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Corona und Kino


Jean

Empfohlene Beiträge

In der Verordnung des Landes Baden-Württemberg gültig ab 27.5. ist folgendes zu lesen:

Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)

    
vom 9. Mai 2020

(in der ab 27. Mai 2020 gültigen Fassung)

 

 

(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 für den Publikumsverkehr untersagt:

  1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen, soweit diese nicht in den §§ 1, 1a oder 2 geregelt sind,
  3. Kinos,
  4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,

 

Also - abwarten und Tee trinken  Popcorn essen

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https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020, bzw. Dienstag, den 2. Juni 2020.

 

Die wesentlichen Änderungen vom 26. Mai

 

Treffen im privaten Raum

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt.
  • Ab dem 1. Juni können private Veranstaltungen in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants oder Veranstaltungsstätten – im Innenraum mit bis zu zehn Teilnehmenden sowie im Außenbereich mit bis zu 20 Teilnehmenden wieder stattfinden, etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen.
  • Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen ab dem 1. Juni mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Dafür müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten, das auf Verlangen vorgelegt werden muss. Zu dieser Veranstaltungsart gehören etwa Konzerte, Theater, kleinere Festivals mit Sitzplätzen, Vortragsveranstaltungen, Kino, Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Unternehmen wie Betriebsversammlungen oder Aktionärsversammlungen oder Behörden, Examens- und Abschlussveranstaltungen. Das heißt, zum 1. Juni können Kultureinrichtungen und Kinos mit festen Sitzplätzen für bis zu 100 Teilnehmende wieder öffnen. Hierzu wird zeitnah noch eine gesonderte Verordnung erlassen, die Fragen zu Hygienevorschriften und Abstandsregeln beinhaltet.
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vor 4 Minuten schrieb preston sturges:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020, bzw. Dienstag, den 2. Juni 2020.

 

Die wesentlichen Änderungen vom 26. Mai

 

Treffen im privaten Raum

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt.
  • Ab dem 1. Juni können private Veranstaltungen in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants oder Veranstaltungsstätten – im Innenraum mit bis zu zehn Teilnehmenden sowie im Außenbereich mit bis zu 20 Teilnehmenden wieder stattfinden, etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen.
  • Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen ab dem 1. Juni mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Dafür müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten, das auf Verlangen vorgelegt werden muss. Zu dieser Veranstaltungsart gehören etwa Konzerte, Theater, kleinere Festivals mit Sitzplätzen, Vortragsveranstaltungen, Kino, Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Unternehmen wie Betriebsversammlungen oder Aktionärsversammlungen oder Behörden, Examens- und Abschlussveranstaltungen. Das heißt, zum 1. Juni können Kultureinrichtungen und Kinos mit festen Sitzplätzen für bis zu 100 Teilnehmende wieder öffnen. Hierzu wird zeitnah noch eine gesonderte Verordnung erlassen, die Fragen zu Hygienevorschriften und Abstandsregeln beinhaltet.

 

Kann man sich jetzt aussuchen was gültig ist.

 

Den Text von meinem vorhergehenden Eintrag befindet sich nur ein paar Abschnitte weiter hinten. 

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Gerade eben schrieb carstenk:

Hat eigentlich einer von euch ne Einladung (Meeting-ID, etc.) zur heutigen HDF Videokonferenz bekommen?

 

- Carsten

 

ja👍

 

Falls du nicht dabei warst:

Der HDF wirkt weiter politisch auf die Bundesregierung ein, damit es ein zweites Soforthilfeprogramm gibt.

Die Lage ist allgemein eher düster als positiv.

Aussagen zu festen Filmstarts konnten nicht abschließend verifziert werden, aufgrund der weltweiten Dynamik.

Das Zukunftsprogramm wird nicht in einen Hilfsfond umgewandelt. Es bleibt bei einem Investitionsförderprogramm.

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vor 2 Stunden schrieb Jean:

Die Lage ist allgemein eher düster als positiv.

Und Donald hat die 100.000 geknackt!!!! Happy Corona!!!

 

Die Lage in NDS kann ich leider nicht so ganz verstehen... a) fehlt mir für die aktuelle Vorschrift das "Gültig bis" und b) im aktuellen Stufenplan „Neuer Alltag in Niedersachsen“ gibt es offensichtlich keine Kultur mehr. Also... Stufe 4 gilt ab 08. Juni. Und Stufe 5 wo wohl Kino drin ist, ist noch nicht terminiert. In der Landesverordnung steht jedenfalls lapidar: Kinos sind geschlossen. Kein Datum kein nichts.

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vor 2 Minuten schrieb Transporterbobby:

https://www.land.nrw/corona

 

Die neue NRW Verordnung ist raus. 

