Zum Inhalt springen

macplanet

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.748
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    30

Alle erstellten Inhalte von macplanet

  1. M.E. hat Ropa zwei taktische Fehler gemacht -- einerseits war das proprietäre CS1-Vormat Quatsch und sie sind nie den Ruch losgeworden, dass man auf den Kisten "nicht alles spielen kann" -- das hatte sich bei den Disponenten fest ins Hirn eingegraben. Hätten die ihre Cinesuite in dem Moment, als sie JPEG2000 spielen konnte CS3.0 genannt, wäre da schon vieles in unserer Kommunikation zu den Verleihern leichter geworden. Und dann die missratene Präsentation in Leipzig 2010 (oder 2011?). Hier war Ropa zwar nicht (alleine) schuld an dem (falschen) Eindruck, dass ihr System bescheidene Qualität liefert, aber auch das hat sie viele Sympathien gekostet. Schöne Grüße, Matthias
  2. Nun ja -- wir haben 2009 ein Arthouse-Kino mit langer Tradition aber ohne Technik übernommen. Hätten wir das nicht mit drei Ropa CS2 gemacht, hätten wir es nicht machen können. Letztlich ist das alles traumhaft gelaufen -- wir haben DCI Serie 1 übersprungen und 2013 mit Förderung alle Säle DCI-compliant digitalisiert. Der Ansatz von Ropa war gut -- das System ist stabil und hat eine gute Bedienerführung, der Support ist (oder war) toll. Ein großes Problem war, dass sie nicht gut in Richtung der Verleiher kommunizieren konnten, was das System kann. Und problematisch war auch, dass die Probleme der anderen E-Cinema-Lösungen (konkret: das grauenvolle Admovies-System und diverse Bastellösungen) auf Ropa übertragen wurden. Schöne Grüße, Matthias
  3. A-Cinema war lang nach Ropa auf dem Markt Nun ja, dann ist der Preis für ein System, das 40 kEUR kostet aber rock-solid ist, vielleicht auch gerechtfertigt? Schöne Grüße, Matthias
  4. Ich habe ja wirklich Sympathie für Sub-DCI-Systeme, aber diese Argumentation befremdet mich nun sehr. Die FFA hat E-Cinema-Systeme immer gefördert, wenn auch über die Projektförderung. DCI hätten wir auch ohne staatliche Förderung -- die Mehrzahl der DCI-Anlagen ist schließlich nicht staatlich sondern privat finanziert. Dass die Förderer die Digitalisierungsförderung an den technischen Standard "DCI-Compliance" (und nicht "DCI-Kompatiblität") geknüpft haben, war vielleicht unsinnig -- viel kritisierenswerter sind aber die Förderkriterien, die sehr kleine Kinos ausgeschlossen haben. Das hat man aber ja nun durch die Dropout-Förderung geheilt. Aber daraus einen Schadenersatz-Anspruch für E-Cinema-Anbieter zu konstruieren, ist schon waghalsig. Und, mal ehrlich: Die E-Cinema-Anbieter sind nicht unschuldig. Von den drei Systemen ist eines nicht funktionsfähig (Admovies), eines hat zu lange geschlafen, um die aktuellen Entwicklungen mitzumachen und das auch zu kommunizieren (Ropa) und eines war nicht nur viel zu spät auf dem Markt sondern setzt auch zu viel technisches Wissen und Experimentierfreude beim Anwender voraus (A-Cinema). Schöne Grüße, Matthias
  5. Pisst Du mich gerade für ein 1 1/2 Jahre altes Posting an? Wenn ja, dann bitte selbst informieren. Es geht nicht um verschlüsselt oder nicht, es geht darum, ob ein Verleih einen Titel für ein Sub-DCI-System herausrückt. Und das machen die genannten Verleiher eben nicht -- wobei Concorde da diskussionsbereit ist. Schöne Grüße, Matthias
