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mibere

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Alle erstellten Inhalte von mibere

  1. Ich halte diesen "Heise-Artikel" für recht polemisch, aber vor allem für unvollständig. Unbestritten nimmt die Anzahl an Video on Demand zu, aber der Umsatz nimmt in gleichem Maße im Verleih (Videotheken) ab. Leute, die sich einen Film illegal (unentgeltlich) anschauen, werden danach kaum noch ins Kino gehen und Geld dafür ausgeben, um sich den Film auf der großen Leinwand anzuschauen. Darüber hinaus dürfte der größte Teil dieser "Sauger" nicht die Zielgruppe für das Kino darstellen. Denen geht es allein darum, eine Leistung kostenlos zu erhalten - legal oder nicht, spielt keine Rolle. Das Qualitätsbewußtsein geht vielfach zurück. Selbst nach mehreren Jahren hat es die Blu-ray nicht geschafft, die DVD abzulösen. Noch immer werden nahezu doppelt soviele DVDs verkauft, obwohl in den meisten Haushalten heute Full HD-TV-Geräte stehen dürften. Pay-TV, VOD und andere Online-Bezahlplattformen wie Streaming spielen finanziell (noch) keine große Rolle. Dennoch ist zu beobachten, dass die Nutzung dieser Angebote zunimmt, während bei klassischen Verleihangeboten (Videothek) deutliche Umsatzeinbußen zu registrieren sind. Die Menschen werden offensichtlich bequemer. Warum in eine Videothek gehen, wenn man sich den Film gequem nach Hause liefern lassen kann. Meiner Ansicht nach findet hier nur eine Umverteilung statt.
  2. Im Forum www.beisammen.de gibt es noch eine kleine eingeschworene CRT-Gemeinde. Da sind ein paar wirklich technisch versierte User unterwegs. Macht immer wieder Spaß, dort zu lesen, um über die Heimtechnik mehr zu erfahren. Es gab ein paar wenige Messevorführungen mit Infitec-Filtern. Entweder mit JVC- oder Epson-Projektoren. Der Heimkinofachhandel kommt erst jetzt aus den Startlöchern. Die Projektor AG bringt in Kürze die ersten Systeme mit Serienreife auf den Markt. Cine4home baut die Filter dafür direkt in die Projektoren ein, weil auf diese Weise die optimalen Filterpositionen gewährleistet sind. Das ist mit den Bastelhalterungen vor dem Objektiv nicht möglich gewesen - oder nur mit erheblichem(!) Aufwand zu bewerkstelligen gewesen. Der Preis für das Infitec 3D-System liegt inkl. Splitter und Brillen bei rund 3000,- Euro (UVP), hinzu kommen aber noch die 2 Projektoren.
  3. Farbseparation (Infitec und Omega) funktioniert nur mit Einschränkungen auf Heimkinoprojektoren. Aktuell werden die Infitec-Filter in zwei Epson EH-TW9200 eingebaut. Die internen "Cinemafilter" werden gegen "Infitecfilter" ausgetauscht. Damit geht aber die Herstellergarantie verloren. Ob der Händler die Herstellergarantie übernimmt, sollte vorab geklärt werden. Die Händlergewährleistung bleibt natürlich weiterhin bestehen. Die Ausrichtung der Infitec-Filter vor dem Objektiv der Projektoren mit D-ILA, SXRD Technik führte bislang zu massiven Problemen. Letztendlich müssen die Filter richtig "gedreht" und korrekt "angewinkelt" werden, damit das Leistungspotential des Infitec-Systems ausgeschöpft werden kann. Der Vorteil dieser Technik ist, dass keine Silberleinwand benötigt wird, um 3D sehen zu können. Für einen CRT-Projektor ist diese 3D-Farbseparations-Technik nicht geeignet. Für CRT sollte aber das klassische Polarisations-Systsem funktionieren. Benötigt werden 2 CRT-Projektoren, 6 Filter, eine Geobox D201 (mit zwei DVI-Ausgängen), Silberleinwand. Eine 100 %ige Konvergenzdeckung ist nicht notwendig für 3D, da für das linke/rechte Auge die Bildinformationen ohnehin getrennt sind. Zwei, drei Pixel Abweichung stören nicht. Allerdings halte ich 3D mit CRT-Projektoren für ungeeignet. Die Lichtausbeute hinter der 3D-Brille liegt bei 10 bis 15 %. Das sind bei 2 CRT-Projektoren am Ende nur noch 20 bis 40 Lumen. Aktuelle Heimprojektoren erreichen im 3D-Modus über 200 Lumen.
