Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich glaube hier im Forum wurde schon mal darüber geschrieben, dass es seinerzeit bei der Deutschen Bundespost einen "Suchdienst" für nicht zustellbare Film- oder Tonband-Sendungen gab - hier ab Minute 3'10 : 

 

  • Like 2
  • Thumsbup 1
Geschrieben (bearbeitet)

Mich würde jetzt mal interessieren, ob auch im Jahre 2001 unzustellbare Super8-Filme auf diese Weise geprüft wurden. In meinem Fall hätte das jedoch nichts genützt, da ich meine Adresse nie gefilmt habe.

Weder KI noch Google werden mir sagen können, ob mein verschollener K40 noch irgendwo existiert. Eine Aufnahme aus meinem verschollenen K40 habe ich wenig später auf Single-8 Fujichrome R25N mit meiner Fujica P2 nachgedreht: Freihändig auf der Hauptstraße Fahrrad gefahren und dabei den Lenker gefilmt.

Bearbeitet von Martin Rowek (Änderungen anzeigen)
  • Thumsbup 1
Geschrieben

Hallo Martin.

 

Ich kann jetzt hier nur vom alten PA(V) Saarbrücken - das steht für Postamt mit Verwaltung - Anfang bis knapp Mitte der 90er-Jahre sprechen. Da hat man mich um die richtige Verteilung der Filme gebeten. Es kam damals mindestens einmal pro Woche ein Postbeutel ( nicht Sack!!!) bei uns im sogenannten Briefabgang an. Und da war tatsächlich auch hin und wieder Mal ein Film mit nur undurchsichtigen oder gar keinen Adressangaben dabei. Ich saß dann in einer stillen Ecke mit einem Filmbetrachter "bewaffnet" (einen Erno 1701) und versuchte Hinweise zu entdecken, die auf einen Empfänger hinweisen könnten. Aber es fanden sich immer nur spärliche bis gar keine Infos. Wenn absolut nichts zu machen war, würden die Filme, wie andere unzustellbare Sendungen auch, zwei Jahre lang eingelagert. Es kann ja sein, dass jemand einen sogenannten Nachforschungsantrag stellt. Die Post ist bis heute dazu verpflichtet, unzustellbare Sendungen jeder Art zwei Jahre aufzubewahren. Wenn sie bis dahin nicht zu ihrem Empfänger oder vielleicht zum Absender zurück finden, werden sie fachgerecht entsorgt.

Zuletzt hatte ich so einen Fall, als ich in Dudweiler (meinem Heimatort dicht bei Saarbrücken) einen der letzten K 40 in die Hände bekam, bei dem tatsächlich nur der Ortsname Dudweiler auf der gelben Tüte stand. Ich ging runter in den Hobbykeller (der ist nämlich im selben Haus, wie unser altes Postamt) und schaute mir den Film wieder auf dem Betrachter an. Dabei erkannte ich in ein oder zwei Szenen einen Ex-Briefträger von unserem Amt. Ich brachte ihm den Film und er war darüber sehr froh. Er sagte noch zu mir, dass er erst beim Einwerfen der Tüte bemerkt hatte, dass seine Absenderangabe unvollständig war. Aber da war es leider schon zu spät. Die Sendung rutschte ihm zu schnell aus der Hand und schon lag sie im Briefkasten. Er hatte wirklich mehr Glück als Verstand, dass sein Film ihn doch noch erreichte. Ob auf anderen Ämtern sich noch jemand die Mühe machte, unzustellbare Filme zu sichten, kann ich dir allerdings wirklich nicht sagen.

  • Like 2

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.