  6. Das ist nicht falsch aber irreführend -- beim Minijob gibts ja keine Abgaben für Arbeitnehmer (außer ggf. der Rentenversicherungs-Zuzahlung), sondern Pauschalen für den Arbeitgeber -- und die zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zu den 8,50 EUR: "Beim gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde handelt es sich um einen Bruttostundenlohn. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bleiben bei der Berechnung des Mindestlohns außer Betracht. Das heißt auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Minijobs trägt der Arbeitgeber – zusätzlich zum Bruttostundenlohn." (http://www.der-mindestlohn-gilt.de/ml/DE/Ihre-Fragen/Fragen-und-Antworten/faq-zum-mindestlohn-info.html) Die Zuzahlung zur Rentenversicherung ist m.E. der einzige Arbeitnehmeranteil, der bei Minijobs anfallen kann. Schöne Grüße, Matthias
  7. Sobald man mit einem elektronischen Kassensystem arbeitet, ist der ganze Papierkram doch Kokolores. Die Abrechnungskontrolle hat bei uns mal ausführlichst verschiedene Reports aus dem Kassensystem abgeglichen - und ist nach umfänglicher Arbeit zum Schluss gekommen, dass die zusammenpassen. Das hat m.E. wenig mit einer Überprüfung des Betriebes zu tun sondern dient allenfalls der Validierung des Kassensystems. Genau diese wurde aber ja nun generell durchgeführt, im Zuge des E-Ticketing. Die meisten Kinos dürften ein elektronisches System mit VdF-Freigabe benutzen -- sinnvollerweise müsste die Abrechnungskontrolle hier auch die Reports aus dem System anerkennen ohne im Detail nachzusehen. Wie auch immer man arbeitet: Für jemand, der bescheißen will, gibt es immer Mittel und Wege. Abgesehen davon, dass ich nicht davon ausgehe, dass in den Kinos im großen Maße beschissen wird: Wer bescheißt, tut das außerhalb des Kassensystems. Und hier ist die einzige sinnvolle Kontrolle die durch unangekündigte Kontrolleure, die die gemeldeten Besucherzahlen mit denen im Saal abgleichen (was ja wohl auch gemacht wird). Schöne Grüße, Matthias
  8. So ist es. Wobei sie vorher ja eigentlich auch keine "eigenen" Projektoren entwickelt haben, sondern Barco-Technik in eigene Gehäuse eingebaut haben. Schöne Grüße, Matthias
  9. Es gibt mehrere weitere Systeme zur Unterstützung von Sehbehinderten (Doremi Fidelio, das Sony-eigene System und die neue Sennheiser-Lösung), die auf die Fassung im DCP angewiesen sind. Bei den anderen Systemen wird die Tonspur im Vorführraum aufbereitet und per Funk an Kino-eigene Hardware (Fidelio/Sony) oder ans Smartphone des Kunden (Sennheiser) ausgeliefert. Oder, anders gesagt: So nett Greta & Starks ist, ein Verleih kann seine Verpflichtung, eine barrierefreie Lösung zu liefern, nicht dadurch erfüllen, dass er ein System eines Privatanbieters unterstützt, das insbesondere was die Langzeitverfügbarkeit der Daten angeht, nicht zufriedenstellend ist. Die barrierefreie Fassung gehört ins DCP (und übrigens auch ins DCDM -- würde mich stark interessieren, ob das tatsächlich stattfindet). Schöne Grüße, Matthias
  10. Danke für den Tipp aber nee -- dann lieber Kennwort-Eingeben. Damit mach ich die Vorteile von CRU ja gleich wieder zunichte -- das System ist rock-solid, im Gegensatz zu USB3. Festplattenwechsel im laufenden Betrieb ist überhaupt kein Problem. Und vermutlich wäre eine Übertragung über USB auch langsamer, zumindest sind die Übertragungsraten von CRU deutlich höher als bei USB-Platten (was aber auch an den Controllern der USB-Platten liegen kann). Schöne Grüße, Matthias
