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Empfohlene BeitrÀge

Geschrieben

Zum Thema Kurzarbeitergeld:
Nach meinem VerstĂ€ndnis gibt es das NICHT fĂŒr studentische BeschĂ€ftigte sowie fĂŒr geringfĂŒgig BeschĂ€ftigte da diese nicht arbeitslosenversicherungspflichtig sind!
Ganz toll.....

Geschrieben (bearbeitet)

Bei Kurzarbeitergeld wird dem Arbeitgeber 60% des Gehalts erstattet, soweit ich dass im Merkblatt bei der Arbeitsagentur herauslesen könnte, die werden vermutlich auch einen

riesen Ansturm der Arbeitgeber erleben, in den kommenden Wochen.

Bleibt natĂŒrlich immer noch ne Menge Differenz, die zu zahlen ist. MitarbeiterkĂŒndigungen möchte ich vermeiden, denn, wir arbeiten nur mit "Festangestellten" ohne "AushilfskrĂ€fte.

Ich werde morgen schon mal Energie & Gasversorger kontaktieren, die ab MÀrz die AbschlÀge anpassen sollen, dass ist auch ne ordentliche Summe als Fixkosten jeden Monat..

Bearbeitet von Kinobetreiber (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Das Problem ist doch, selbst mit Kurzarbeitergeld, wer hat den hier wirklich mal durchgerechnet wie lange er durchhÀlt ohne jegliche Einnahmen und mit laufenden Kosten?

 

Zurzeit geht man von einer allgemein Schließung von mindestens einem Monat aus,

Bearbeitet von Maycroft (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

FĂŒr mich stellt sich immer noch die Frage, ob ich eventuelle Beihilfen noch bekomme, wenn ich den Betrieb freiwillig ohne behördliche Anweisung unterbreche. Meine bisher erhaltenen Informationen lauten immer, dass man es bis zum Öffnungsverbot durchhalten  sollte. Weiß da jemand genaueres?

Geschrieben

Übrigens machen jetzt auch die Behörden dicht. Also mit der Bearbeitung der AntrĂ€ge könnte es dann etwas dauern, Home office kann da ja nicht jeder. 

Geschrieben

"To do list" fĂŒr heute (kein Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit) ...

 

- KuG 0 beantragen

- Steuerzahlungen Stundungen beantragen (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer Vorauszahlungen, Lohnsteuer)

- Gewerbesteuervorauszahlungen vorerst auf "0" setzen lassen

- Mit Vermieter ĂŒber Minderung verhandeln

- Alle Verbraucher im Kino soweit als möglich und notwendig auf "0" setzen (KĂŒhlschrĂ€nke, Gefriertruhen, LĂŒftungen, Sicherheitsbeleuchtung, Neon Reklame)

- GeschĂ€ftspartner (Verleiher, Lieferanten, Anzeigenpartner, Flyerverteiler etc.) ĂŒber Schließung informieren

- Alle geplanten Sonderveranstaltungen und Saalvermietungen absagen, stornieren

- Gesund bleiben!

 

... to be continued!

 

  • Like 3
Geschrieben

Die neuen gesetzlichen Regelungen fĂŒrs Kurzarbeitergeld treten erst am 01.04. in Kraft.

 

Minijobber - und die dĂŒrften viele von uns ĂŒberwiegend beschĂ€ftigen - bleiben weiterhin vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb EIX:

Die neuen gesetzlichen Regelungen fĂŒrs Kurzarbeitergeld treten erst am 01.04. in Kraft.

 

Das ist richtig, aber die bestehenden Regelungen reichen bei Schließung des Kinos vollkommen aus. Leiharbeiter wird wohl niemand in seinem Kino beschĂ€ftigt haben.

Geschrieben

Bei den neuen Reglungen werden aber 100% der SV BeitrÀge erstattet, das war davor nicht so.

Es ist also fraglich, ob das vom Antrag abhÀngt oder ab 1.4. sowieso automatisch geschieht.

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb EIX:

Die neuen gesetzlichen Regelungen fĂŒrs Kurzarbeitergeld treten erst am 01.04. in Kraft.

