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Corona und Kino


Jean

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vor 30 Minuten schrieb preston sturges:

Ich bezweifle, dass bei einer totalen Schließung, ohne dass es dafür eine behördliche Auflage gibt oder gab, weiterhin Kurzarbeitergeld gezahlt wird.

 

Aufgrund der Corona Situation sind die Hürden für Kurzarbeit ja gelockert worden, weshalb ich da keine Probleme sehe. Begründen kann man eine verlängerte Schließung das durch das fehlendes Filmangebot. VW kann ja auch Kurzarbeit anmelden, wenn die Lieferranten aus China aus irgendwelchen Gründen nicht liefern und damit die Produktion stockt.

 

Viel Entscheidener finde ich folgendes. Das Rettungspaket/Soforthilfe Nr. 2 die an den Start kommt bezieht sich ja auf Umsatzrückgänge über 60% aus April und Mai im Vergleich zum Vorjahr. Hier sind bis zu 50.000Euro pro Betriebsstätte pro Monat erstattbar an Fixkosten. 

Wenn jetzt einer sein Kino zu früh öffnet und damit geringe Umsätze erziehlt, kann es unter Umständen sein, dass man im Vergleich zu den Vorjahresmonaten die Schwelle von 60% Rückgang reißt und damit bei einer eventuellen dritten Runde schon wieder aus Hilfspaketen rausfliegt. 

Die Schwelle könnte schnell fallen, weil auch im Sommer 2019 durch bekannte Hochsommerproblematiken nicht viele Besucher generiert wurden.

 

Beispiel Kino XY Grob:

Juli 2019 = 1000 Besucher = 15.000k Gesamtumsatz des Hauses

Juli 2020 = 500 Besucher = 7.500k Gesamtumsatz des Hauses

 

Beide Monate sind nicht wirtschaftlich für das Kino. Bei 1000 Besuchern in 19 war das Kino nur knapp in der Verlustzone und konnte die Differenz im stärkeren August auffangen.

In 2020 ist es weit in der Verlustzone, kann es mit dem August nicht ausbügeln und fällt durch eine weitere Kostenbeihilfe des Bundes, weil es 50% des Umsatzes des Vorjahresmonats erreicht hat.

So kann man bei einer frühzeitigen Kinoöffnung derzeit sogar doppelt verlieren.

 

Wohlbemerkt: Man KANN

 

Edited by Jean
Ergänzung (see edit history)
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vor 2 Stunden schrieb Jean:

Guns Akimbo erhält ein Kino von der Warner nur, wenn es jeden Tag mindestens eine Vorstellung zeigt. Hier nur von Donnerstag bis Sonntag zu öffnen, wegen mangelnder Nachfrage in Corona Zeiten erlaubt die Warner nicht, bzw. verwehrt dir den Film.

Sieht so Unterstützung für einen Neustart aus?

 

 

 

 

 

 

 

Das stimmt doch si gar nicht. Zum ersten ist "Guns Akimbo" nicht von der Warner. Zum zweiten darf er auch nur an vier Tagen gespielt werden. 

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Laut Eckpunktepapier vom 03. Juni :

Zitat

Antragsberechtigt sind Unternehmen,deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai2020 um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 rückgängiggewesen sind und deren Umsatzrückgängein den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.

 

Das heißt unabhängig ob du geschlossen hast oder öffnest.

 

desweiteren heißt es:

Zitat

Erstattet werden bis zu 50 % derfixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.

 

Das heißt für die meisten kleineren Betriebe unter uns max 15.000 EUR.

 

Anders als bei der ersten Soforthilfe muss zwingend ein Steuerberater / Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden.
Das heiß für diejenigen unter uns die Ihre Steuererklärung selbst machen das man sich schnellstmöglich um einen Termin bei einem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer kümmern sollte.

 

Antragsfristen:

Zitat

Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020

 

Das ganze Eckpunktepapier findet ihr hier:
Eckpunktepapier vom 3.6.2020

 

Edited by HAPAHE (see edit history)
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vor 17 Stunden schrieb preston sturges:

Danke ... Jetzt weiß man wenigstens woher Deine Leidenschaft fürs Schliessen kommt 🙂

Was für eine kurz gedachte Unterstellung


Fahr mal lieber weniger Motorrad mit den Verleiher, dann wird die Lobhudelei über die tollen Bezugskonditionen auch glaubwürdig 😂

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vor 2 Minuten schrieb Jean:

Fahr mal lieber weniger Motorrad mit den Verleiher, dann wird die Lobhudelei über die tollen Bezugskonditionen auch glaubwürdig 😂

 

Bin in meinen ganzen Leben noch nie auf einem Motorrad gesessen ... was redest Du da??

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vor 16 Stunden schrieb sir.tommes:

 

 

Das stimmt doch si gar nicht. Zum ersten ist "Guns Akimbo" nicht von der Warner. Zum zweiten darf er auch nur an vier Tagen gespielt werden. 

