Jump to content

Recommended Posts

Posted

Einer meiner Leute macht grad den Führerschein....

Nu fragt er mich grad, warum man denn VOR dem LKW fahren muss. Also es keine Rechts vor Links Regel gilt.... (Das sagt das Onlinetool so!)

Kann das wer Begründen?

 

Meine einzige Idee dazu finde ich zu Waage und schwer zu erkennen.

Ich vermute: Industriegebiet und das ist eine Ausfahrt eines Firmengeländes und die Einfahrt halt irgendwo anders....
Als Ausfahrt also kein Recht-vor-Links...
 

WhatsApp Image 2018-08-24 at 18.55.17.jpeg

Posted

Ist als Firmengelände so nicht erkennbar und welchen Einfluß die Eigenschaft als Einbahnstraße auf die augenscheinlich einschlägige Rechts-vor-Links-Regelung haben sollte erschließt sich auch nicht.

Aber es deckt sich mit meinen Erlebnissen aus dem alltäglichen Wahnsinn Straßenverkehr (wenn das schon länger so gelehrt wird, erklärt das doch einiges.....).

Posted

Meines Wissens gilt auch bei Einbahnstraßen rechts vor links. Anders ist es beispielsweise aus der Ausfahrt von Spielstraßen (Vorfahrt gewähren), genauso wie aus der Ausfahrt aus Straßen mit quer über die Fahrbahn abgesenktem Bordstein (auch hier Vorfahrt gewähren), sowie bei Ein und Ausfahrten. So habe ich es 95 in der Fahrschule gelernt.

 

Hilft jetzt aber auch nicht weiter....

Posted

Ist nicht als Grundstück erkennbar, kein Bordstein, keine Schwelle, nichtmal Belagwechsel.

Auch der um die Ecke weiterlaufende Bürgersteig deutet auf "Gleichberechtigung".

Posted (edited)

Ich glaube, das ist ne Fangfrage ;-). Ich sehe in der StVo keine Rechts-vor-Links Ausnahmen für Einbahnstraßen, die gibt es nur für den Beginn einer Einbahnstrasse wenn dort auch Fahrradverkehr in beiden Richtungen erlaubt ist. In dem Fall hätte ein erlaubterweise gegen die allgemeine Fahrtrichtung der Einbahnstrasse fahrender Fahrradfahrer Vorfahrt, weil er eben erlaubtermaßen von Rechts kommt. Aber selbst das ist ja im Grunde keine Ausnahme, sondern nur eine explizite Klarstellung.

 

Ob das eine Firmenausfahrt o.ä. ist, ist aus der Darstellung überhaupt nicht eindeutig erkennbar - ich würde sogar sagen, dass dort gerade angesichts des Einfahrt Verboten-Schildes eine öffentliche Einbahnstrasse endet, der Bürgersteig legt das auch nahe. Wenn die aus der Darstellung des Umfelds als Industriegebiet mit einer Firmenausfahrt argumentieren, sollten die dieses Onlinetool diesbezüglich mal überarbeiten.

 

Meiner Auffassung nach hat der LKW dort Vorfahrt.

 

Was mich grade wundert ist, dass §8 und §10 StVO die Vorfahrt aus verkehrsberuhigten Strassen garnicht so eindeutig regeln, wie ich das zu wissen glaube. Steht das noch woanders? Wenn ja, warum ist §8 da so schlicht fomuliert?

 

https://dejure.org/gesetze/StVO/8.html

https://dejure.org/gesetze/StVO/10.html

 

Abgesehen davon MUSS man nicht vor dem LKW fahren. Man könnte ihm in jedem Fall auch ein nettes Handzeichen geben, wenn man sich unsicher ist ?

 

- Carsten

 

 

Edited by carstenk (see edit history)
Posted

SIMON - selbst wenn Du in diesem Fall rein zufällig Recht(s) hast - DU BIST SCHWEIZER! Und hier geht's um Straßenverkehrsordnung. 

 

- Carsten

Posted (edited)
16 hours ago, Martin said:

Meines Wissens gilt auch bei Einbahnstraßen rechts vor links. Anders ist es beispielsweise aus der Ausfahrt von Spielstraßen (Vorfahrt gewähren), genauso wie aus der Ausfahrt aus Straßen mit quer über die Fahrbahn abgesenktem Bordstein (auch hier Vorfahrt gewähren), sowie bei Ein und Ausfahrten. So habe ich es 95 in der Fahrschule gelernt.

