen der betroffenen Alterstufen nicht wahrgenommen werden."

Das einzige, was im Filmvorführerforum hochgradig kinder- und jugendgefährdend wirkt, ist die zuweilen haarsträubende Rechtschreibung. Wenn ich das richtig verstanden habe, brauchen wir also keinen JuSchuBetra, sondern allenfalls einen Deutschlehrer, und der sollte natürlich im Impressum genannt werden.

Bei Dir würde der Deutschlehrer unter den Beitrag schreiben "Thema verfehlt"!

 

Es geht hier nicht um das Forum, sondern um Internetseiten von Kinos, auf denen teilweise Trailer zu sehen sind.

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Wenn auf den entsprechenden Websites nur Trailer bis maximal FSK 16 eingestellt werden, bedarf es sicherlich keines Jugendschutzbeauftragten :rolleyes:

 

Täusch Dich da mal nicht!

 

Verpflichtung des Anbieters

Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Angebote, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, üblicherweise von Kindern und Jugendlichen der betroffenen Alterstufen nicht wahrgenommen werden.

(Maßgebliche Altersstufen sind die aus dem Jugendschutzgesetz bekannten Altersstufen: 0, ab 6, ab 12, ab 16, 18).

Um dieser grundsätzlichen Verpflichtung nachzukommen, stehen dem Anbieter verschiedene Optionen zur Verfügung, sich rechtskonform zu verhalten. ...

 

Zeitschiene

Der Anbieter kann eine der aus dem Fernsehen bekannten Zeitschienen wählen. D. h., Angebote, für die eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren anzunehmen ist (FSK 16 Inhalte) dürfen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr, Inhalte, die eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche aller Altersstufen haben (FSK 18 Inhalte), dürfen nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht werden.

Quelle http://www.spio.de/index.asp?SeitID=467

 

Da könnte FSK 16 durchaus schon Probleme machen. :rolleyes:

 

Ob es Sinn macht oder nicht, ist eine andere Frage.

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Wenn auf den entsprechenden Websites nur Trailer bis maximal FSK 16 eingestellt werden, bedarf es sicherlich keines Jugendschutzbeauftragten

 

Dafür eben braucht man einen Jugendschutzbeauftragten. Es ist dessen Aufgabe, Deine Seite zu kontrollieren.

Ich habe für eine Internetseite einen Jugendschutzbeauftragten. Das ist ziemlich günstig (etwa 3.-- € pro Monat)

Auf Wunsch kann ich per PN die Adresse weitergeben.

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So wie mir das bekannt ist, kann sich ein Verantwortlicher für eine Webseite nicht vor der Verantwortung für den Ihnalt verlinkter Seiten durch einen "Disclaimer" distanzieren. Der Betreiber muß selbst jede Verlinkung, und damit auch dort vorhandene Verlinkungen überprüfen und als rechtlich einwandfrei befinden.

 

Vielleicht ist es einfacher, einfach keine Deutschen (.de) Server zu nutzen, dann ist nämlich vieles einfachen, was hier im Land scheinheilig betrieben und gefordert wird.

 

St.

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Vielleicht ist es einfacher, einfach keine Deutschen (.de) Server zu nutzen, dann ist nämlich vieles einfachen, was hier im Land scheinheilig betrieben und gefordert wird.

 

St.

 

On das allerdings sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Sicher, für die, welche die Adresse kennen ist es egal, aber für Leute, welche danach suche wird es schwieriger - auch über google.

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[...] müssen einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Name und Kontaktinformationen des Jugendschutzbeauftragten müssen auf der Homepage des Anbieters angegeben werden. Jugendschutzbeauftragte müssen über die erforderliche Sachkunde verfügen. Als Jugendschutzbeauftragte können sowohl fachkundige Mitarbeiter als auch externe Personen oder Einrichtungen bestellt werden.

Klingt für mich so, als könnte man einen Kinomitarbeiter zum Jugendschutzbeauftragten ernennen und auf der Webseite angeben. Ob das auch der Theaterleiter sein kann?