  4. 4K-Projektoren sind "nur" ein Zwischenschritt auf 8K - und da wird die Entwicklung meiner Ansicht nach erst mal stoppen. Die ITU hat mit R-BT.2020 für das Home-Entertainment sogar schon 8K spezifiziert! Darüber hinaus wird aktuell an 8K-Displays gearbeitet. Ich produziere bereits seit dem letzten Jahr Testbilder und Fotoaufnahmen für die Industrie (Forschung, TV-Geräte-Hersteller, Software-Entwickler, Projektoren-Hersteller) in nativer 8K-Auflösung. Teilweise werden diese 8K-Testbilder/Fotos auf 4K/UHD-Auflösung reduziert und verkauft (zum Beispiel von der Firma Burosch). Sogar die öffentlich rechtlichen TV-Sender sagten im Rahmen der letzten IFA, dass sie 4K überspringen und erst bei 8K wieder einsteigen werden. Bis 8K ein Thema wird (voraussichtlich ab 2020), stellt 4K den besten Kompromiss im Kino dar. Genau aus diesem Grund bin ich erfreut darüber, dass 4K sich zunehmend als "Standard" im Kino durchsetzt.
  5. Besonders üppig war die Beute nicht. 3600 Euro sind die Einnahmen von < 360 Zuschauern. Für einen Sonntag nicht viel... Darüber hinaus würde ich keinem Mitarbeiter empfehlen, sich bei einem bewaffneten Raubüberfall zu widersetzen. Den Heldentod für ein paar Euro-Fuffzig die Stunde will sicherlich niemand sterben. Was mich wundert. Ist das CinemaxX nicht Kameraüberwacht? Da muss es doch Aufnahmen vom Täter geben.
  6. Danke für die Informationen! :smile:
  7. Hallo, ich lese in einem anderen Forum, dass ein neues Lampenboard fällig sein soll, sobald eine der 6 Lampen des Sony SRX-R515 ausfällt. Stimmt das? Darüber hinaus wird von einem "Helligkeitsregler" berichtet, der bei Betätigung sofort dafür sorgt, dass sich alle 6 Lampen einschalten, auch wenn der Betrieb nur für (beispielsweise) 3 Lampen aktiviert wurde. Stimmt das auch?
  8. Bei all der berechtigten Kritik gegen das CinemaxX, aber ich finde, dass dieser Vergleich hinkt. Auf der einen Seite der Normalpreis (Kinokarte) auf der anderen Seite ein stark limitiert erhältlicher Flugpreis. Fairer wäre meines Erachtens: 5,00 Euro (Kinotag) vs. 60 Euro Airbus (limitiertes Kartenkontingent für 30 Euro oder weniger plus Flughafengebühr und sonstiger Kosten). 14,50 Euro (Nicht-Kinotag) vs. 650 Euro (Normalpreis). ;-) So denken viele Kaufleute... - Es ist immer zu wenig. Dann muss die Kinobranche insgesamt mehr dafür tun, dass die Jugendlichen ihr "begrenztes Budget" eher ins Kino als zum nächsten Smartphone-Anbieter tragen. Vielleicht hat Gisy ja recht - und das Kino ist mit Eintrittspreisen von bis zu 18,- Euro tatsächlich nicht angemessen bepreist... :idea:
  9. Die Verjährungsfrist für urheberrechtlich geschützte Werke beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers in Deutschland. Bis dahin können Erben oder sonstige Lizenzinhaber Ansprüche gegen eine nicht autorisierte Nutzung geltend machen. In der Regel geschieht das mittels Abmahnung inkl. strafbewährter Unterlassungserklärung, Schadensersatzforderung (in Höher einer normalen Lizenzgebühr für den genutzten Zeitraum - maximal 3 Jahre Rückwirkend ab Kenntnisnahme), Erstattung sämtlicher Kosten wie Rechtsanwaltsgebührern (oftmals die höchsten Kosten), Gerichtskosten usw... In aller Regel bewegen wir uns hier im 4-stelligen Eurobereich. Je prominenter der Fotograf, desto teurer wird der Spaß. Immer mehr Fotografen gehen inzwischen konsequent gegen diese unerlaubte Nutzung vor. Dank der Google-Bildersuche können die meisten eigenen Fotos problemlos gefunden werden. Mit viel Glück wird man direkt