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Corona und Kino


Jean

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Es gilt in NRW grundsätzlich Schachbrettmuster, wenn es keinen GGG Nachweis gibt und Indoor Maskenpflicht am Platz.

Mindestabstand 1,5m ist erforderlich, wenn bei den Nachverfolgungsdaten nicht auch der Sitzplatz erfasst wird und wenn das Kino keine entsprechende Lüftungsanlage hat.

Das ganze gilt so bis 1000 Besucher. Mehr als 1000 Besucher braucht es den GGG Nachweis trotz Abstand.

Alternativ gilt bis 1000 Besucher mit GGG Nachweis keine Abstandspflicht. Man kann also alle Plätze besetzen.

 

Grundsätzlich gilt bei Zutritt mit GGG Nachweis keine Maske am Sitzplatz auch Indoor.

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Das steht jetzt seit Ende Mai in der Verordnung des Landes NRW. Die sollte man vielleicht auch einfach mal lesen und nicht nur irgendwelchen Tabellen trauen, die bis heute nicht den Sonderfall einzelne Stadt/Kreis unter Inzidenz 35 und Land NRW auch unter 35 abbildet. Diese Sonderregel für den Fall steht aber bereits seit über einem Monat fest und kann nun umgesetzt werden. Nur das mit der Maske am Platz abnehmen, wenn man GGG Nachweis nutzt, ist neu. Alles andere gilt in NRW schon lange.

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Nochmal - der Cinedom hat nach Rücksprache mit dem Kölner Gesundheitsamt seit heute weder Maskenpflicht noch GGG Nachweis. Und das steht nicht in der Verordnung, nicht in der von letzter Woche, nicht in der vom 29.6.

 

--- §5 (Maske) ---

Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben unberührt, wobei die Maske in gut durchlüfteten Räumen oder Räumen mit einer der Raumgröße angepassten viruzid wirkenden Luftfilteranlage an festen Sitz- oder Stehplätzen abgenommen werden darf

1. bei Bildungs-, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Negativtestnachweis,

(...)

wenn jeweils die Regelungen zum Mindestabstand eingehalten werden oder bei zulässigen Ausnahmen vom Mindestabstand die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

---

 

 

So hat uns das heute auch unser Gesundheitsamt bestätigt. Die Frage ist also, worauf sich das Kölner Gesundheitsamt respektive der Cinedom beruft?

 

Vermutlich zunächst auf:

 

--- §13 (Kultur) ---

  1. wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, Kulturveranstaltungen unter den übrigen

    Voraussetzungen von Absatz 4 Nummer 3 beziehungsweise Nummer 4
    a) auch mit bis zu 1 000 Zuschauerinnen und Zuschauern wahlweise ohne Mindestab-

    stände zwischen den Sitzplätzen oder ohne Negativtestnachweise oder...

---

 

Nur ist in der Verordnung eben die Priorität zwischen der GGG Auflage in §5 (Maske) und der GGG-Preisgabe in den inzidenzabhängigen Lockerungen in §13 nicht sauber geklärt. Bisher haben sich die Kinobetreiber NRWs entweder für die eine oder die andere Option entschieden. Der Cinedom hat angeblich nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt heute aber BEIDE Joker gezogen.

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Cinemaxx und Cinedom sind hier im Verleihbezirk die einzigen Kinos mit dieser GGG Regelung. Das werden beide ganz bestimmt schnell wieder abschaffen bei nicht erreichten Besucherzahlen. Ich finde das auch eine pure Diskriminierung zu anderen Kinobesuchern. Und ich rate diese Regelung auch jedem Kinobetreiber ab hier aus dem Forum. Damit machen sich diese Kinos definitiv keine Freunde.

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Nun hat sich ein Kino kurzfristig entschieden nur die 3Gs reinzulassen, um auf Grund hoher Ticketnachfrage alle Plätze besetzen zu können. Klar hat es für eine Diskussion auf Facebook gesorgt und einige haben auch Tickets storniert. Aber viele fanden das gut und hatten eine Testpflicht erwartet.