 

Da hab ich andere Informationen. Wenn ich falsch liegen sollte, dann sorry dafür

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vor 2 Minuten schrieb preston sturges:

 

Bin in meinen ganzen Leben noch nie auf einem Motorrad gesessen ... was redest Du da??

 

War auch nur geraten, aber du weißt was ich meine.

 

Einige Kollegen feiern hier verdächtig oft die Angebote der Filmverleiher ab. Die meisten davon stehen in enger privater Beziehung zu diesen. Das gilt es mal zu hinterfragen, wenn es eigentlich keine Unterstützung für den Markt ist.

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vor 2 Stunden schrieb kinomania:

@Jean sicher das es für freiwillig geschlossene Unternehmen Soforthilfe II gibt? Man könnte argumentieren, Sie hätten ja Geld verdienen können, aber so können wir Sie nicht unterstützen.

 

Ja sicher.

 @HAPAHE hat netterweise Eckpunkte zitiert wo das raus hervorgeht.

 

Die Regeln sind was schärfer, auch zurecht, aber die Bedingungen für einige tausend Euros für deine Betriebskosten sehe ich gegeben. Und damit sollte man sich in unserer Größe bis September halten können um dann hoffentlich wieder Vollgas geben zu dürfen.

 

 

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vor 4 Minuten schrieb preston sturges:

 

Da liegst Du aber sowas von falsch ... 

 

Ja meinetwegen, passiert. Ich kann mich dafür entschuldigen.

 

Sonst noch was aus meinen Geschreibsel der letzten zwei Seiten, was du als falsch diktieren möchtest oder hast du mal Ergänzugen und Hilfen für deine Kollegen?

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vor 3 Stunden schrieb preston sturges:

Und in dem Kontext nicht vergessen: Bereits erhaltene Soforthilfen sind anzurechnen, diese müssen dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer auch mitgeteilt werden. 

 

Das wird die Crux sein - insbesondere ob man damit durchkommt, dass die erhöhten oder frühzeitig erhaltenen Programmpreise keine Corona-Förderung darstellen, vor allem beim Sonderpreis der BKM, der ja ganz dezidiert keine Soforthilfe war sondern ein Sonderpreis zum Jubiläum der Programmpreise - da könnte durchaus jemand auf die Idee kommen, das anders einzustufen.

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Die Theater am Broadway in New York bleiben bis 2021 geschlossen. In Arizona wurden Kinos gerade wieder alle für 30 Tage dicht gemacht. Die USA hat Rekordzahlen bei den Neuinfektionen - ich glaube wir können uns so langsam darauf einrichten, dass aus den USA dieses Jahr keine "Normalität" und steter Blockbusternachschub zu erwarten ist.

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vor 20 Stunden schrieb preston sturges:

Man wird für die zu beantragenden Monate ja sowieso eine BWA vorlegen müssen. Und sowohl die Soforthilfe als auch die Sonderpreise erhöhen ja in dem Monat des Erhaltes den Ertrag. 

 

Spannende Diskussion. Vor allem bei Grenzfällen. Erhaltene Überbrückungshilfen verantwortlich dafür, dass man keine Anschluss-Überbrückungshilfen erhält...

Aber mit sowas kann man nicht kalkulieren, man kann ja nicht während eines Shutdowns auf Hilfsgelder verzichten, weil man befürchtet, deswegen zwei Monate später deswegen keine weiteren Überbrückungsgelder zu erhalten (über die zum Zeitpunkt der Antragstellung der ersten Hilfsangebote ja auch noch absolut nichts bekannt ist). Eigentlich muss die BWA an der Stelle Möglichkeiten enthalten, nur reguläre Betriebseinnahmen anzusetzen? Was habe ich im Juli davon, dass ich im Mai mit Überbrückungsgeld Pacht und Löhne zahlen konnte?

 

- Carsten

Edited by carstenk (see edit history)
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NRW hat die derzeit geltende Coronaschutzverordnung vom 20. Mai

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200619_fassung_coronaschvo_ab_20.06.2020.pdf

 

bis 15. Juli verlängert.

 

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-hebt-lockdown-fuer-kreis-warendorf-auf-lockdown-regelungen-im-kreis

 

Also leider keine Lockerung bei den Besucheranzahlen für Freiluftveranstaltungen, OpenAir Kino mit mehr als 100 Besuchern in NRW also weiterhin nur mit zusätzlichen Hygieneschutzkonzepten. 

 

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Neues aus Bayern:

Zitat: Einzige neue Corona-Lockerung, die das Kabinett laut Söder heute beschlossen hat: Bei Kulturveranstaltungen müssen die Menschen auf ihrem Platz - ähnlich wie bei Gottesdiensten - keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Laut Staatskanzlei gilt die Änderung ab Mittwoch (1. Juli). Demnach gilt die Maskenpflicht für Besucher von Theatern, Konzerthäusern und Kinos nur noch, "solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden".

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/br24live-markus-soeder-neue-corona-lockerungen-in-bayern-an,S3NPrUq

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