 

Nicht mehr - sie sollen rĂŒckwirkend zum 1. MĂ€rz in Kraft treten. Die Politik peitscht gerade wirklich alles in Windeseile durch, damit die Hilfen fließen können.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb preston sturges:

Steuerzahlungen Stundungen beantragen (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer Vorauszahlungen, Lohnsteuer)

- Gewerbesteuervorauszahlungen vorerst auf "0" setzen lassen

 

Das kann man garnicht deutlich genug sagen. NatĂŒrlich wird man das spĂ€ter mal je nach Steuerart (ggfs. auch nur anteilig) nachzahlen mĂŒssen, aber das Aussetzen solcher Zahlungen kann Betrieben mit geringem LiquiditĂ€tspuffer viel Luft verschaffen, bis andere AntrĂ€ge gestellt und bewilligt sind. Ausserdem ist zu erwarten, dass FinanzĂ€mter und Kommunen solchen AntrĂ€gen gegenwĂ€rtig eher bereitwillig nachkommen. Vor allem diejenigen, die abbuchen lassen, sollten das so schnell als möglich aussetzen.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
  • Like 1
Geschrieben

Wegen der Begrifflichkeit "LiquiditĂ€tspuffer" muss ich annehmen, dass damit obenstehend eher ein prozentual definierter LiquiditĂ€tsgrad gemeint ist? Also LiquiditĂ€t ersten Grades, besserenfalls noch der erreichte zweite Grad oder sogar ein dritter Grad fĂŒr SpielrĂ€ume in den Zahlungsverpflichtungen/Verbindlichkeiten.

Der dritte Grad (WarenliquiditĂ€t) entfĂ€llt ab sofort, da derzeit kein Umlaufvermögen aktiv ist (es sei denn, man wandelt die StĂ€tte temporaer zu einem Lebensmittelhandel, zum Friseursalon oder zur Apotheke um - von einem auf den anderen Tag kaum möglich. - Oder ließe sich die Concession weiter betreiben?)

 

Den Begriff LiquiditÀtspuffer hÀtte ich daher begrifflich den Aktiva von Bankinstituten und nicht von Betrieben zugeordnet. Er ist die LiquiditÀtsanforderung (LCR) der EU an die Bankinstitute bei einem geplanten Stress-Szenario. 

Geschrieben (bearbeitet)

Kurzes Update (fĂŒr unser Kino):

 

  • Herabsetzungsantrag zur Körperschaftsteuer wurde seitens des Finanzamtes bereits entsprochen.  Die bereits geleistete Vorauszahlung wird in den nĂ€chsten Tagen zurĂŒckerstattet. 

 

  • Wir rechnen damit, dass in den nĂ€chsten Tagen auch der geĂ€nderte Gewerbesteuervorauszahlungsbescheid 2020 eingehen wird und hier ebenfalls die im Februar geleistete Vorauszahlung zurĂŒckerstattet wird.

Bleibt alle stark & gesund !

 

Bearbeitet von Max Dudkowski (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

update ... aktuelle Info vom StB

 

"Die kommunalen Verwaltungen (StĂ€dte, Verbandsgemeinden, Gemeinden) können durch ihre GesundheitsĂ€mter Einzel- oder AllgemeinverfĂŒgungen erlassen, die auf die Einstellung von Betrieben gerichtet sind (TĂ€tigkeitsverbot). Diese Maßnahmen ergehen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes.
Diese Maßnahmen treffen Personen, die hierbei (in der Regel) nicht krank sind. HierfĂŒr erhĂ€lt man als Arbeitgeber grundsĂ€tzlich eine EntschĂ€digung. Bei Mitarbeitern haben Arbeitgeber fĂŒr lĂ€ngstens 6 Wochen die Entgeltfortzahlung zu ĂŒbernehmen. Diese ausgezahlten BetrĂ€ge werden Ihnen nach Antragstellung beim zustĂ€ndigen Gesundheitsamt erstattet.