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Wir machen GGG plus Schachbrett, aber keine Maske.

 

Bisher sind die Gäste zufrieden.

 

Am Einlaß staut es sich allerdings, wegen der doppelten Kontrolle. Daher jetzt mit zwei Einlaßkräften. Einer kontrolliert GGG und einer die Karten.

 

Ein neues Kassensystem kommt seit Wiedereröffnung auch noch dazu (jetzt Mars, davor Krankikom, davor Jeszdinski).

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Es gab einmal eine OB Werbung mit dem Titel „Die Menstruation einer Frau steckt voller Geheimnisse“…ich glaube das trifft auch auf Corona Hilfen zu….🤣

 

Gestern nahm ich wieder meine Klangschale und begab mich in den Meditationsraum und habe mich intensiv mit dieser Kulturförderung auseinandergesetzt. Eigentlich ist diese gleich mit der ÜB3 Plus bis September. Diese deckt eigentlich nur die Veranstaltungen ab bei den Grundkosten, wie die ÜB auch. Für einzelne VA ist der Vorteil, da es eine Art Ausfallsversicherung, welche coronabedingt ist, in Kraft tritt z.b. alles ist organisiert und bezahlt, aber es kann nicht stattfinden, oder unter Bedingungen welche die Grundkosten nicht decken. So läuft das dann ab.

Das Beste ist, daß Disney und Sony eine Beteiligung daran angemeldet haben. Schickt doch Disney darüber einfach eine Mail raus, juristisch überhaupt nicht belegbar. Es war erst so gedacht, das wenn man weniger Karten verkaufen kann, dann werden sie doppelt gerechnet, dann hätte auch der Verleih etwas davon gehabt, aber ich kann nicht von meiner Grundkostendeckung dem Verleih etwas davon abgeben.

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vor 19 Stunden schrieb kastlmeier:

aber ich kann nicht von meiner Grundkostendeckung dem Verleih etwas davon abgeben

 

Für jeden €, den Du dem Verleih abdrückst, musst Du eben 2€ mehr aus dem Sonderfonds zur Grundkostendeckung beantragen 😉. Davon will aber dann der Verleih auch wieder die Hälfte haben. Das ist aber kein Problem, weil Du das ja auch mit der Förderung abrechnen kannst. Natürlich, der Verleih will davon auch wieder die Hälfte ... 

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So NRW haut so richtig einen raus. In Städten mit einer Inzidenz unter 10 und NRW auch unter 10: keine Maskenpflicht mehr am Platz bzw. grundsätzlich keine Pflicht mehr für eine Maske, außer in ÖPNV und beim Arzt. Wenn NRW über 10: Maskenpflicht innen, sofern es keine entsprechende Ausnahme gibt.

Wenn nur Stadt unter 10: Keine Kontaktnachverfolgung mehr.

 

Kann es sein, dass der neue Satz 6 in §13 nichts Neues bestimmt?

 

Aktuell gilt ja, Stadt und Land unter 35:

kein Test = Maske, Abstand, max. 1000 Besucher

mit Test entweder: keine Maske, kein Abstand, max. 1000 Besucher oder keine Maske, Abstand mehr als 1000 Besucher

 

Neu: Stadt und Land unter 10:

kein Test = Maske (nur wenn NRW über 10), Abstand, max. 1000 Besucher

Test = keine Maske, kein Abstand, keine Besucherbeschränkung (ab 5000 Besucher mit Konzept)

 

oder ist das anders gemeint?

 

Ich zitiere mal aus der Zusammenfassung: Das Land meint also das hier damit, hat es nur unverständlich formuliert:

"

  • Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen;
  • bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10. 
  • Ab 5000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich.

"

Bearbeitet von KarlOtto (Änderungen anzeigen)
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