 

Vielleicht interessanter Link zur Alterskennzeichnung von Webseiten, die ja auch ab 1. Januar droht: http://ak-zensur.de/jmstv/

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Ab 1.Januar müssen wir als Anbieter für Telemedien - und das ist ja die Webseite uns verpflichten einen Jugendschutzbeauftragten für unser Unternehmen zu bestellen. Diesen Service bietet unter anderem die FSK.

Hat da schon jemand Infos über die entstehenden Kosten für die Kinos ?

 

Siehe auch : http://www.spio.de/index.asp?SeitID=467

 

 

cu

 

Fazit: Die hier in Deutschland regieren - bzw. glauben, da mitmischen zu können oder müssen, wie halb"staatliche" Kammern und ähnliche selbsternannte Gralshüter - werden anscheinend immer bekloppter !!!

Dieses Land hat doch wohl wirklich ganz andere Probleme, als solchen Blödsinn !!!

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  • 1 Monat später...

Was wäre, wenn ein User hier im Forum eine Verlinkung zu einem YouTube-Video einstellt, das nicht der FSK entspricht?

 

Claus-Dieter

 

Ich schätze mal, hier verhält es sich wie bei Beiträgen für die zwar jedes Mitglied selbst verantwortlich ist, jedoch der Betreiber des Forum primär haftbar gemacht wird / werden kann. Das wird auch wieder an den Moderatoren hängen bleiben...

 

Wird wohl dann doch erst mal das einfachste sein, die Trailer von den Kinoseiten einfach wegzulassen. Wäre doch eine schließbare Lücke, es wird nur noch eine Seite mit den ganzen Trailern geben und wir verlagern und konzentrieren das Problem auf eine Seite wie bspw. www.kinotrailer.de oder so :-) Wird nur noch auf diese Seite verlinkt, und gut ist.

Da freuen sich unsere Besucher bestimmt tierisch! Können die sich ja gleich bei Youtube selbst drum kümmern...

 

Servicewüste continued ...

 

mh ... Youtube wird da sicher richtig Probleme bekommen ... was man da alles findet *kopfschüttel*

 

 

 

Was das effektiv bringen wird, steht auf einem anderen Blatt.

Wir lassen keinen in einen Film der nicht alt genug ist (wegen FSK und JuSchG) und im TV reichen "Warnungen" aus... und die gucken dennoch was sie wollen.

(waren wir anders ... Videotheken waren auch nicht "sicher"!)

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Das wird ggfs davon abhängig sein, wie der Link bzw. das Video von YouTube oder der Trailerseite eingebaut ist. Als reiner Link angelegt hat man dafür sicher keine Verantwortung, die liegt dann bei der Originalquelle. Eingebettet allerdings, wie das mit YouTube Videos z.B. hier im Forum ja so schön geht, läuft der Film ja gezielt im eigenen visuellen Seitenkontext, da wird vermutlich dann die eigene Verantwortung greifen. Ob es Möglichkeiten gibt, Videos eingebettet MIT expliziter Distanzierung und Verweis auf YouTube & Co zu platzieren, das wird vermutlich erst die Rechtsprechung zeigen. Grundsätzlich ist das gar kein Fehler, sich hinter YouTube zu verstecken, die können rechtlich ganz anders operieren, man kann ggfs. von deren Jugendschutzmechanismen profitieren.

 

- Carsten

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Das ist mal wieder typischer, deutscher Bürokratenschwachsinn.

Selten dämlich und vor allen Dingen sinnlos.

Zeitschienen für FSK 16 od. 18er Inhalte??? Ja nee, is klar...

Da fällt mir ausser Beleidigungen für die Verursacher nix mehr zu ein.

Deutschland macht sich doch lächerlich.

