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Wie wäre es mit einer Kinonutzungsgebühr ?


kastlmeier

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Hier wäre ein Jurist gefragt. Kann man den Eintrittpreis bei der EIntrittskarte z.b. um 1.- € senken um dann einen extra Euro, nennen wir das ganze "Kinobenutzungsgebühr" zu erheben. Der Gast zahlt dasselbe, aber der Verleih bekommt von dem Euro nichts.

Die Kinobetreiber haben digitalisiert, ohne das die Verleiher etwas dazu beigesteuert haben, diese sparen sich aber bei jedem Neustart ca. 1000.- €. pro Filmkopie.

53 % Filmabgabe und die Prolongation sind für künftige Investionen, vor allem für kleinere Kinos nicht zu meistern. Für die erste Digitalisierung bekam man noch Fördermittel, für den nächsten Projektorwechsel (ca. 8 - 10 Jahre) maximal einen zinslosen Kredit von der FFA.

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Das wäre doch ne Idee! :-)

Wie wird das eigentlich in den Kinos gehandhabt, wo Logenzuschläge etc. erhoben werden?

Wird der "Mehrpreis" auch mit dem Verleiher geteilt? Entschuldigt die Frage, aber in unserem Kino hat jeder Platz den gleichen Preis.

Ansonsten könnte man ja über diesen Weg eine "Mehreinnahme generieren".

Ich denke übrigens nicht, das die derzeitigen Projektoren und Server 8-10 Jahren halten werden, wir gehen realistisch von max. noch 5 Jahren aus, bevor eine Neuanschaffung anstehen wird.

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Das mit der Kinonutzungsgebühr wird nicht klappen.

Üblich ist, dass alles "was zwingend für den Besuch des Film erforderlich ist" mit dem Verleih abgerechnet werden muß.

Dazu gehören u.a.

--> Zuschläge jedweder Art

--> Zwangsgarderobe

usw.

 

Ich gehe mal davon aus, dass auch Dbox Zuschläge dazugehören!

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Dreh die Sache doch mal um. Du musst nur einmal im Leben fuer das Urheberrecht zahlen. Es ist dabei egal, ob Du Kinoticket kaufst, DVD rental nutzt, Free TV schaust. Wenn Du ein weiteres Mal den Selben Film sehen willst, musst Du den Urheberanteil nicht neu bezahlen.

Im Kino wird Dir nur eine Karte fuer Urheberanteil und Nutzung der Vorfuehrungs Services verkauft. Doppelpack. Davon bekommt der Verleih erneut sein Urheberteil, obwohl nicht notwendig.

Gleichartig ist das bei DVD rental. Beim ersten Mal oK, beim zweiten Nicht.

 

Doch kein Verleih wird damit Einverstehen gewähren, wenn man nur den Kino Benutzungsanteil fuer sich erhebt. Der will immer auf alle "Zwangsanteile" sein Geld.

In diese Richtung, wie ich Aufzeige, sollte Man weiter untersuchen.

 

Gruss

Lorenz

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Hallo Lorenz,

 

das Einzige was ich aus Deiner Aussage verstehe ist folgender Vorschlag (aber korrigiere mich gerne, wenn ich falsch liege):

 

Der erste Besuch eines Films im Kino wird so gehandhabt wie immer.

Alle weiteren Besuch DES SELBEN FILMS sollten nur noch Kinointern abgerechnet werden. Ohne Verleihanteil, der hat ja schon einmal kassiert.

Wie oft kommt es denn vor, dass Menschen einen Film im Kino zweimal gucken? (Ja, gibt es, bei Filmen wie "Honig im Kopf" auch sehr oft, aber sonst????)

 

Oder sollen alle "Versionen" des Film verleihtechnisch (Urherberrechtilich) nur einmal bedacht werden? Sprich: War ich im Kino und kann das nachweisen ist die DVD / BD günstiger für mich?

Oder:

Besitze ich die DVD / BD wird das Kino für mich günstiger (käme wohl eh nur bei Wiederaufführungen in Frage).

 

Oder in welche Richtung soll Dein Ansatz gehen?

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Hier wäre ein Jurist gefragt. Kann man den Eintrittpreis bei der EIntrittskarte z.b. um 1.- € senken um dann einen extra Euro, nennen wir das ganze "Kinobenutzungsgebühr" zu erheben. Der Gast zahlt dasselbe, aber der Verleih bekommt von dem Euro nichts.

 

Es dürfte viele Kollegen geben, die so was machen, wenn sie z.B. einen Am-Platz-Service in ihren Premium-Sälen auf diese Weise abrechnen.