vom Fotografen angeschrieben, meist läuft das aber direkt über einen Anwalt für Medienrecht. Der Forenbetreiber kommt um eine Zahlung nicht herum, kann die Kosten (nach Bezahlung) aber vom User zurück fordern (Regress). Blöd nur, wenn dieser User Zahlungsunfähig ist (weil EV abgegeben oder unterhalb der Pfändungsgrenze verdient). Dann bleibt der Forenbetreiber auf seinen Kosten sitzen. Spätenstens wenn Du eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und angehängter Kostennote (Schadensersatzforderung und Anwaltsgebühren) über 3.500 Euro bekommst, wirst Du die Sache anders sehen. Das steht in den Rules. Außerdem wurde der User Cosmin, REBEL oder welchen Nickname er gerade nutzt, mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Dinge illegal sind. Filmhistorisch relevant oder nicht - er verstößt gegen geltende Rechtssprechung. Ich kann den Forenbetreibern und Moderatoren nur zwingend empfehlen, sämtliche Bildwerke, die hier im Forum öffentlich zur Schau gestellt werden und die keinen eindeutigen Urhebervermerk/Quellangabe besitzen (welche den User als Urheber oder Lizenznehmer ausweist), konsequent zu löschen - um weitergehenden (finanziellen) Schaden vom Forum abzuwenden.
  10. Ich kann nicht nachvollziehen, warum sich eine Organisation (siehe Eingangsposting) und Kinobetreiber so schwer tun, die rechtlichen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten, wenn es um die öffentliche Vorführung (Kino) oder den "Verleih" (durch Organisationen) von selbst produzierten Filmen geht - und darüber hinaus sogar noch überrascht sind, dass es derartige Bestimmungen gibt! Die FSK veranschlagt zwischen 65 Euro (Infoprogramm-Filme) und max. knapp 300 Euro (Werbefilme) für die Prüfung. Im Vergleich zu den Produktionskosten (von Werbeschaltungen will ich gar nicht sprechen) sind das relativ geringe Beträge. Jeder einzelne Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kommt dem Kinobetreiber wesentlich teurer!
  11. Nein, nicht jeder. Carsten hat es schon erklärt. Wenn ein Film nicht der FSK vorgelegt worden ist, darf er nur Zuschauern ab 18 Jahren vorgeführt werden. Diese Beschränkung gilt für sämtliche Vorführungen. Folglich für Hauptfilme, Werbefilme, Werbevorspannfilme, Kurzfilme u. a.. Selbstverständlich kostet das etwas. Die Freigabe von sämtlichen Bildwerken, die öffentlich zur Schau gestellt werden (vorgeführt werden) und eine Altersfreigabe unter 18 Jahren erhalten sollen, erfolgt durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft mit Sitz in Wiesbaden (FSK).
  12. Auch für (Gemeinnützige) Organisationen/Vereine mit ehrenamtlichen Mitgliedern hat das Jugendschutzgesetz Gültigkeit. Wenn eine dieser Organisationen ein Bildwerk produziert und dieses im Kino öffentlich zugänglich gemacht, finden die FSK-Regelungen Anwendung. Das sollte diese Organisation aber eigentlich wissen, wenn sie Kinospots produzieren lässt. Verstößt ein Kinobetreiber dagegen und einer der Zuschauer (beispielsweise von einer "konkurrierenden" Organisation) meldet das dem Ordnungsamt, wird das für den Kinobetreiber die üblichen Konsequenzen haben, weil er (der Kinobetreiber) gegen geltende Jugenschutzbestimmungen verstoßen hat. Daher sollten die FSK-Freigaben ernstgenommen werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz sind eindeutig und bindend.
  13. Ich hatte bei Grammer/Sato diesbezüglich mal angefragt. Komplett neue Sitzflächen waren nur unwesentlich teurer als eine Neubeziehung der alten Sitzflächen.