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Nun, man muss es doch differenzierter betrachten. Für mich bisher unverständlich war, dass alles an Inhalten bisher ohne Jugendschutz lief. Ein Medium das vom überwiegenden Teil der Jugendlichen genutzt wird, kann und darf nicht unkontrolliert bleiben. Übrigens, zum Thema und irgendwie nicht Jugendfrei :lol: http://www.dieweltistscheisse.de/2010/11/30/wie-geht-zensur/

Mich hat es bisher extrem aufgeregt, dass ich beim besuchen von Webseiten den ganzen Tag über mit Sexs-Sells Werbung konfrontiert zu werden. Ebenso ist es natürlich auch beim Besuch der Kinoseiten. Da werden FSK 16 Einspieler in einer Leiste neben der Inhaltsangabe zu Kinderfilmen eingespielt.... ganz klar, das geht so nicht und da muss sich was ändern.

Das die Vorgehensweise des Gesetzgebers ins Leere läuft ist gerade bei diesem Medium fast schon normal. Zum Einen bringt die Regulierung über verschiedene Zeitschienen überhaupt nichts, bestes Beispiel ist hier immer noch das Fernsehen, zum Anderen holt man sich die Inhalte dann eben aus dem Ausland. Am sinnvollsten und einfachsten wäre es, den Zugang zum Internet für unter 18 jährige zu verbieten und unter harter Strafe zu stellen ;-).

Ein sonst immer wieder gern gehörter Vorschlag, auf das verantwortungsbewusste Handeln der Kids zu setzen und sie nicht immer gleich für unmündig zu halten führt nur dazu, dass man auf dem Schulhof von Sexpraktiken hört, die man selber bisher noch nicht kannte.

Für Kinder bis 14 Jahren kann man etwas mit der Zugangsregulierenden Software von http://www.fragfinn....nformation.html machen. Für ältere gibt es leider keine wirklich gute Lösung...

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Nun, man muss es doch differenzierter betrachten. Für mich bisher unverständlich war, dass alles an Inhalten bisher ohne Jugendschutz lief. Ein Medium das vom überwiegenden Teil der Jugendlichen genutzt wird, kann und darf nicht unkontrolliert bleiben.

Genau, damit die Kinder in Deutschland nicht nur vor dem TV geparkt werden können, sondern auch vor dem PC mit Internetzugang.

 

Wenn überhaupt, dann bitte eine freiwillige Kennzeichnung für Seiten unter 18. Diese Flag (ab 0, 6, 12, 16 o.ä.) kann eine Filtersoftware auswerten. Was kein Flag hat, wird von der Filtersoftware wie ab 18 behandelt.

BTW: Sind die ganzen "Ruf-mich-an!" Telefondienste nur in der Nacht geschaltet, oder wie machen die das?

 

Besser wäre eine Filterung durch die Eltern. Das Kind startet mit einigen Seiten und die Eltern geben andere Seiten nach Bedarf und eigener Prüfung frei.

Ja, das macht Arbeit.

 

Hier geht es aber IMHO nicht um Jugendschutz. Die freie Meinungsäußerung im Netz erreicht viele Leute und hebt das Informationsverbreitungsmonopol von Staat und Verlagen auf.

Wer kann die Inhalte auf seiner Webseite wirklich und mit Rechtssicherheit bewerten, oder sich eine Zugangsprüfung für Inhalte ab 18 leisten.

Viele private Webseiten werden verschwinden und das ist auch das Ziel dieser Aktion.

 

 

Gruß

 

Salvatore

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Noch kann ich mir zu jeder Tages- und Nachtzeit beispielsweise bei Kinowelt den FSK16-Trailer zum FSK18-Film SAW3D-VOLLENDUNG ansehen.

Ab dem 01.01.2011 wird dies vermutlich nicht mehr so sein.

 

 

Dann weichen die Kids eben auf

http://www.saw3dmovie.com/#/Videos/

aus und sehen sich den Trailer dort an.

 

Der Horror bleibt, nur die Sprache ist anders.

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Klingt für mich so, als könnte man einen Kinomitarbeiter zum Jugendschutzbeauftragten ernennen und auf der Webseite angeben. Ob das auch der Theaterleiter sein kann?