Ich würds nicht machen -- wenn Du nicht wichtig genug bist, um sowas einfach durchdrücken zu können, gibt das nur Ärger.

 

Wobei wir in einzelnen Fällen tatsächlich so was machen. Wir hatten z.B. schon mal Vorstellungen mit Vortrag durch einen (teuren) Referenten, wo wir auf den Kartenpreis einen Aufschlag erhoben haben, der dann nicht mit dem Verleih geteilt wurde. Das ist dann aber explizit und völlig transparent mit dem Verleih so abgesprochen.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Bearbeitet von macplanet (Änderungen anzeigen)
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Hier wäre ein Jurist gefragt. Kann man den Eintrittpreis bei der EIntrittskarte z.b. um 1.- € senken um dann einen extra Euro, nennen wir das ganze "Kinobenutzungsgebühr" zu erheben. Der Gast zahlt dasselbe, aber der Verleih bekommt von dem Euro nichts.

Die Kinobetreiber haben digitalisiert, ohne das die Verleiher etwas dazu beigesteuert haben, diese sparen sich aber bei jedem Neustart ca. 1000.- €. pro Filmkopie.

53 % Filmabgabe und die Prolongation sind für künftige Investionen, vor allem für kleinere Kinos nicht zu meistern. Für die erste Digitalisierung bekam man noch Fördermittel, für den nächsten Projektorwechsel (ca. 8 - 10 Jahre) maximal einen zinslosen Kredit von der FFA.

Da brauchst Du keinen Juristen fragen. Nehme Dir einfach mal Zeit und lese Dir die Bezugsbedingungen von den Filmverleihern durch... Auch der Verleiherverband gibt gerne Auskunft!

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Was macplanet sagt, geht einher mit der Aussage von kally: "...zwingend für den Besuch des Film erforderlich..."

Ein Vortrag ist _nicht_ zwingend erforderlich - also geht der zusätzliche Euro nicht an den Verleih.

Im Regelbetrieb gilt das jedoch nicht.

 

Mist! Muß ich jetzt meine Ansage vor dem Film sein lassen - weil nicht zwingend erforderlich?

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Man könnte ja 1€ für die "Trailershow" vorher kassieren..mit dem Kartenaufdruck Eintrittspreis sagen wir 8€ zzgl. Trailershow 1€ und kassiert 9 €.

 

8€ wird dann abgerechnet.

 

Die Trailershow wäre ja für den Besucher auch nicht "zwingend Notwendig":-)

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Die Trailershow wäre ja für den Besucher auch nicht "zwingend Notwendig" :smile:

 

Genau, als den gemeinen Zuschauer würde ich sagen: "Die Trailer kann ich mir im Internet kostenfrei anschauen, warum soll ich hier 1,-€ zahlen? Sag mir bescheid, wenn die Trailershow vorbei ist".

 

Zudem ist es bei einigen Trailern Bedingung sie vor dem Hauptfilm zu zeigen. Die kosten dann wohl nichts? Erklär das mal dem geneigten Kunden ...

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Rechtlich darf man den Eintrittspreis, an dem der Verleiher beteiligt ist, nicht nach unten aufteilen. Man kann aufschlagen. Wenn Besucher bereit sind, mehr zu bezahlen, und an der Kasse klar dargestellt wird, wofür der Aufschlag verwendet wird, dann kann niemand etwas dagegen einwenden. Man kann 100 Euro mehr verlangen, dieses Geld läuft auf ein Investitionskonto des Kinos, alles paletti.

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Rechtlich darf man den Eintrittspreis, an dem der Verleiher beteiligt ist, nicht nach unten aufteilen. Man kann aufschlagen. Wenn Besucher bereit sind, mehr zu bezahlen, und an der Kasse klar dargestellt wird, wofür der Aufschlag verwendet wird, dann kann niemand etwas dagegen einwenden. Man kann 100 Euro mehr verlangen, dieses Geld läuft auf ein Investitionskonto des Kinos, alles paletti.

 

Nö, das wird schiefgehen bzw. sehr schnell Begehrlichkeiten des Verleiherverbandes nach sich ziehen (und nicht zu Unrecht).

Wie gesagt: In speziellen Fällen kann man so was machen, die Verleiher machen da auch durchaus mit. Aber unbedingt immer sauber kommunzieren, das ist den Ärger sonst nicht wert.