  14. Leider besitzen die meisten Blu-ray-Player kein ausreichendes Bassmanagement, wenn über die Analogausgänge das dekodierte Tonsignal ausgegeben wird. So kommt es bei einigen Pioneer-Playern leider vor, dass der LFE-Kanal 10 dB zu leise ausgegeben wird. Am einfachsten ist die Wandlung, wenn direkt hinter dem Blu-ray-Player eine AV-Vorstufe/Receiver mit analogen Ausgängen gehängt wird. Auf diese Weise sind quasi alle notwendigen Wandlungen möglich. Von Stereo bis 7.1 und von DTS nach Dolby und umgekehrt geht praktisch alles per Knopfdruck. Den Sony BDP-S790 ist hingegen ideal, wenn auf eine weitere Vorstufe verzichtet werden soll.
  15. Sehr richtig! Genau aus diesem Grund werden üblicherweise an 2 Stellen Aufführungsrechte erworben. 1. Beim Filmverleiher/Lizenzinhaber/Urheber für den Film 2. Beim Lizenzinhaber der Leih/Kauf-DVD/Blu-ray für die Wiedergabe der Blu-ray (Menüs). Für diese Menüs und eventuell veränderte Fassungen durch Kolerierung, Schnitt usw werden oftmals eigene Urheberrechtsansprüche geltend gemacht. Es geht ums Geld. Oftmals werden Lizenzen für Verleih/Kauf/öffentliche Vorführung eines Bildwerkes an unterschiedliche Lizenznehmer und/oder unterschiedliche Regionen vergeben. Da können sich die Interessen der unterschiedlichen (regionalen) Lizenzinhaber schon mal "in die Quere" kommen. Wenn beispielsweise keine Rechte (mehr) vorhanden sind, um ein Bildwerk in Deutschland öffentlich Vorzuführen, aber eine DVD/Blu-ray im örtlichen Media Markt erhältlich ist, müssen unter Umständen mehrere Lizenzrechte vorab geklärt (eingeholt) werden, wenn der Film öffentlich vorgeführt werden soll. Im Fall einer öffentlichen Vorführung wollen schlicht mehrere "Personen" im Rahmen der ihnen eingeräumten Lizenzen am Bildwerk verdienen. Und ich habe es schon mehrfach geschrieben. Die Lizenzierungspflicht des Publizisten/Vorführers/Kinobetreibers sollte ernst genommen werden, ansonsten drohen hohe Schadensersatzforderungen, Rechtsanwaltsgebühren und weitere Kosten durch eine Einstweilige Verfügung und Gerichtskosten.
  16. Nein. Das Urheberrecht und die aktuelle Rechtssprechung ist hier eindeutig. Der Publizist/Verwerter/Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken ist dazu verpflichtet, die Rechtekette zurück zum Anfang (also zum Urheber) zu verfolgen. Tut er das nicht und nutzt ein Bildwerk ohne Lizenz (weil er davon ausgegangen ist, dass beispielsweise der Verleiher die Rechte besitzt und ihm die Aufführung gestattet), kann der "echte" Lizenzinhaber (oder der Urheber) einen Schadensersatzanspruch gegen den Nutzer des Bildwerkes (Kinobetreiber) einfordern - und wird diesen grundsätzlich durchgesetzt bekommen. Neben einer Schadensersatzzahlung für den entgangenen Lizenzschaden kommen noch Rechtsanwaltsgebühren und mögliche Kosten aus einer Einstweiligen Verfügung und Gerichtskosten hinzu! - Alles schon mehrfach erlebt! Allerdings kann der Nutzer des Bildwerkes (Kinobetreiber) den Filmverleih anschließend in Regress nehmen, wenn ihm vom Verleiher Aufführungsrechte vorab schriftlich eingeräumt worden sind. Die Erstattung wird quasi (vor Gericht) "durchgewunken". Das ist alles höchst ärgerlich und zeitaufwändig für alle Parteien.