 

Laut Verordnung dürfen Kinos nur 'mit bis zu einem Viertel der regulären Zuschauerkapazität, höchstens aber 100 Zuschauern' öffnen.

Wer solche Gesetzgeber hat, braucht keine Feinde mehr. Offensichtlich will das Land NRW seine Kinos los werden.

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Das sieht erstmal nicht soo schlecht aus, auch wenn die 1.5m bleiben - aber, da gibt es einen interessanten Satz schon ziemlich weit vorne:

 

'(3) Andere Ansammlungen und Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum sind bis auf weiteres unzulässig; ausgenommen sind:

1. unvermeidliche Ansammlungen bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Ein- richtungen (insbesondere bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen),
2. die Teilnahme an nach dieser Verordnung zulässigen Veranstaltungen und Versammlungen'

 

(3) und 2. zusammen hören sich für mich erstmal nach einem ziemlichen Freibrief für u.a. Kinos an.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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vor 9 Minuten schrieb pilgrim:

 

Laut Verordnung dürfen Kinos nur 'mit bis zu einem Viertel der regulären Zuschauerkapazität, höchstens aber 100 Zuschauern' öffnen.

Wer solche Gesetzgeber hat, braucht keine Feinde mehr. Offensichtlich will das Land NRW seine Kinos los werden.

 

Da solltest Du dir mal die Verordnung für Rheinland-Pfalz anschauen. DAS ist eine Aufforderung an die Kinos in RLP, geschlossen zu bleiben.

 

Ziemlich Beeindruckend: Kinos sind NICHT in einem der speziellen Hygienekonzepte hier aufgeführt:

 

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-27_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_ab_30.05.2020.pdf

 

Das heisst - alles was in der allgemeinen Verordnung zum 30.5. steht, ist abschließend und wird nicht, wie etwa in Rheinland-Pfalz, nochmal in einem speziellen Hygienekonzept verschärft. 

 

 

Sehe ich das richtig - sieht jemand anderes irgendwelche Stolperstellen?

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vor 2 Stunden schrieb pilgrim:

Laut Verordnung dürfen Kinos nur 'mit bis zu einem Viertel der regulären Zuschauerkapazität, höchstens aber 100 Zuschauern' öffnen.

 

Ich lese das zunächst mal als immerhin '100 Besucher maximal PRO SAAL'  unterEinhaltung der Mindestabstände, und ggfs. 25% der Gesamtkapazität. Das ist für kleine Läden mit wenigen kleinen Sälen natürlich nicht hilfreich. Aber darüber möglicherweise machbar.

 

- Carsten

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Hmm, NRW lässt sehr viel Freiräume, die man sich aber ggfs. auch gegenüber seinem Ordnungs- oder Gesundheitsamt wird erkämpfen müssen:

 

'Konzerte und Aufführungen mit mehr Zuschauern <als100/25%> sind auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b zulässig, das mindestens die vorstehenden Maßgaben absichert.' 

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Zitat

ja👍

 

Falls du nicht dabei warst:

Der HDF wirkt weiter politisch auf die Bundesregierung ein, damit es ein zweites Soforthilfeprogramm gibt.

Die Lage ist allgemein eher düster als positiv.

 

Wer hat die gestrige HDF Videokonferenz denn geleitet/moderiert?

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Ab 02.06. dürfen in Berlin Open Air Veranstaltungen also auch Open Air Kinos durchgeführt werden mit bis zu 150 Besuchern. Stationäre Kinos dürfen weiterhin nicht, aber Yorck und andere wollen sowieso vor 02.07. nicht

 

https://m.tagesspiegel.de/berlin/coronavirus-in-berlin-kneipen-und-fitnessstudios-duerfen-oeffnen-keine-teilnehmerbeschraenkungen-fuer-demos/25655678.html

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vor 2 Stunden schrieb clematt1000:

Kinos, Sport und Kneipen: Das ist in Berlin ab 2. Juni wieder möglich

Freiluftkinos dürfen ab dem 2. Juni öffnen, reguläre Kinos ab dem 30. Juni. 

 

Ich hätte ja nie gedacht, dass ich mal auf Leute neidisch bin, die von der Berliner Landesregierung regiert werden - aber ich gönne es den Kollegen.

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'Die Spitzen der schwarz-roten Koalition haben sich im Kampf gegen die Folgen der Corona-Krise auf eine Senkung der Mehrwertsteuer geeinigt. Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden, wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorliegenden Beschlusspapier hervorgeht.'

 

Das produziert doch ein Heidenheckmeck in der Buchhaltung für das halbe Jahr, oder? Müssen da nicht auch Unmengen von Software und Formularen angepasst werden?

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