  11. Hallo allerseits, vielen Dank für die Tipps -- das sollte mir weiterhelfen! Das Problem ist in der Tat auf die CRU-Platten beschränkt, USB-Platten werden problemlos gemounted. Beste Grüße, Matthias
  12. Liebe Linux-Cracks, wir arbeiten hier mit einem NAS als zentralem Archiv für DCPs -- ingested wird von dort per Netzwerk. Zum Kopieren der Daten auf das NAS gibts einen Ubuntu-Linux-Rechner mit CRU-Wechselrahmen. Das klappt alles prima, nur verlangt der Rechner zum Einhängen der Platte immer ein Administrator-Passwort. Das würde ich gern verhindern, bin mit meinen rudimentären Linux-Kenntnissen aber bisher gescheitert. Kann mir jemand einen Tipp geben, ggf. reicht auch ein hilfreiches Stichwort. Besten Dank, schöne Grüße Matthias
  13. Ob das im konkreten Fall so stimmt, kann ich nicht beurteilen. Aber klar: Wenn eine Kette viele Häuser hat, klingelt den Controller das Zauberwort "Redundanzen" in den Ohren. Und ganz abgesehen von der menschlichen Ebene haben sie natürlich recht, es gibt hier Redundanzen und ein vollautomatischer Betrieb ist in vielen Fällen natürlich auch möglich. Halt nur so lange, bis es knallt -- und wenn man erst mal die Controller rangelassen hat, dann knallt es richtig. Schöne Grüße, Matthias
  14. Und ich kann nicht verstehen, warum in der Schweiz noch Leute ins Kino gehen -- das, was die mit den Pausen veranstalten, ist ja dermaßen unsexy ... Wobei: Immerhin spielen die Originalfassungen. Schöne Grüße, Matthias
  15. Die erste kurz nach der Hälfte (geschätzt), die zweite ca. eine halbe Stunde vor Schluss. Jeweils ein paar Minuten lang. Schöne Grüße, Matthias
  16. Stimmt nicht. Der Film hat zwei kurze (aber enorm wichtige) Szenen, in denen das Bild auf BW aufgeht (bzw. im Wortsinne "aufgezogen wird"). Bei der Smartjog-Auslieferung war auch ein Beipackzettel dabei, nach der der Film komplett als BW gespielt werden soll -- es darf also nicht auf 1:1 maskiert werden. Und, nebenbei: Möglicherweise der beste Film des Jahres. Auch weil Dolan das BIldformat nicht als Spielerei einsetzt, sondern genau mit diesem Konzept einen ganz unglaublichen Effekt erzielt. Wahnsinnsfilm -- würde ich mir jederzeit noch mal ansehen. Und dann gleich noch mal. Schöne Grüße, Matthias
  17. Echt? Hast Du den Film gesehen? Ich hab ihn auf der Berlinale gesehen und fand ihn völlig unerheblich -- ein Star-Vehikel (für in Deutschland völlig unbekannte Stars) auf TV-Movie-Niveau. Schöne Grüße, Matthias
  18. Ja. Das hier wurde per Smartjog ausgliefert: WINTERSCHLAF_FTR_S_DE-DE-OCAP_DE_51_4K_WKNO_20141124_YBE_IOP_VF Schöne Grüße, Matthias
  19. Mag sein. Aber man macht man sich ungern von nur einem Lieferanten abhängig. Der muss ja gar nicht gleich pleite sein, sondern kann ja einfach auf die Idee kommen, mehr Geld haben zu wollen, Lieferschwierigkeiten haben, man verkracht sich wegen irgendwas etc. pp. Um für so einen Fall gerüstet zu sein, verteilt man das Volumen halt auf zwei Lieferanten. Bei dem Volumen, um das es hier geht, dürfte das nicht teurer sein als ein Lieferant -- eher im Gegenteil. Schöne Grüße, Matthias
  20. Bei Die Karte meiner Träume waren es sogar 10 pro Saal, mit 2D/3D ... Schöne Grüße, Matthias