  17. Durch das Urteil des EuGH zum Kopierschutz ändert sich im Grunde nichts. Es wurde u. a. nur richterlich bestätigt, was längst gängige Praxis ist. Beispiel und Erklärungen: Filmvorführer geht zum Saturn und kauft eine Blu-ray. Mit dem Kauf der Blu-ray erwirbt er das Recht, das Bildwerk (Film) im privaten Rahmen zu nutzen (anzusehen), dass sich auf dem Datenträger (Blu-ray) befindet. Mehr nicht! Kopien im privaten Rahmen sind erlaubt, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen wird. Der Rechtstext auf der Blu-ray ist im Grunde egal und nur für "Hein-Blöd" gedacht, damit dieser in Kenntnis gesetzt wird, dass er den Film nicht kopieren und öffentlich vorführen darf. Grundsätzlich sieht die aktuelle Rechtssprechung vor, dass der Urheber alle Leistungsrechte klar und deutlich einräumen muss, die der Lizenznehmer (also der Blu-ray-Käufer) erhält. Wird "nichts" eingeräumt, erhält der Käufer die Blu-ray ausschließlich zur Ansicht und ohne weiteres Verwertungsrecht! Hintergrund, viele Lizenzinhaber einer DVD/Blu-ray besitzen keine Rechte, weitergehende Lizenzvereinbarungen abzuschließen, weil sie nur am Verkauf des Bildwerkes auf DVD/Blu-ray verdienen wollen und deshalb keine weitergehenden Rechte "eingekauft" haben. Nutzungsrechte, die über die rein private Nutzung einer DVD/Blu-ray hinausgehen, kann nur der Lizenzgeber (Urheber) einräumen. Will der Filmvorführer nun diesen Film von der Blu-ray öffentlich und gegen Entgelt vorführen, benötigt er eine Vorführlizenz. Sofern er diese Vorführlizenz besitzt, darf er den Film vorführen und dabei den vorhandenen Kopierschutz umgehen, wenn dies für die Wiedergabe aus technischen Gründen erforderlich ist. Idealerweise sieht die Vorführlizenz eine temporäre Kopie auf einem anderen Datenträger vor, der zum Abspielen des Films notwendig/üblich ist. Nach Lizenzablauf muss diese temporär erstellte Kopie wieder gelöscht werden. Ende.
  18. Im Grunde hast Du 3 Möglichkeiten. 1. Geh direkt zu deinem Personalchef oder Theaterleiter und schildere ihm das Problem. Viele sind sich gar nicht darüber im Klaren, dass es da ein Problem gibt. Theaterbesitzer denken oftmals immer noch, dass die "Pausen" (Leerlaufzeiten) zwischen den Filmvorstellungen lang genug sind, um sie als Pausen auszulegen. Wenn aber neben der reinen Vorführung auch noch Kasse und der Snackbereich bedient werden, plus ein paar administrative Dinge, bleibt keine Zeit für Pause. Nur das muss auch angesprochen werden, ansonsten wird davon ausgegangen, dass es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen läuft. Nach geltendem Recht muss ein Arbeitgeber ab 6 Stunden Arbeitszeit eine (unbezahlte) Pause gewährleisten. Dazu ist er als Arbeitgeber verpflichtet. Er muss sogar selbst dafür sorgen, dass die Pausenzeiten eingehalten werden. Es ist also nicht damit getan, dass Du auf Deine Pause verzichtest und der Arbeitgeber dafür nichts vom Lohn/Gehalt abzieht. Das darf er nicht. 2. Du meldest diesen Sachverhalt dem Ordnungsamt. Das solltest Du aber nicht machen, nachdem Du beim Theaterleiter diese Problematik angesprochen hast. In der Regel wird 1 + 1 zusammengezählt - und Du dürftest Deinen Job als Vorführer los sein. Leider ist das so (in aller Regel) gängige Praxis. 3. Du schilderst dem Theaterleiter das Problem und bittest ihn, dieses Problem abzustellen. Macht er das, ist alles in Ordnung. Geschieht das nicht, machst Du halt Deine Pausen. Spätestens nach dem Ausfall der 1. Vorstellung oder wütender Zuschauerbeschwerden, weil niemand da ist (du machst ja 30 Minuten Pause), wird eine Lösung gefunden werden. Dass sich andere Mitarbeiter an derartigen Dingen nicht beteiligen, ist gängige Praxis.