 

Die Begehrlichkeiten gibt es ja schon, wenn man (wie wir) das Kino durch einen Verein betreibt und einen Mitgliedsbeitrag erhebt. (Details nicht öffentlich, ggf. per PM)

 

Schöne Grüße,

Matthias

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Im Bereich z.B. der Autokinos ist das eine übliche Form der Abrechnung. Hamburgermenue und Karte im Kombipack, z.B. 10 EUR Gesamtpreis pro Besucher, davon 4,5 EUR Filmanteil und 5,5 EUR Hamburger/ Limonade/ Blähmais. Solange der mit den Verleihern abgerechnete Wochenpreis in einer akzeptablen Höhe erzielt und abgerechnet/ bezahlt wird (>1500 EU Verleih in 14 Tagen), hat auch kein Verleih etwas gegen dieses System. Das läuft im Premiumbereich genauso, allerdings darf man nur Wahlleistungen so abrechnen. Grundvoraussetzungen wie hochwertige Sitze oder bessere Soundsysteme berechtigen nicht zur geteilten Abrechnung, so weit ich weis. Da muß geteilt werden, gemäß vertraglicher Vereinbarung für den betreffenden Film.

Bearbeitet von stefan2 (Änderungen anzeigen)
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Es gibt ja auch viele Gutscheinboxen bestehend aus Karte Popcorn und Getränk. Das ist auch unschädlich.

 

Denn es läßt sich nachvollziehen, was wofür ist. Kosten ein Paket 10 Euro, und du bekomsmt dafür Karte und Popcorn (Getränk ma der einfachheithalber rausgelassen) läßt sich das Verhältnis zu den Normalpreisen schnell ermitteln. Würde die Karte dann nur noch mit 1,00 Euro (als reines Beispiel) abgerechnet und das Popcorn mit 9 Euro, im normalen Verkauf aber die gleiche Packung Popcorn miot 6 Euro angesetzt sein, wird schnell klar sein, was da abgeht. ^^ Stimmt das Verhältnis, ist sicher alles in Ordnung.

 

Der Vortrag wird ja beispielsweise auch nicht parallel zum Film sein, sondern meist davor. Somit würde ich hier auch eine Trennung erkennen. Der Film kostet dann nur x Euro, was auf der Karte stehen muss. Nicht in Ordnung wäre, wenn Film 5 € kostet und der Vortrag 5 €, auf der Kinoeintrittskarte dann 10 € stehen würde. in Dem falle wären auch 10 Euro abzurechnen.

 

 

Im Übrigen in der Tat:

Wenn auf den Kartenpreis Zwangszuschläge erhoben werden, sind diese Abrechnungspflichtig. Ich bin sicher, dass es da viele Ideen zu gibt. Es läuft aber auf das Gleiche hinaus. Muss der Besucher das bezahlen, um überhaupt den Film sehen zu können, ist das auch abrechnungspflichtig. Das ist völlig in Ordnung!

 

 

Zu dem Beispiel mit dem Mehfachsehen:

 

Geht man heute in einen Freizeitpark und zahlt Eintritt wird auch kaum jemand annehmen, dass man morgen kostenlos rein darf, weil man gestern ja schon bezahlt hat. Das gleiche gilt für das Kino.

Mit der Kinokarte erwirbst Du das Recht, den Film einmal sehen zu dürfen und zwar sogar noch zeitlich und räumlich begrenzt.

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Zu dem Beispiel mit dem Mehfachsehen:

 

Geht man heute in einen Freizeitpark und zahlt Eintritt wird auch kaum jemand annehmen, dass man morgen kostenlos rein darf, weil man gestern ja schon bezahlt hat. Das gleiche gilt für das Kino.

Mit der Kinokarte erwirbst Du das Recht, den Film einmal sehen zu dürfen und zwar sogar noch zeitlich und räumlich begrenzt.

 

Sehr gutes Beispiel, danke Ulli!

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Den Versuch hatten doch die Betreiber des werbefreien Kinos schon gemacht vor einigen Jahren. Endete vor Gericht so, das sie von den 50ct Aufpreis die Prozente an den Verleih abführen müssen. Gibts im Forum m.W einen Beitrag dazu.

Jens

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manche dinge bedürfen nicht der klärung, werden aber aus persönlichen Gründern heraus doch in frage gestellt (ist sowas wie der tip an anwälte sich nicht selbst verteidigen zu wollen oder der tip der ärzte, sich nicht selbst zu diagnostizieren)

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Mist! Muß ich jetzt meine Ansage vor dem Film sein lassen - weil nicht zwingend erforderlich?

 

lass Dir doch die Ansage extra bezahlen ! Und mach noch ein Tänzchen dazu, dann zahlen Deine Gäste auch gern! :dance1:

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