 

Auch SelbststÀndige können diesen Antrag auf EntschÀdigung direkt bei dem zustÀndigen Gesundheitsamt stellen.
Beachten Sie bitte, dass eine EntschĂ€digung vom Gesundheitsamt nur dann gezahlt wird, wenn ein entsprechender EntschĂ€digungsantrag binnen 3 Monaten nach Beginn des TĂ€tigkeitsverbots eingereicht ist. FĂŒr den Bereich Karlsruhe gilt eine AllgemeinverfĂŒgung ab dem 13.03.2020, so dass hier die Antragsfrist zum 13.06.2020 einzuhalten ist.
Unsere regionalen GesundheitsÀmter haben noch keine Erstattungsformulare veröffentlicht. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

 

HĂ€ufig treten eine (Teil-) Betriebsschließung, angeordnet durch die Gesundheitsbehörden, und eine Kurzarbeitssituation gleichzeitig ein. ZunĂ€chst ist es unklar, auf welcher Rechtsgrundlage Arbeitgeber ihre AnsprĂŒche einreichen könnten. Daher empfehlen wir, Kurzarbeit sofort anzuzeigen und parallel, soweit die Grundlagen gegeben sind, auch eine EntschĂ€digung beim Gesundheitsamt geltend zu machen.
Eine Doppel-Kompensation können Sie nicht erhalten, aber da derzeit der Kurzarbeitergeldanspruch weiter geht, da hier auch SozialversicherungsbeitrÀge umfasst sind, sind Sie gut beraten, auch die Kurzarbeit anzuzeigen und in Anspruch zu nehmen."

Geschrieben

Gestern bei unseren Stadtwerken angerufen und nach mĂŒndlicher BestĂ€tigung heute schriftlich einen Antrag auf aussetzen einer Abschlagszahlung gestellt. 
 

Werde heute noch bei Cola anrufen und fragen, ob sie die verschlossenen BIBs zurĂŒcknehmen. 
 

sind zwar alles nur Kleinigkeiten, aber auch 3-5t Euro können weiter helfen. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb preston sturges:

"Die kommunalen Verwaltungen (StĂ€dte, Verbandsgemeinden, Gemeinden) können durch ihre GesundheitsĂ€mter Einzel- oder AllgemeinverfĂŒgungen erlassen, die auf die Einstellung von Betrieben gerichtet sind (TĂ€tigkeitsverbot). Diese Maßnahmen ergehen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes.
Diese Maßnahmen treffen Personen, die hierbei (in der Regel) nicht krank sind. HierfĂŒr erhĂ€lt man als Arbeitgeber grundsĂ€tzlich eine EntschĂ€digung. Bei Mitarbeitern haben Arbeitgeber fĂŒr lĂ€ngstens 6 Wochen die Entgeltfortzahlung zu ĂŒbernehmen. Diese ausgezahlten BetrĂ€ge werden Ihnen nach Antragstellung beim zustĂ€ndigen Gesundheitsamt erstattet.

 

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp

 

Hier auf der Seite des Landschaftsverbandes wird genau das Gegenteil fest gestellt. Es besteht kein Anspruch.

Jetzt steh ich total auf dem Schlauch, wie mit Minijobbern zu verfahren ist. Die fallen aktuell aus dem Kug raus und EntschÀdigung gibts auch nicht, also muss der Arbeitgeber die Lohnkosten selber tragen und LiquiditÀtshilfen beantragen?

Geschrieben (bearbeitet)

Wieso das Gegenteil? In den BundeslĂ€ndern mit LandschaftsverbĂ€nden gibt es ĂŒber diese halt eine Sonderregelung.

 

https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/sonderthemen/corona-virus-nrw/landschaftsverbaende-entschaedigen-verdienstausfaelle-durch-corona-quarantaene-36364326

 

Ich wĂŒrde mal mit der Knappschaft telefonieren, aber wĂŒrde gegenwĂ€rtig auch vermuten, dass es ohne eine diesbezĂŒgliche Sonderregelung noch schlecht aussieht fĂŒr die Minijobber. 

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)

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