  19. Ich habe für mein "Heimkino" ein funkgesteuertes Vorhangsystem von "Sundrape" im Einsatz. Seit mehreren Jahren funktioniert es fehlerfrei. Inklusive Maßanfertigung der Schine (mit innenliegendem Transportriemen), Motor (wird an die Vorhangschine angeflanscht) und allem PiPaPo (wie Montageset, Funksender, Empfänger, Zugschlitten, Rollen, Lieferung frei Haus usw) betrug der Preis unter 800 Euro.
  20. Oftmals führen aber auch "falsche" Hörgewohnheiten aus dem Heimbereich dazu, dass der PCM-Ton in einem gut eingemessen Kinosaal als "bassarm" oder "surroundschwach" empfunden wird. Auch zu leise(!) abgespielter Ton führt zu einem negativen Höreindruck, weil die Hörwahrnehmung des Menschen nicht linear verläuft. Wird ein Film "zu leise" gespielt, werden Tonevents im Bass-, Hochton- und Rearbereich zunehmend weniger (bis subjektiv nicht mehr vorhanden) wahrgenommen.
  21. Genau das sind die Kernsätze an denen zu erkennen ist, warum es so "schlecht" um den Deutschen Film steht. Die "Stars" kommen nicht zu derartig geschichtsträchtigen Anlässen. In Deutschland gibt es kaum eine richtige Fan-Kultur. Schauspieler sind keine Stars mehr wie in anderen Ländern. Der Musikindustrie gelingt das wesentlich besser. Da wird jedes "kleine" Popsternchen zum "Superstar" gepusht, so dass ganze Kaufhäuser bei deren Autogrammstunden wegen überfüllung geschlossen werden müssen. Wann gab es das zuletzt mit deutschen Schauspielern...? Die Filmindustrie könnte in Deutschland viel von der Musikindustrie diesbezüglich lernen - tut es aber nicht. Ich erinnere mich noch daran, dass ein Moritz Bleibtreu in eine Hamburger Discothek nicht reinkam, weil ihn der Türsteher nicht erkannt hat... So etwas spricht Bände. Dass Flebbe nun einer Kinolegende in großartiger Marnier wieder richtiges Leben eingehaucht hat, finde ich lobenswert. Dieser Mann steckt voller Ideen! Toll! Berlin kann davon hoffentlich profitieren.
  22. Das wird in der Praxis aber nicht funktionieren, weil durch unterschiedliche Bildformate (1,85:1 und 2,39:1) dieser Pixel sich an verschiedenen Stelle auf der Bildwand befindet. Darüber hinaus funktionieren Zoom und Lens-Shift nicht Pixelgenau. Etwas Spiel ist da immer mit drin. Auch wenn nur eine konstante Bildbreite genutzt wird (was in deutschen Kinos eher die Ausnahme darstellt), kann sich der Projektor im Laufe der Zeit durchaus um ein paar Millimeter verschieben.
  23. Diese AGBs haben meiner Ansicht nach nur den einen Zweck, dass der "Kopienhersteller" im Falle einer gegen ihn durchgesetzten Schadensersatzforderung den "Auftraggeber" in Regress nehmen will. Ich würde Dir grundsätzlich empfehlen, einen Fachanwalt für Medienrecht zu konsultieren, Dein Vorhaben zu beschreiben und dort eine verbindliche Auskunft einholen. Die Erstberatung beginnt bei 150 Euro. Das ist allemal billiger als eine kostenpflichtige Abmahnung und (höchstwahrscheinlich!) auf Dich zukommende Schadensersatzansprüche, die nur eine Frage der Zeit sind, wenn Du Bildwerke verfielfältigst und verbreitest. Alle Informationen in diesem Forum sind nicht rechtsverbindlich.
  24. Nitrofilme (Nitrozellulose) auch liebevoll Zelluloid genannt, fällt unter das Sprengstoffgesetz. Nitrozellulose ist unter der Rahmenzusammensetzung 13 ("Nitrofilm") in der Stoffgruppe C der Bekanntmachung der explosionsgefährlichen Stoffe (Bundesanzeiger Nr. 233a vom 16.12.1986) gemäß §2, Abs.6, Satz 2 des Sprengstoffgesetzes ausdrücklich aufgeführt und unterliegt damit gemäß §1, Abs.3 Nr. 3 SprengG den Bestimmungen dieses Gesetzes. Ich empfehle dringend folgende Literatur: http://www.bundesarc...aurierung/1.pdf
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