  21. Da fehlt noch das Cinema Flora in Prag (und die britischen IMAXe). In Prag läuft der Film weiter in 4 (wochentags) oder 5 (Wochenende) Vorstellungen täglich als IMAX 15/70. Ich war letzten Samstag dort und fand die Projektion überragend gut (und auch den Film, wobei ich mir gut vorstellen kann, dass er in einer normalen Projektion sehr verliert -- er lebt von den übergroßen IMAX-Szenen). Das Haus liegt zwar in einem Einkaufszentrum, ist aber sehr gepflegt. Der Film läuft tschechisch untertitelt wobei die UT digital eingeblendet werden und relativ blass sind. Abgesehen davon, dass sie in den IMAX-Szenen recht weit im Bild stehen stören sie nicht sonderlich. Die Vorstellung am Samstag 16:40 war letzte Woche proppenvoll. Und -- hej: Zumindest für die Süd-/Ostdeutschen ist Prag um die Ecke. Von Nürnberg aus zumindest viel näher als Berlin ... Schöne Grüße, Matthias
  22. Mag in vielen Fällen so sein, aber ich behaupte mal, dass die Kinobetreiber und Vorführer, die für diese Sachen funktionierende Workflows haben, überproportional in den "Kleinen Programmkinos" zu finden sein dürften. Von DVD wird hoffentlich nur dann irgendwo vorgeführt, wenns partout keine andere Fassung gibt (was natürlich vorkommt). Aber gerade dann ist ein selbstgemachtes DCP die schönste Lösung -- schon weil man bei untertitelten Vorführungen (z.B. mit DCP-o-matic) die hässlichen DVD-Untertitel zumindest auf Kino-Üblich Größe verkleinern kann. Bei uns ("kleines Programmkino", wenn man so will) ist DCP auch außer in Notfällen immer der Standard. Ich hab auch schon einigen Filmemachern ihren Film als DCP mitgegeben ... Schöne Grüße, Matthias
  23. Davon würde ich nicht ausgehen. Die Kino-Welt ist eine Linux-Welt -- es gibt hier massive Probleme und merkwürdige Phänomene bezüglich der Erkennung von Festplatten. Letztlich ist es fast ein Wunder, dass ein Windows-System sich als DCP-Player überhaupt so gut macht wie die CS es tut. Ob Du auf einem Windows 8.1-Rechner überhaupt einen funktionierenden ext3-Treiber hinbekommst und ob das dann mit jeder Platte klappt, steht in den Sternen. Ich würde als Notfall-System in Form eines einfachen Linux-Rechners aufsetzen, in der Luxus-Variante mit CRU-Einschub. Ideal wäre, wenn Du Ropa dazu bekommst, die CS2 netzwerkfähig zu machen (soviel ich weiß, machen die das) und vielleicht sogar noch ein kleines NAS dazu aufsetzt -- dann kannst Du Filme über den Linux-Rechner aufs NAS ziehen und von dort ingesten. Nebenbei erschlägst Du damit das Problem, dass die CS2 nur USB 2.0 kann -- auf den Linux-Rechner kannst Du mir USB3 kopieren und dann per Netzwerk weiter. Das ist hier bei uns die tägliche Praxis und hat sich sehr bewährt (wenn auch nicht mehr mit CS2 sondern mit Doremis). Alternativ überspielst Du von dem Linux-Rechner einfach auf eine NTFS-Formatierte Transportplatte: Linux hat mit Windows-Platten weit weniger Probleme als andersrum. Schöne Grüße, Matthias
  24. Vermutlich waren das Platten, die zwar als ext3 formatiert waren aber nicht komplett dem Standard entsprach (inode-Größe 128 Bytes). Die Doremis sind Linux-Recher, die sind da ggf. toleranter als ein Windows-System wie die Cinesuite. Ich würde mal bei ARRI nachfragen was die da treiben (wobei die in der Regel wissen, was sie tun) und/oder die Platte von einem Linux-System aus analysieren. Schöne Grüße, Matthias
  25. "Jetzt" im Sinne von "Vor zwei Jahren" (Kinostart im Dezember 2012), aber der Film ist wirklich sehenswert ... Schöne Grüße, Matthias
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.