 

Hilft jetzt aber auch nicht weiter....

Martin, stimmt abgesenkter Bordstein heisst Wartepflicht, wie bei Grundstücksausfahrt.

 

Die Frage mit dem Bild  oben hatte ich vorhin (es regnete, un da war das ein Spielbeschäftigung), auch in einem online Tool, und da war ich dann wartepflichtig, weil hier Rechts vor Links Regel gilt, wg. gleichberechtigter Strasse.

Also fragt noch mal nach. Kann ja auch falsch programmiert sein, im verwendeten Tool.

 

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
 
A
Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden
B
An Straßenkreuzungen und -einmündungen
C
An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein
 
Richtig ist B

 

-St

Edited by stefan2 (see edit history)
Posted

Carsten, was ist denn jetzt los? Es gibt keinen Unterschied in den Straßenverkehrsordnungen. Es heißt im eidgeönssischen Strassenverkehrsgesetz unter Artikel 36, Absatz 2: „Auf Strassenverzweigungen hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt. Fahrzeuge auf gekennzeichneten Hauptstrassen haben den Vortritt, auch wenn sie von links kommen. Vorbehalten bleibt die Regelung durch Signale oder durch die Polizei.“

 

Für das unbeholfene Deutsch kann ich nichts, hierzulande haben alle Vortritt, egal ob Fußgänger, Straßenbahn oder Auto. Es sind auch nicht Menschen die Akteure, sondern die Fahrzeuge.

Posted

Geklärt.

 

Er hat die Antwort falsch interpretiert. Die richtige Antwort für dieses Bild ist "Ich muss warten, denn der LKW hat Vorfahrt".

 

Demnach kommt der LKW also einfach aus einer Einbahnstraße raus. Und für diese gilt ganz normal Rechts vor Links.

(Meine Überlegung basierte auf der falschinformation, dass die Richtige Antwort wäre, dass der LKW warten muss....)

 

Posted

Für RECHTS vor LINKS

fehlen aber die beiden weissen Haltelinien

-vor  dem PKW und auf der Strasse vor dem LKW.

Posted

Die Haltelinien sind nicht Vorschrift, es gibt viele solcher Situationen in denen rvl gilt, ganz ohne Linien. Bei uns im Ort zB. 

Posted (edited)
vor 2 Stunden schrieb Filmtechniker:

Carsten, was ist denn jetzt los?

 

Nix ist los, Simon, ich hab' nur den Smiley weg gelassen, dachte es ginge auch ohne. Bist eben ein Schweizer. ?

 

- Carsten

Edited by carstenk (see edit history)
Posted

Ach, ihr Deutsche! Obschon ich nicht über alle Maßen von Goethe begeistert bin, so hat der Typ doch ohne Grinsfigurinen schreiben können. Im ernsten Fach halte ich mehr von Schiller und wenn es komisch sein soll, lobe ich Gerhard Polt.

 

Noch zum Thema: Die Rechtsvorlinksregel ist ganz einfach von der Grundregel des Rechtsfahrens abgeleitet. In Großbritannien gibt es keine Linksvorrechtsregel. Dort ist sowieso manches anders.

  • 3 years later...
Posted

Zum jetzigen Stand zählt die Antwort, dass der LKW vorfahrt hat, da keine vorfahrtsregelnden Beschilderungen aufgestellt sind, zählt rechts vor links.

Hatte die Frage eben selbst in der Lernapp!

Posted
vor 11 Minuten schrieb PGK15654:

Zum jetzigen Stand zählt die Antwort, dass der LKW vorfahrt hat, da keine vorfahrtsregelnden Beschilderungen aufgestellt sind, zählt rechts vor links.

Hatte die Frage eben selbst in der Lernapp!

👍

Posted

Leider zegit die tägliche Erfahrung, dass eindeutiges 'rechts vor links' sehr oft missachtet wird, da manche Verkehrsteilnehmer glauben sie seien auf der Hauptstraße und hätten Vorfahrt...

Posted

Der LKW hat Vorfahrt, da er termingerecht sowohl DCP, als auch Fingerfood und Getränke geliefert hat. Auch weil er das alles nicht beim Nachbarn abgekippt hat. 🤣

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Privacy Policy, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.