 

 

Ja, das ist korrekt. Das geht. Derjenige braucht keine spezielle Qualifikation, er muss sich eben um den Jugendschutz kümmern. Zum Beipiel bei Trailern eine Alterempfehlung dazuschreiben und auch in die Datei einbinden (wie das allerdigns gehen soll, genau ist irgendwie unklar)

 

Neulich hatte ich mal unter Neulich an der Kinokasse diese obskure Bewerbung gepostet eines Menschen, der sich als Jusitziar beworben hat. Zwei Tage später kam jemand der sich in einer sehr ähnlichen Weise als Softwaremensch/Systemadministrator beworben hat. Daraus habe ich geschlossen, dass sich einige Rechtsanwaltsfirmen ein neues Tätigkeitsfeld suchen, nachdem sie nun alle Webseiten ohne Impressum abgegrast haben.

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Jaja, mal wieder ne neue Marktbereinigungsverschwörungstheorie...

 

Zum Thema:

 

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,732238,00.html

 

- Carsten

Auch zum Thema:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Updates-1144566.html

 

Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss.

 

In diesem Artikel gibt es ein Update mit Link zur FSM, da hört sich schon vernüftiger an:

http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

Ob am Anfang nur Infos gefehlt haben, oder das Vorhaben nachträglich angepasst wurde?

 

§7 könnte aber doch zu einem Problem für Kinos mit Internetangebot werden.

http://www.fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf

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Nochmal etwas genauer nachgehakt :

Das Gesetz will einen Jugendschutzbeauftragten .

Was muß dieser genau leisten und wer kann das machen ?

Kann ich mich ggf. selber ausweisen oder ggf. ausbilden lassen ?

 

Ich bin Cineprog Kunde und Cineprog hält sich doch jetzt schon an die Vorgaben , sprich FSK 16 Trailer nicht vor 22Uhr und FSK 18 nicht vor 24Uhr.

Jetzt frag ich mich was der Jugendschutzbeauftrage darüber hinaus noch prüfen soll ?

Ich denke nicht das ich jugendgefährdende Bilder hochladen werde.

Und nur um jemanden auf seiner Homepage ausweisen zu können scheint mir 18€ mtl. dann doch etwas viel.

Grundsätzlich finde ich es aber toll , dass Cineprog ein rundum Sorglos Service anbietet.

 

 

PS - Ich frag mich manchmal woher die Einschätzungen der Trailer FSK kommen.

Selbst mit noch großer Sorgfalt kann ich oftmals keine FSK Freigabe für einige Trailer finden.

Ich finde hier sollte auch die FSK Online Seite etwas präsenter sein.

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Nochmal etwas genauer nachgehakt :

Das Gesetz will einen Jugendschutzbeauftragten .

Was muß dieser genau leisten und wer kann das machen ?

Kann ich mich ggf. selber ausweisen oder ggf. ausbilden lassen ?

 

Ich bin Cineprog Kunde und Cineprog hält sich doch jetzt schon an die Vorgaben , sprich FSK 16 Trailer nicht vor 22Uhr und FSK 18 nicht vor 24Uhr.

Jetzt frag ich mich was der Jugendschutzbeauftrage darüber hinaus noch prüfen soll ?

Ich denke nicht das ich jugendgefährdende Bilder hochladen werde.

Und nur um jemanden auf seiner Homepage ausweisen zu können scheint mir 18€ mtl. dann doch etwas viel.

Grundsätzlich finde ich es aber toll , dass Cineprog ein rundum Sorglos Service anbietet.

 

 

PS - Ich frag mich manchmal woher die Einschätzungen der Trailer FSK kommen.

Selbst mit noch großer Sorgfalt kann ich oftmals keine FSK Freigabe für einige Trailer finden.

Ich finde hier sollte auch die FSK Online Seite etwas präsenter sein.

 

Hier eine hilfreiche Informationsquelle zum JSB: https://www.fsm.de/de/Jugendschutzbeauftragter

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